# taz.de -- Israels Oberstes Gericht: Krankes Kind aus Gaza darf in Israel behandelt werden
       
       > Einem Kind aus Gaza war der Zutritt nach Israel für eine Krebsbehandlung
       > verweigert worden. Jetzt hat das Oberste Gericht anders entschieden.
       
 (IMG) Bild: Mohammeds darf nun gerettet werden, aus den Trümmern, die einst Stadt waren
       
       Ein Kind im Kindergartenalter, schwer krank, dem eine lebensrettende
       Behandlung von Politikern und Gerichten verweigert wird: Mohammeds
       Geschichte hat hohe Wellen geschlagen. In den palästinensischen Gebieten,
       seiner Heimat, in Israel – und selbst in Deutschland. Doch jetzt gibt es
       eine positive Wende.
       
       Der fünfjährige Mohammed ist schwer krank. Er leidet an einer aggressiven
       Krebsform. Da, wo Mohammed herkommt, in Gaza, ist die nötige medizinische
       Infrastruktur bereits vor dem Krieg nicht vorhanden. Das Kind wird 2022 mit
       seiner Mutter nach Ramallah im Westjordanland verlegt. Hier therapieren ihn
       die Ärzte so gut wie sie können, stoßen aber irgendwann an ihre Grenzen.
       Das Kind braucht eine Knochenmarktransplantation und eine
       Antikörper-Immuntherapie.
       
       Eine solche Behandlung ist in Israel verfügbar, die Ärzte empfehlen eine
       Verlegung nach Ramat Gan, anderthalb Stunden Autofahrt entfernt. Dort ist
       die Klinik Tel Hashomer bereit, das Kind aufzunehmen. Doch das Jerusalemer
       Gericht blockiert die Überfahrt. Der zuständige Richter bezieht sich unter
       anderem auf die Entscheidung von Verteidigungsminister Israel Katz, die
       allen Gazaner*innen nach dem Massaker des 7. Oktober 2023 Zutritt nach
       Israel verbietet. Individuelle Bedenken gegen die Mutter oder sonstige
       Familienmitglieder hatte es nicht gegeben.
       
       [1][Darüber hatte die taz vor anderthalb Monaten berichtet.] Viele Briefe
       von besorgten Leser*innen erreichten anschließend die Redaktion. Manche
       waren empört, andere wollten irgendwie helfen. Doch jetzt kommt die gute
       Nachricht: Israels Oberstes Gericht hat das Urteil gekippt und die
       Verlegung des Kindes genehmigt. Die israelische Menschenrechtsorganisation
       Gisha hatte sich hinter den Fall geklemmt und ist vor die höchste Instanz
       gezogen. Mit Erfolg.
       
       ## Die Regierung blieb hart
       
       Nach Angaben der NGO hat das Gericht zunächst versucht, den Minister zum
       Umdenken zu bewegen. Ausschlaggebend war offenbar der Brief eines
       Mediziners, in dem dieser den dringenden Bedarf einer Behandlung in Israel
       und die Risiken fürs Leben des Jungen attestierte. Doch die Bemühungen der
       Jurist*innen scheiterten, die Regierung weigerte sich. Daher hat das
       Oberste Gericht beschlossen, das Urteil des Bezirkstribunals zu
       annullieren. Eine „Ausnahme in der Ausnahme“.
       
       Auf Nachfrage der taz äußerte sich die Justizbehörde nicht zu dem Fall. Die
       Mutter des Kindes antwortet auf die Frage, ob sie sich über das Urteil
       freue: „Ja, ja!“ Lange hat sie um das Leben ihres Sohnes gebangt, nachdem
       der Vater des Kindes selbst an Krebs gestorben war. Sie bestätigt, dass sie
       sich mit Mohammed bereits im israelischen Krankenhaus befindet.
       
       Die NGO Gisha schreibt, sie begrüße die Entscheidung, könne aber „nicht die
       Tatsache ignorieren, dass der israelische Staat über sechs Monate lang ein
       krankes Kind daran hindern konnte, lebensrettende Versorgung zu erhalten“.
       
       Für Mohammed ist es immerhin ein kleiner, großer Sieg. Jetzt ist es an dem
       Fünfjährigen und den Ärzt*innen allein, den Kampf gegen die Krankheit zu
       gewinnen.
       
       31 Mar 2026
       
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