# taz.de -- Gerichtsurteil zu Untervermietungen: Legalize it!
> Untermiethaien den Riegel vorzuschieben, ist gut. Vom Urteil des
> Bundesgerichtshofs profitieren aber nur Vermieter:innen. Eine kluge
> Legalisierung könnte das ändern.
(IMG) Bild: Der Wohnungsmarkt müsste kein Haifischbecken sein
Ein [1][höchstrichterliches Urteil], das den alten Hausbesetzerslogan
„Wohnraum darf keine Ware sein“ umsetzt? Diesen Eindruck konnte man
gewinnen, [2][als der Bundesgerichtshof am Mittwoch verkündet hatte], dass
Mieter:innen ihre Wohnungen nicht mit Gewinn untervermieten dürfen. Das
klingt zu schön, um wahr zu sein? Ist es auch.
Denn von dem Urteil profitieren werden nur die Vermieter:innen. In dem
Rechtsstreit hat ein Vermieter gegen seinen Mieter gewonnen. Ersterer darf
Zweiterem kündigen, weil er einem Dritten seine Wohnung überlassen hatte –
für mehr als das Doppelte der Miete. In Großstädten ist so etwas eher die
Regel als die Ausnahme.
Natürlich ist es äußerst begrüßenswert, wenn [3][solchen Praktiken der
Untermiethaie] nun ein Riegel vorgeschoben wird. Das Problem ist nur: Der
Untermieter hat überhaupt nichts davon. Er kriegt die zu viel gezahlte
Miete nicht zurück. Nur die Mieterin fliegt raus. Die Wohnung wird frei und
kann dank Mietenexplosion deutlich teurer neu vergeben werden. Es geht nur
darum, wer wen abzocken darf. Nicht der Mieter den Untermieter. Aber die
Vermieterin die Neumieterin.
Klar, es gibt die Mietpreisbremse. Theoretisch. Praktisch ist sie
wirkungslos, weil sich die wenigsten trauen, gegen ihre Vermieter zu
klagen. Einzig probates Mittel gegen den Mietenwahnsinn ist derzeit,
Altverträge niemals zu kündigen, sondern weiterzugeben per Untervermietung:
ein Akt der Solidarität – wenn es fair läuft.
[4][Mieter:innen können von Eigentümer:innen die Zustimmung zur
Untervermietung verlangen], müssen aber um Erlaubnis bitten. Weil
Vermieter:innen aber wenig Interesse daran haben und sich querstellen,
finden die meisten Untervermietungen unter der Hand statt. So wohnen
Zehntausende zwar noch bezahlbar, aber ohne Vertrag und ohne korrekte
Meldeadresse. Sie dürfen nicht da wählen, wo sie leben. Nicht mal ihre
Kinder in der benachbarten Schule anmelden.
Es ist ein Schwarzmarkt – und der neigt zum Turbokapitalismus. Die Grenze
verläuft nicht zwischen Eigentümer:innen und Mieter:innen, sondern
zwischen Besitzenden und Suchenden. Wer Wohnraum zu vergeben hat, zockt ab.
## Mietenkontrolle sollte Standard sein
Kontrolle wäre nötig. Und möglich – durch Legalisierung der
Untervermietungspraxis. Heißt: Man bittet nicht um Erlaubnis, sondern zeigt
sie nur an. Fertig. Dann könnten die Untermieter:innen problemlos bei
der Kommune ihren Wohnsitz melden. Und die Meldebehörde könnte im Gegenzug
den Mietpreis checken. Das ist kein Hexenwerk; Programme dafür gibt es im
Internet zuhauf. Für Wohnungspolitiker:innen, die sich ernst nehmen, sollte
so eine Mietenkontrolle als politische Forderung Standard sein.
Nun wird diese Kontrolle aber ausgerechnet den Wohnungseigentümern in die
Hand gegeben. So wird das Urteil zur Steilvorlage. Die Folge: eine Welle
von Räumungsklagen gegen untervermietende Mieter:innen, die Zehntausende
aus bezahlbaren Wohnung vertreibt. Weil Wohnraum eben doch nur Ware ist.
Also alles wie gehabt? Nein, alles noch viel schlimmer.
31 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026024.html?nn=10690868
(DIR) [2] /Urteil-des-BGH/!6149421
(DIR) [3] https://bsky.app/profile/lukaswallraff.bsky.social/post/3mdiq62cd3k2x
(DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html
## AUTOREN
(DIR) Gereon Asmuth
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