# taz.de -- Probleme mit der Untermiete: Freundschaftsdienst mit Folgen
> Untervermietungen können zu schwierigen Abhängigkeitsverhältnissen
> führen. Es muss nicht mal um Profit gehen. Zwei Fälle, die anders liefen
> als gedacht.
(IMG) Bild: Ungefähr 5 Prozent aller Mieterhaushalte in Deutschland wohnen zur Untermiete
Der Irrsinn des deutschen Mietmarktes lässt sich oft in Gegensätzen
erzählen. Da sind gierige Vermieter:innen auf der einen Seite,
insbesondere die, die vom Kapitalmarkt getrieben sind wie [1][Vonovia] oder
[2][Heimstaden]. Auf der anderen Seite stehen Mieter:innen, die ihnen mal
mit mehr und mal mit weniger Mieterschutz ausgeliefert sind. Ohne Zweifel:
Das Machtgefälle ist da.
Es gibt aber auch noch ein anderes, lange unterbelichtetes Feld. [3][Erst
im Januar hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs] ein Schlaglicht darauf
geworfen: die Untervermietung. Da werden Mieter:innen plötzlich zu
Vermieter:innen – und die Untermieter:innen stehen in diesem
Gefüge ganz unten in der Hackordnung. Sie hängen am Tropf des
Hauptmietvertrags.
Im konkreten Fall, den der BGH verhandelt hat, ging es um die Frage, ob mit
einer Untervermietung Gewinn gemacht werden darf. Die Antwort war
überraschend klar: Nein, befand das Gericht. Welche Folgen das im Alltag
nach sich zieht, [4][wird sich noch zeigen.] Klar ist, dass der
Untermietmarkt ein unkontrolliertes Schattengefüge ist. Das
Bundesbauministerium geht in einer Hochrechnung davon aus, dass mindestens
1,19 Millionen Haushalte zur Untermiete wohnen – das wären etwa 5 Prozent
aller Mieterhaushalte.
Die wenigsten Fälle sind vermutlich im Sinne der Erfindung – etwa ein
längerer, begrenzter Auslandsaufenthalt. Oft geht es einfach um Abzocke.
Dabei vermieten nicht nur Einzelpersonen ihre Wohnungen unter. Der
[5][Berliner Mieterverein] beobachtet sogar ein illegales Geschäft, in dem
Haupteigentümer mit Strohmännern zusammenarbeiten und Untervermietungen nur
vortäuschen, um den Kündigungsschutz besser aushebeln zu können.
Eine [6][Auswertung des Mikrozensus vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR)] hat ergeben, dass viele Untermietverträge über lange
Zeiträume bestehen. Dies lasse „auf prekäre Versorgungssituationen
schließen“, heißt es in der Studie. Laut Institut sind besonders Personen
betroffen, „die sich noch in Ausbildung und im Studium befinden, aber auch
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und mit
Migrationshintergrund“.
Die Kluft zwischen günstigen alten und teuren neuen Mietverträgen befeuert
das Geschäft mit der Untermiete noch weiter. Denn wer wenig Miete zahlen
muss, hat einen Trumpf in der Hand. Aber nicht immer geht es dabei um
Profit: Manche verstehen die Untermiete auch als Freundschaftsdienst, in
dem gute Mietverträge weitergegeben werden.
Vermieter:in wider Willen
Sarah Wilke* zum Beispiel hatte nie vor, ihre alte Wohnung zu
unterzuvermieten. Und doch tut sie es schon seit einigen Jahren. Sie wollte
einer Freundin einen Gefallen tun. Nur: Wie viel Arbeit das machen würde,
hatte sie vorher nicht bedacht. „Inzwischen ist es mein Zweitjob geworden“,
sagt sie der taz am Telefon.
Viele Jahre wohnte Wilke mit ihrem Partner in einer Wohnung in einem
Mehrfamilienhaus in einem beliebten Berliner Bezirk. Das Haus gehörte einem
älteren Ehepaar. Bezahlbare Miete, gute Ansprechbarkeit. „Wir hatten nie
Probleme mit ihnen“, erzählt sie. Das alles änderte sich erst, als das Haus
an einen Investor verkauft wurde. Die Hausgemeinschaft hatte aktiv
versucht, das zu verhindern, war damit aber gescheitert. Das sei alles
ziemlich frustrierend gewesen. „Diese Vorgeschichte ist vielleicht wichtig,
um den Rest nachvollziehen zu können“, erklärt sie.
