# taz.de -- Geschlechtseinträge in Ausweisen: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von trans Personen
> Trans Personen haben in allen EU-Ländern Anspruch darauf, dass der
> Geschlechtseintrag im Pass angepasst wird – auch wenn das nationale Recht
> das nicht vorsieht.
(IMG) Bild: Protest in der bulgarischen Hauptstadt Sofia im Februar 2023 gegen die diskriminierende Ausweispolitik des Landes
dpa/taz | Trans Personen in der EU haben einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) zufolge das Recht auf Ausweisdokumente, die ihrer
gelebten Geschlechtsidentität entsprechen. Mitgliedsstaaten müssen
Änderungen von Geschlechtseinträgen in Personenstandsregistern erlauben,
urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Das gehöre zu dem
Recht der Menschen, sich in der EU frei bewegen zu können.
Das Ausstellen von Ausweisdokumenten sei zwar Sache der Länder, betonte der
Gerichtshof. Wenn [1][Daten zum Geschlecht im Ausweis] aber von der
tatsächlich gelebten Geschlechtsidentität einer Person abweichen, könne das
in vielen Alltagssituationen „erhebliche Unannehmlichkeiten“ bereiten,
heißt es in der Mitteilung zum Urteil.
Bei Identitätskontrollen, Grenzübertritten oder in beruflichem Zusammenhang
könne es passieren, dass die Menschen Zweifel an ihrer Identität oder der
Echtheit ihrer amtlichen Dokumente ausräumen müssten.
Hintergrund ist der Fall einer bulgarischen Staatsangehörigen, die bei der
Geburt als männlich registriert wurde. Sie lebt derzeit in Italien, wo sie
eine Hormontherapie begonnen hat, und tritt heute als Frau auf. Ihr Antrag
auf Änderung des Geschlechts, des Namens und der persönlichen
Identifikationsnummer in ihrer Geburtsurkunde wurde von bulgarischen
Gerichten abgelehnt.
## Bulgarien muss Vorgaben beachten
Zur Begründung hieß es, das nationale Recht in Bulgarien sehe eine solche
Änderung nicht vor. Weil das Oberste Kassationsgericht Bulgariens Zweifel
daran hatte, ob das mit EU-Recht vereinbar ist, wandte es sich an den EuGH.
Der Fall geht nun zurück an die nationalen Gerichte. Sie müssen die
Vorgaben des EuGH bei ihrer Entscheidung beachten.
Dem europäischen Dachverband der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans-
und Intersexorganisationen Ilga zufolge dürfte das Urteil nicht nur für
trans Personen aus Bulgarien von Bedeutung sein, sondern [2][insbesondere
auch Ungarn] und die Slowakei betreffen. Dort ist die rechtliche
Geschlechtsanerkennung faktisch unmöglich. In Deutschland etwa können
Menschen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag dagegen per Erklärung beim
Standesamt ändern lassen.
Der Dachverband Transgender Europe (TGEU) begrüßte das Urteil. „Trans
Personen benötigen schnelle, transparente und zugängliche Verfahren zur
Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität“, kommentierte Richard Köhler von
TGEU.
12 Mar 2026
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