# taz.de -- Schwere Vergewaltigung, versuchter Mord: Elf Jahre Haft für frauenverachtende Taten
> Das Landgericht München hat einen Mann verurteilt, der Teil eines
> verbrecherischen Telegram-Netzwerks war. Es gibt Parallelen zum Fall
> Pelicot.
(IMG) Bild: Hat monatelang immer wieder betäubt und vergewaltigt: der Angeklagte bei der Urteilsverkündigung im Landgericht München am 14. April
Seine Taten habe der Angeklagte als egoistisch, ungehobelt und gefährlich
beschrieben, sagt Richter Markus Koppenleitner, aber das sei noch
verharmlosend. „Wir würden sie eher als hochkriminell, hochprofessionell,
menschen- und frauenverachtend betrachten.“ Er spricht von „monströsen“
Taten, um die es in dem Prozess vor dem Münchner Landgericht geht.
Der Saal ist voll, als nach siebzehn Verhandlungstagen das Urteil gegen
Zhongyi J. fällt: Elf Jahre und drei Monate Haft, weil er seine Nachbarin,
mit der er ein sexuelles Verhältnis hatte, monatelang immer wieder betäubt
und dann vergewaltigt hat. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung behält
sich das Gericht vor. Dem 28-jährigen Studenten aus China muss seine Strafe
erst übersetzt werden. Regungslos hört er dem Dolmetscher zu, der neben ihm
auf der Anklagebank sitzt.
Zhongyi J. hat seine Taten im Laufe des Prozesses gestanden – wohl auch
deshalb, weil die Beweislast erdrückend war. [1][Er war Teil einer
Telegram-Gruppe], in der sich acht Männer – überwiegend Chinesen, die in
Deutschland leben – darüber austauschten, wie sie Frauen betäuben und
vergewaltigen können.
Sie gaben sich Tipps, welche Medikamente man wie dosiert und verabreicht.
Sie teilten Fotos und Videos ihrer Taten im Chat und feierten sich
gegenseitig dafür. In der Gruppe kommunizierten die Männer mit einer Art
Geheimsprache. Frauen waren für sie „Autos“, sich selbst nannten sie
„Autofahrer“. Die Medikamente bezeichneten sie als „Öl“ oder „Sprit“. Wenn
die Frauen betäubt vor ihnen lagen, nannten sie sie „tote Schweine“.
Die Chatgruppe war Ende 2024 aufgeflogen, nachdem ihr Administrator Dapeng
Z. in Frankfurt am Main verhaftet wurde. Vier Mitgliedern der Chatgruppe
wurde in den vergangenen Monaten vor deutschen Gerichten der Prozess
gemacht. Richter Koppenleitner macht gleich zu Beginn der Urteilsverkündung
deutlich, dass es sich bei dieser Chatgruppe nicht um einen Einzelfall
handelt.
## Parallelen zum Fall Pelicot
Der Fall erinnere stark [2][an den Prozess der Französin Gisèle Pelicot],
die von ihrem Ex-Mann über Jahre betäubt und anderen Männern zur
Vergewaltigung angeboten wurde. „Aber das ist kein französisches und kein
chinesisches Phänomen, sondern auch in Deutschland und weltweit
verbreitet“, sagt Richter Koppenleitner. Auf dem Handy von Zhongyi J.
hätten sie Chatgruppen mit Tausenden von Männern gefunden, die sich darüber
austauschen, wie man Frauen am besten betäubt. Die Franzosen hätten schon
einen Begriff dafür: chemische Unterwerfung.
Für die Kammer sei es alles andere als ein leichter Prozess gewesen. „Wir
betreten hier rechtliches Neuland“, sagt der Richter. Deshalb hätten sie so
lange verhandelt, sich die Tatvideos immer wieder angeguckt. Es gebe weder
eine Einschätzung vom Bundesgerichtshof, noch habe ein Schwurgericht einen
solchen Fall je entscheiden müssen. Auch von bisherigen Prozessen zu
K.-o.-Tropfen habe sich dieser Fall durch die vielen Beweisvideos
unterschieden, erklärt der Richter. Ohne Beweismittel ist die Verurteilung
dieser Taten oft unmöglich, auch weil sich die Opfer an nichts erinnern.
Zhongyi J. aber bewahrte die Videos seiner Taten in einer Schublade mit
Narkosemitteln und Geräten wie einem Mundspreizer auf, „wie Trophäen“, sagt
Richter Koppenleitner. Anhand dieser Videos und der Chatnachrichten konnten
die Ermittler genau nachvollziehen, wie Zhongyi J. seine Taten plante,
welche Medikamente er bestellte, wie er sie verabreichte und vor allem
auch, wie tief die Frau betäubt war.