Der neue Eigentümer entpuppte sich, wie von Wilke befürchtet, als wenig
sozial: „Sozialprojekte im Haus, die über Jahre wichtige Arbeit gemacht
haben, wurden als Erstes rausgeworfen.“ Als der Innenhof neu bebaut wurde,
habe das zu vielen Einschränkungen geführt, aber der Eigentümer war bei
Problemen kaum erreichbar. Wilke befürchtete, dass er eine
Entmietungsstrategie verfolgte. Alle rausekeln, modernisieren, teurer
weitervermieten. Kein abwegiger Gedanke in Berlin.
Wilke und ihr Partner entschieden deshalb, nach einer neuen Wohnung zu
suchen. Sie wollten sich perspektivisch ohnehin vergrößern. Als sie
tatsächlich etwas fanden, wollten sie eigentlich regulär kündigen – wäre da
in diesem Moment nicht die Freundin mit wenig Geld gewesen, die verzweifelt
eine Wohnung suchte. Um ihr zu helfen, machte das Paar für sie einen
Untermietvertrag.
„Wir haben gedacht: Wenn wir kündigen, wird die Miete extrem erhöht und sie
hat keine Chance“, sagt Wilke. Also ließen sie sich auf ein anstrengendes
Experiment ein. Wilke und ihr Partner zogen aus, gaben aber an, dass ihr
Partner die Wohnung noch als Arbeitsplatz brauche. Dann meldeten sie die
Wohnung als Zweitwohnsitz an und vermieteten sie offiziell unter an die
Freundin und eine weitere Person.
Um Profit ging es zu keinem Zeitpunkt. Ein Minusgeschäft sollte es aber
auch nicht werden: Die Freund:innen einigten sich, dass die Miete bleibt,
aber die Zweitwohnungsteuer, die nun anfiel, von den Untermieter:innen
übernommen wird. Die Sache mit den Nebenkosten erwies sich zwar noch als
kompliziert, da der Verbrauch von Strom und Gas sehr unterschiedlich
ausfallen kann. „Ich beschäftige mich eigentlich sehr ungern mit
Bürokratie“, sagt Wilke. Doch sie fanden einen fairen Weg. „Ich hatte keine
Lust dazu, aber gleichzeitig fand ich es politisch richtig.“
Als die beiden Untermieter:innen dann irgendwann ausziehen wollten,
„hätten wir eigentlich gut einen Cut machen können“, sagt Wilke
zurückblickend. Nur war da immer noch das Gefühl, diesem Investor etwas
entgegenstellen zu wollen. Und wieder eine Freundin, die dringend eine
bezahlbare Wohnung brauchte. „Ich habe mich verpflichtet gefühlt,
weiterzumachen.“
Wilke und ihr Partner blieben weiter Untervermieter. Zwischenzeitlich sei
es „richtig anstrengend geworden“, sagt sie. In den kalten Wintermonaten
fiel von Mitte November bis Mitte Januar die Heizung in der
untervermieteten Wohnung aus, der Eigentümer reagierte nicht richtig
darauf. Auch der Boiler war kaputt. Wilke schrieb E-Mails an den Vermieter
und die Bauaufsicht. Sie ging zum Mieterverein und überlegte zu klagen.
Inzwischen wurde der Boiler zwar repariert, aber die erbetene Mietminderung
hat sie noch nicht erhalten.
Eigentlich habe sie für solche Streitigkeiten keine Kapazitäten, „aber
Investoren sollen in dieser Stadt nicht entscheiden, wer hier wohnen darf“.
