# taz.de -- Naturschutzklage abgewiesen: In den Mooren laufen die Pumpen weiter wie gehabt
> Seit 30 Jahren pumpen die Berliner Wasserbetriebe ohne Genehmigung in
> bedrohten Moorgebieten. Das kann erst mal weitergehen, sagt das
> Verwaltungsgericht.
(IMG) Bild: Die Berliner Moore sind im bedrohten Zustand
Aus den Berliner Mooren darf weiterhin ohne zusätzliche Auflagen
Trinkwasser durch die Wasserbetriebe entnommen werden. Das hat das Berliner
Verwaltungsgericht am Freitag entschieden. Damit wies das Gericht [1][eine
Untätigkeitsklage gegen das Land der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft
Naturschutz (BLN) ab], die zum Schutz der Naturschutzgebiete im Kern auf
eine Reduzierung des Wasserbrauchs und eine Festlegung von
Mindestgrundwasserständen in Berlin abzielte.
Tatsächlich werden viele der Berliner Wasserwerke teils seit Jahrzehnten
ohne formale Genehmigung betrieben. Die Wasserbetriebe haben zwar
Genehmigungsanträge gestellt, allerdings zum Teil schon im Jahr 1996 –
seitdem sind diese Verfahren nicht zum Abschluss gekommen. Deshalb hat
bisher auch keine reguläre Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden.
Diese sehen die Naturschutzverbände aber als notwendig an, [2][um ein
potenziell extrem klimaschädliches Austrocknen der Moore in
Naturschutzgebieten zu verhindern.]
Das Gericht erklärte nun, dass die laufenden Genehmigungsverfahren
rechtskonform sind, auch wenn sie nun schon seit 30 Jahren laufen. Das Land
Berlin habe bekundet, die Verfahren „binnen zwei bis fünf Jahren
abzuschließen“. Bis dahin seien die Berliner Moore durch eine Vereinbarung
ausreichend geschützt, die im Oktober 2024 zwischen dem Land Berlin und den
Wasserbetrieben getroffen wurde. Diese sieht unter anderem
Förderhöchstmengen, eine künstliche Bewässerung und Pflegemaßnahmen vor.
## BUND enttäuscht
„Mit seiner Entscheidung akzeptiert das Gericht einen laufenden Verstoß
gegen das Naturschutzrecht“, sagte ein Sprecher des BUND Berlin am Montag
der taz. Beim BUND habe man „sehr große Zweifel“, dass das Verfahren
tatsächlich in den kommenden Jahren abgeschlossen werde. Zudem kritisierte
der Sprecher, dass das Gericht in seiner Pressemitteilung den Anschein
erweckt habe, dass es den Umweltverbänden um ein Verbot der
Trinkwasserförderung gegangen sei. Kern der Klage seien aber Maßnahmen zum
Schutz der Berliner Moore gewesen. Ein Berufungsantrag der Umweltverbände
gegen die Entscheidung würde aktuell geprüft.
Bei den Berliner Wasserbetrieben, die in dem Verfahren gegen das Land nur
Beigeladene waren, gab man sich am Montag entspannt. „Das Urteil ist jetzt
keine Sensation“, sagte Pressesprecher Stephan Natz zur taz. Das Gericht
habe bestätigt, dass die Wasserwerke rechtmäßig betrieben werden. Zudem
seien in der Verhandlung die bestehenden Schutzmaßnahmen gewürdigt worden,
die die Wasserbetriebe zur Stabilisierung des Grundwasserspiegels schon
heute umsetzen.
9 Mar 2026
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(DIR) Timm Kühn
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