# taz.de -- Lachgasverbot für Minderjährige: Schluss mit lustig
> Seit Sonntag wird Lachgas nur noch eingeschränkt verkauft. Minderjährige
> sind vom Erwerb ausgeschlossen. Das Ziel: mehr Gesundheitsschutz. Reicht
> das?
(IMG) Bild: Seit Sonntag ist der Verkauf von Lachgas eingeschränkt
Es war lange für Minderjährige sehr einfach, sich ein paar Minuten Lachen
zu kaufen. Distickstoffmonoxid, besser bekannt als Lachgas und zuletzt vor
allem als Partydroge im Fokus der Öffentlichkeit, steht in bunten
Kartuschen in Regalen von Kiosken, Spätis und Verkaufsautomaten. Online
lässt es sich sogar in diversen Onlineshops sogar per Blitzlieferung
bestellen. Dieser Spaß hat seit Sonntag, dem 12. April, aber ein Ende:
[1][Bundesweit ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten], die den
Verkauf von Lachgas an Minderjährige, im Onlineversandhandel und in
Automaten verbietet.
Denn Lachgas verursacht [2][Gesundheitsrisiken], die auch von der
allgegenwärtigen Verfügbarkeit der beliebten Partydroge befeuert werden.
Das Gas wird aus Luftballons oder aus Kartuschen eingeatmet und führt zu
einem kurz anhaltenden Rausch. Beim unverdünnten Inhalieren direkt aus
Kartuschen drohen allerdings Bewusstlosigkeit durch Sauerstoffmangel und
Erfrierungen an Mund und Lippen. Regelmäßiger Konsum kann zu langfristigen
Nervenschäden führen bis hin zu Lähmungserscheinungen in Armen und Beinen.
„Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes
Risiko für die Gesundheit“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
(CDU). Kinder und Jugendliche müssten vor gesundheitlichen Folgen des
Lachgaskonsums geschützt werden. Der entsprechende [3][Gesetzentwurf zur
Änderung des Neuen-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)] wurde Ende des
Jahres 2025 vom Bundesrat beschlossen und ist nun nach einer Übergangsfrist
in Kraft getreten. Neben Lachgas reguliert die Regierung mit der
Gesetzesänderung außerdem Herstellung und Handel zweier psychoaktiver
Stoffe, die [4][als sogenannte K.-o.-Tropfen missbraucht werden können]:
GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol).
## Nur ein Teil der Lösung
Das Lachgasverbot sei effektiv im Sinne der Verhältnisprävention, erklärt
Marc Pestotnik, Referent bei der Fachstelle für Suchtprävention in Berlin.
Dabei gehe es darum, gesundheitsförderndes Verhalten durch Anreize oder
Verbote zu erzielen. „Richtig ist, dass junge Menschen Lachgas künftig
nicht mehr einfach in absurden Mengen am Späti kaufen können“, sagt
Pestotnik. Gleichzeitig sei damit aber nur ein Teil der Arbeit geschafft.
Zur erfolgreichen Prävention gehöre ebenso die Verhaltensprävention, die
auf Aufklärung und Reflexion setzt – genau dies leiste das Gesetz jedoch
nicht.
Um Verhaltensprävention kümmert sich zum Beispiel die Fachstelle für
Suchtprävention in Berlin durch Informationskampagnen oder Projekte an
Schulen. Ihr Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen Verantwortung für ihre
eigene Gesundheit beizubringen, damit sie informierte und bewusste
Entscheidungen treffen können. Lachgas sei dort allerdings nur ein Thema
unter vielen, sagt Pestotnik. Ebenso dringlich sei die Sensibilisierung
Jugendlicher zu Themen wie Alkohol, Cannabis oder Nikotin.
Das Lachgasverbot der Bundesregierung bleibe trotz allem ein starkes
Signal, das endlich Klarheit und Konsequenzen schaffe, resümiert Pestotnik.
Darüber hinaus brauche es neue grundlegende Strategien, die etwa
Präventionsangebote in Schulen und Jugendvereinen fördern. Mit den
momentanen Einsparungen im Sozialwesen sei das aber nur schwer umsetzbar.
Auch die Fachstelle für Suchtprävention selbst ist von Kürzungen im
Berliner Doppelhaushalt 2026/2027 betroffen.
13 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Kabinett-beschliesst-Lachgasverbot/!6094737
(DIR) [2] https://www.bfr.bund.de/assets/01_Ver%C3%B6ffentlichungen/Mitteilungen_deutsch/lachgas-riskante-partydroge.pdf
(DIR) [3] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/neue-psychoaktive-stoffe-gesetz-npsg
(DIR) [4] /Forschende-ueber-K-o-Tropfen/!6165926
## AUTOREN
(DIR) Jule Frank
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