# taz.de -- Schwere Vergewaltigung, versuchter Mord: Elf Jahre Haft für frauenverachtende Taten
       
       > Das Landgericht München hat einen Mann verurteilt, der Teil eines
       > verbrecherischen Telegram-Netzwerks war. Es gibt Parallelen zum Fall
       > Pelicot.
       
 (IMG) Bild: Hat monatelang immer wieder betäubt und vergewaltigt: der Angeklagte bei der Urteilsverkündigung im Landgericht München am 14. April
       
       Seine Taten habe der Angeklagte als egoistisch, ungehobelt und gefährlich
       beschrieben, sagt Richter Markus Koppenleitner, aber das sei noch
       verharmlosend. „Wir würden sie eher als hochkriminell, hochprofessionell,
       menschen- und frauenverachtend betrachten.“ Er spricht von „monströsen“
       Taten, um die es in dem Prozess vor dem Münchner Landgericht geht.
       
       Der Saal ist voll, als nach siebzehn Verhandlungstagen das Urteil gegen
       Zhongyi J. fällt: Elf Jahre und drei Monate Haft, weil er seine Nachbarin,
       mit der er ein sexuelles Verhältnis hatte, monatelang immer wieder betäubt
       und dann vergewaltigt hat. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung behält
       sich das Gericht vor. Dem 28-jährigen Studenten aus China muss seine Strafe
       erst übersetzt werden. Regungslos hört er dem Dolmetscher zu, der neben ihm
       auf der Anklagebank sitzt.
       
       Zhongyi J. hat seine Taten im Laufe des Prozesses gestanden – wohl auch
       deshalb, weil die Beweislast erdrückend war. [1][Er war Teil einer
       Telegram-Gruppe], in der sich acht Männer – überwiegend Chinesen, die in
       Deutschland leben – darüber austauschten, wie sie Frauen betäuben und
       vergewaltigen können.
       
       Sie gaben sich Tipps, welche Medikamente man wie dosiert und verabreicht.
       Sie teilten Fotos und Videos ihrer Taten im Chat und feierten sich
       gegenseitig dafür. In der Gruppe kommunizierten die Männer mit einer Art
       Geheimsprache. Frauen waren für sie „Autos“, sich selbst nannten sie
       „Autofahrer“. Die Medikamente bezeichneten sie als „Öl“ oder „Sprit“. Wenn
       die Frauen betäubt vor ihnen lagen, nannten sie sie „tote Schweine“.
       
       Die Chatgruppe war Ende 2024 aufgeflogen, nachdem ihr Administrator Dapeng
       Z. in Frankfurt am Main verhaftet wurde. Vier Mitgliedern der Chatgruppe
       wurde in den vergangenen Monaten vor deutschen Gerichten der Prozess
       gemacht. Richter Koppenleitner macht gleich zu Beginn der Urteilsverkündung
       deutlich, dass es sich bei dieser Chatgruppe nicht um einen Einzelfall
       handelt.
       
       ## Parallelen zum Fall Pelicot
       
       Der Fall erinnere stark [2][an den Prozess der Französin Gisèle Pelicot],
       die von ihrem Ex-Mann über Jahre betäubt und anderen Männern zur
       Vergewaltigung angeboten wurde. „Aber das ist kein französisches und kein
       chinesisches Phänomen, sondern auch in Deutschland und weltweit
       verbreitet“, sagt Richter Koppenleitner. Auf dem Handy von Zhongyi J.
       hätten sie Chatgruppen mit Tausenden von Männern gefunden, die sich darüber
       austauschen, wie man Frauen am besten betäubt. Die Franzosen hätten schon
       einen Begriff dafür: chemische Unterwerfung.
       
       Für die Kammer sei es alles andere als ein leichter Prozess gewesen. „Wir
       betreten hier rechtliches Neuland“, sagt der Richter. Deshalb hätten sie so
       lange verhandelt, sich die Tatvideos immer wieder angeguckt. Es gebe weder
       eine Einschätzung vom Bundesgerichtshof, noch habe ein Schwurgericht einen
       solchen Fall je entscheiden müssen. Auch von bisherigen Prozessen zu
       K.-o.-Tropfen habe sich dieser Fall durch die vielen Beweisvideos
       unterschieden, erklärt der Richter. Ohne Beweismittel ist die Verurteilung
       dieser Taten oft unmöglich, auch weil sich die Opfer an nichts erinnern.
       
       Zhongyi J. aber bewahrte die Videos seiner Taten in einer Schublade mit
       Narkosemitteln und Geräten wie einem Mundspreizer auf, „wie Trophäen“, sagt
       Richter Koppenleitner. Anhand dieser Videos und der Chatnachrichten konnten
       die Ermittler genau nachvollziehen, wie Zhongyi J. seine Taten plante,
       welche Medikamente er bestellte, wie er sie verabreichte und vor allem
       auch, wie tief die Frau betäubt war.
       
