# taz.de -- Israels Justiz und die Palästinenser: „Das Gericht hat beschlossen, sein Leben zu beenden“
       
       > Ein Kind aus Gaza darf nicht zur Krebstherapie nach Israel. Eine
       > „Verletzung von Israels Pflichten als Besatzungsmacht“, sagen
       > Menschenrechtler.
       
 (IMG) Bild: Die israelische Sperranlage bei al-Ramadin, im Süden des Westjordanlands
       
       Es gibt Gerichtsurteile, die Leben einschneidend verändern können. Im Fall
       eines fünfjährigen, krebskranken Kindes aus Gaza könnte eines nun über
       Leben und Tod entscheiden: Am Sonntag hat das Landgericht in Jerusalem die
       Petition der israelischen Menschenrechtsorganisation Gisha abgelehnt, die
       für die Einreise des fünfjährigen Krebskranken nach Israel plädiert.
       
       Das Kind stammt aus Gaza, lebt aber mit seiner Mutter in Ramallah [1][im
       Westjordanland]. Dorthin wurde die Familie aus dem Gazastreifen bereits
       2022 evakuiert, also vor dem Krieg. Damals erhielt das Kind die Diagnose.
       
       Der kleine Junge leidet unter einer besonders aggressiven Form von
       Leukämie, die eine spezielle Behandlung erfordert. Und diese Behandlung,
       eine Abwehrkörperimmuntherapie gefolgt von einer Transplantation des
       Knochenmarkes, gibt es im Westjordanland nicht. Aber im
       Tel-Hashomer-Krankenhaus in Ramat Gan, Israel.
       
       Ramat Gan liegt etwa 50 Kilometer von Ramallah entfernt, anderthalb Stunden
       Autofahrt. Doch das Kind ist Gazaner. Und Palästinenser*innen aus
       Gaza und dem Westjordanland ist [2][seit dem Massaker durch die Hamas am 7.
       Oktober 2023] der Zutritt nach Israel grundsätzlich untersagt, Israel
       verweist auf Sicherheitsgründe. Nur in wenigen Ausnahmen bekommen sie eine
       Einreiseerlaubnis.
       
       Einreiseerlaubnis nur in Ausnahmefällen 
       
       Auf Nachfrage verweist [3][Cogat, die zuständige israelische Behörde in den
       palästinensischen Gebieten darauf], dass Gazaner*innen seit dem 7.
       Oktober keine Erlaubnisse für eine Behandlung in Israel bekommen. Es hätten
       aber 42.000 Menschen aus Gaza zur Behandlung ins Ausland reisen dürfen,
       unter anderem Italien, Ägypten, in die Vereinigten Arabischen Emirate und
       nach Jordanien.
       
       Das steht auch in den Gerichtsakten, die die taz dazu einsehen konnte. Das
       Gericht in Jerusalem bezieht sich auf diese Entscheidung der israelischen
       Behörden und des Verteidigungsministers.
       
       Doch Amman, Jordaniens Hauptstadt, ist von Ramallah doppelt so weit
       entfernt wie Ramat Gan. Die Ärzte des Kindes raten von einer solchen Reise
       ab. Der Zustand des Jungen habe sich zuletzt massiv verschlechtert.
       
       Das Gericht in Jerusalem erklärte aber: Es sei nicht sicher, dass die
       Gesundheit des Kindes durch eine Reise ins Ausland beeinträchtigt werden
       könnte. Und dass die Familie nicht genug Versuche unternommen habe, ihren
       Sohn in Jordanien behandeln zu lassen.
       
       ## „Es ist eine ungerechte, unfaire Entscheidung“
       
       Die Mutter des Kindes, dessen Vater bereits an Krebs verstorben ist, sagt,
       das Urteil stoße „einen Dolch ins Herz“. Sie habe gehofft, dass ihr Sohn
       durch die Transplantation wieder würde laufen können. „Es ist eine
       ungerechte, unfaire Entscheidung. Mohammed ist nur ein kleines Kind. Das
       Gericht hat beschlossen, sein Leben zu beenden, indem es ihm die Behandlung
       verweigert“, schreibt die Mutter der taz.
       
       Die israelische Menschenrechtsorganisation Gisha, die sich vornehmlich mit
       der Bewegungsfreiheit von Palästinenser*innen beschäftigt, sagt: Das
       Urteil stelle eine „unverfrorene und andauernde Verletzung von Israels
       Pflichten als Besatzungsmacht“ unter internationalem Recht dar, vor allem
       der [4][Pflicht zum Schutz des Lebens- und Gesundheitsrechts] der
       Bevölkerung unter ihrer Kontrolle. Die Politik, die damit unterstützt
       werde, „verurteilt Kinder zum Tod, selbst wenn eine lebensrettende
       Behandlung verfügbar ist“.
       
       Menschenrechtsorganisationen beklagen: Die Zahl der Ausreisegenehmigungen
       sei viel zu niedrig, verglichen mit der der Menschen in Not. [5][Gut 18.500
       Gazaner*innen stehen laut den Vereinten Nationen] auf der Warteliste
       für eine medizinisch bedingte Ausreise.
       
       17 Feb 2026
       
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