Und in letzter Zeit denkt sie: „Vielleicht ist es irgendwann ja auch ganz
praktisch, die Wohnung zu haben, wenn meine Mutter alt wird und in die
Stadt ziehen möchte.“
Die Untermieterin wider Willen
Noch mehr Tücken können Freundschaftsdienste bei Untervermietungen für
diejenigen haben, die untermieten. Lisa Schuhmann* kann das aus eigener
Erfahrung berichten. Gerade sucht die Mutter von zwei Kindern für ihre
Familie und sich verzweifelt eine Wohnung. „Mein Sohn schläft gerade ganz
schlecht, er bekommt unseren Stress mit der Wohnungssuche mit“, sagt sie.
Seine Schule, seine Freunde, seine Hobbys, alles sei im nahen Umfeld der
Wohnung in einem Berliner Innenstadtbezirk. Eine Wohnung für vier Personen
in der Nähe zu finden, ist ein schweres Unterfangen. „Ich wäre in dieser
Wohnung eigentlich gern alt geworden“, sagt Schuhmann. Doch weil eine
Freundin, die ihr die Wohnung über Jahre untervermietet hat, nun wieder
reinwill, muss ihre Familie raus – dabei war alles ganz anders
abgesprochen.
Vor mehreren Jahren beschloss Schuhmanns Freundin mit ihrer Familie
langfristig in eine andere Stadt zu ziehen. Schuhmann selbst suchte zu der
Zeit eine größere Wohnung, weil das zweite Kind unterwegs war. Die eine
ging, die andere suchte. Es kam ihnen wie ein glücklicher Zufall vor.
„130 Quadratmeter, ein guter Preis“, so erzählt sie es der taz am Telefon.
Die Freundinnen einigten sich zunächst auf eine Untermiete befristet auf
zwei Jahre – eigentlich nur, um sicherzugehen, dass Schuhmann in die
Wohnung einziehen könne und der Vermieter nicht auf jemand anderen als
Nachmieter bestehe. Die Untermiete wurde vom Eigentümer bewilligt. „Aber
der Plan war, dass ich den Hauptmietvertrag nach einem Jahr übernehme“,
sagt Schuhmann.
Sie waren zuversichtlich, dass der Vermieter zustimmen würde, denn der galt
als nett und unkompliziert. Schuhmann kaufte ihrer Freundin alle Möbel ab
und die versicherte, sie wolle nicht zurück nach Berlin. Die größere
Wohnung war gefunden. Schönes Wohnumfeld. Fast alles wie nach Plan.
Nur die Idee, dass Schuhmann den Hauptmietvertrag übernehmen könne,
verzögerte sich. „Mich hat das schon etwas nervös gemacht. Aber meine
Freundin hatte ziemlichen Stress und ich hab mich nicht in der Position
gesehen, sie zu drängen.“ Irgendwann kontaktierte die Freundin den
Vermieter zwar doch und der stimmte dem Begehren mündlich zu. Aber zur
schriftlichen Fixierung der Vereinbarung kam es nicht mehr.
Denn die weggezogene Freundin erlebte in der Zwischenzeit einen
Schicksalsschlag. Außerplanmäßig zog sie mit ihrem Kind zurück nach Berlin,
zunächst in ihre Eigentumswohnung, die sie dort besitzt. Schuhmann konnte
zunächst mit ihrer Familie in der anderen Wohnung zur Untermiete bleiben.
„Aber irgendwie hatte ich die ganze Zeit Angst, dass sie wieder zurück in
diese Wohnung will.“ So kam es dann auch.
Nicht wegen Geldproblemen oder weil sie keine gute Wohnung hätte. Aus
emotionalen Gründen möchte sie dorthin, wo sie zuletzt glücklich war. Für
Schuhmann heißt das nun: Ihre Familie muss raus aus der Wohnung. Rechtlich
betrachtet hat Schuhmann auch keinen Anspruch, in der Wohnung zu bleiben.
Wenn die Hauptmieterin sie kündigt, muss sie gehen. „Für mich ist es
schwer, denn so war es nie abgesprochen“, sagt sie. Die Wohnungssuche in
Berlin neben Job und Kindern sei „sehr belastend“. Die Freundin habe ihr
zwar bei der Wohnungssuche eine Übergangsfrist eingeräumt – nur wie lange,
das ist nicht klar.
*Namen von der Redaktion geändert
24 Apr 2026
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