       In dem Münchner Prozess ging es seit Anfang Februar um die Frage, wie
       gefährdet das Leben von Zhongyi J.s Nachbarin durch die Narkosemittel war.
       Wegen der Betäubung lautete die Anklage auf versuchten Mord in sieben
       Fällen.
       
       Denn Zhongyi J. griff zu Narkosemitteln, die normalerweise im OP-Saal
       eingesetzt werden – unter Beobachtung eines Anästhesisten, wo der Patient
       angeschlossen ist an Geräte, die Blutdruck, Sauerstoff, Herzfrequenz
       messen. Zhongyi J. aber betäubte seine Nachbarin damit in seiner
       Studentenwohnung, ließ sie manchmal sogar bewusstlos allein. Die
       Medikamente überdosierte er teilweise, wie ein Anästhesist im Prozess
       feststellte.
       
       Sechs Fälle bewertete das Gericht als besonders schwere Vergewaltigung,
       zweimal wird Zhongyi J. wegen versuchten Mordes verurteilt. Die Videos
       belegen in diesen beiden Fällen, dass Zhongyi J. seine betäubte Nachbarin
       über zweieinhalb und dreieinhalb Stunden missbraucht hat. In den
       Aufzeichnungen höre man, wie sie stark nach Luft ringe. Ihre Zunge sei nach
       hinten gerutscht und versperre die Luftzufuhr. Aber statt aufzuhören,
       machte Zhongyi J. weiter. „Es war in allen Fällen großes Glück, dass die
       Geschädigte nicht gestorben ist“, sagt der Richter.
       
       Charlotte Hirz, Psychologin bei der Opferberatungsstelle Lara, sagt, dass
       die Fälle, die jetzt in die Öffentlichkeit gelangen, „nur die Spitze des
       Eisbergs sind“. Das Dunkelfeld dürfte viel größer sein, weil die Taten oft
       in Beziehungen oder im vertrauten Umfeld stattfinden würden. Die
       Betroffenen erfahren häufig erst von der Polizei, dass sie betäubt und
       missbraucht wurden, sagt Hirz. Auch Zhongyi J.s Nachbarin ahnte nichts und
       erfuhr erst durch die Ermittlungen, was er ihr angetan hatte. Im Prozess
       soll sie vollkommen fassungslos gewesen sein, als ihr die Tatvideos
       vorgespielt wurden, die zeigen wie sie betäubt auf dem Bett liegt. Auch
       weil sie sonst einvernehmlichen Sex mit Zhongyi J. gehabt habe.
       
       ## Vergleichsweise mildes Urteil
       
       Trotzdem fällt die Strafe in München vergleichsweise niedrig aus. Dapeng Z.
       hatte in Frankfurt am Main 14 Jahre Haft mit anschließender
       Sicherheitsverwahrung bekommen. Die Staatsanwaltschaft in München hatte
       lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung für Zhongyi J.
       gefordert. Auch Richter Koppenleitner sagt: „11 Jahre und 3 Monate
       Gesamtfreiheitsstrafe sind niedrig.“ Er begründet die Entscheidung der
       Kammer aber damit, dass Zhongyi J. noch jung sei, er sei nicht vorbestraft,
       habe ein teilweises Geständnis abgelegt und eine Entschädigung von 20.000
       Euro an seine Nachbarin gezahlt.
       
       Über eine anschließende Sicherheitsverwahrung soll nach der Haft
       entschieden werden. Diese besondere Art des Freiheitsentzugs kann verhängt
       werden, wenn der Täter nach seiner Haft immer noch eine Gefahr für die
       Gesellschaft darstellt. Formell seien alle Anforderungen an eine
       Sicherheitsverwahrung erfüllt, sagt Richter Koppenleitner zum Schluss des
       Urteils. Es errege Zhongyi J., betäubte Frauen zu vergewaltigen. Er habe
       sogar Videos gesammelt, in denen Frauen erstickt würden. Aber der
       Angeklagte sei jung, es bestehe die Möglichkeit, seine sexuelle Störung in
       einer Therapie zu behandeln.
       
       Wenn Sie Hilfe oder Tipps zum Thema sexualisierte Gewalt benötigen, können
       Sie sich an folgende Anlaufstellen für Betroffene wenden: [3][Weisser Ring
       e. V.], [4][Lara e. V.,] [5][Kein Opfer e. V]. Hilfetelefon „Gewalt gegen
       Frauen“: 116 016
       
       14 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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