In dem Münchner Prozess ging es seit Anfang Februar um die Frage, wie
gefährdet das Leben von Zhongyi J.s Nachbarin durch die Narkosemittel war.
Wegen der Betäubung lautete die Anklage auf versuchten Mord in sieben
Fällen.
Denn Zhongyi J. griff zu Narkosemitteln, die normalerweise im OP-Saal
eingesetzt werden – unter Beobachtung eines Anästhesisten, wo der Patient
angeschlossen ist an Geräte, die Blutdruck, Sauerstoff, Herzfrequenz
messen. Zhongyi J. aber betäubte seine Nachbarin damit in seiner
Studentenwohnung, ließ sie manchmal sogar bewusstlos allein. Die
Medikamente überdosierte er teilweise, wie ein Anästhesist im Prozess
feststellte.
Sechs Fälle bewertete das Gericht als besonders schwere Vergewaltigung,
zweimal wird Zhongyi J. wegen versuchten Mordes verurteilt. Die Videos
belegen in diesen beiden Fällen, dass Zhongyi J. seine betäubte Nachbarin
über zweieinhalb und dreieinhalb Stunden missbraucht hat. In den
Aufzeichnungen höre man, wie sie stark nach Luft ringe. Ihre Zunge sei nach
hinten gerutscht und versperre die Luftzufuhr. Aber statt aufzuhören,
machte Zhongyi J. weiter. „Es war in allen Fällen großes Glück, dass die
Geschädigte nicht gestorben ist“, sagt der Richter.
Charlotte Hirz, Psychologin bei der Opferberatungsstelle Lara, sagt, dass
die Fälle, die jetzt in die Öffentlichkeit gelangen, „nur die Spitze des
Eisbergs sind“. Das Dunkelfeld dürfte viel größer sein, weil die Taten oft
in Beziehungen oder im vertrauten Umfeld stattfinden würden. Die
Betroffenen erfahren häufig erst von der Polizei, dass sie betäubt und
missbraucht wurden, sagt Hirz. Auch Zhongyi J.s Nachbarin ahnte nichts und
erfuhr erst durch die Ermittlungen, was er ihr angetan hatte. Im Prozess
soll sie vollkommen fassungslos gewesen sein, als ihr die Tatvideos
vorgespielt wurden, die zeigen wie sie betäubt auf dem Bett liegt. Auch
weil sie sonst einvernehmlichen Sex mit Zhongyi J. gehabt habe.
## Vergleichsweise mildes Urteil
Trotzdem fällt die Strafe in München vergleichsweise niedrig aus. Dapeng Z.
hatte in Frankfurt am Main 14 Jahre Haft mit anschließender
Sicherheitsverwahrung bekommen. Die Staatsanwaltschaft in München hatte
lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung für Zhongyi J.
gefordert. Auch Richter Koppenleitner sagt: „11 Jahre und 3 Monate
Gesamtfreiheitsstrafe sind niedrig.“ Er begründet die Entscheidung der
Kammer aber damit, dass Zhongyi J. noch jung sei, er sei nicht vorbestraft,
habe ein teilweises Geständnis abgelegt und eine Entschädigung von 20.000
Euro an seine Nachbarin gezahlt.
Über eine anschließende Sicherheitsverwahrung soll nach der Haft
entschieden werden. Diese besondere Art des Freiheitsentzugs kann verhängt
werden, wenn der Täter nach seiner Haft immer noch eine Gefahr für die
Gesellschaft darstellt. Formell seien alle Anforderungen an eine
Sicherheitsverwahrung erfüllt, sagt Richter Koppenleitner zum Schluss des
Urteils. Es errege Zhongyi J., betäubte Frauen zu vergewaltigen. Er habe
sogar Videos gesammelt, in denen Frauen erstickt würden. Aber der
Angeklagte sei jung, es bestehe die Möglichkeit, seine sexuelle Störung in
einer Therapie zu behandeln.
Wenn Sie Hilfe oder Tipps zum Thema sexualisierte Gewalt benötigen, können
Sie sich an folgende Anlaufstellen für Betroffene wenden: [3][Weisser Ring
e. V.], [4][Lara e. V.,] [5][Kein Opfer e. V]. Hilfetelefon „Gewalt gegen
Frauen“: 116 016
14 Apr 2026
## LINKS
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(DIR) [3] https://weisser-ring.de/
(DIR) [4] https://lara-berlin.de/home
(DIR) [5] https://www.ko-ev.de/fuer-wen/betroffene/
## AUTOREN
(DIR) Sophie Fichtner
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