# taz.de -- Gefährliche Trinkwasserförderung: Klage gegen jahrelange Verschleppung
> Umweltverbände klagen gegen eine Verschleppung des Moorschutzes für die
> Trinkwasserförderung. Und fordern Maßnahmen, um Wasser zu sparen.
(IMG) Bild: Eins der Berliner Moore, das Naturschutzgebiet „Teufelsbruch und Nebenmoore“ im Spandauer Forst
An deutlichen Worten mangelt es dem Umweltschützer nicht. Einen „Raubbau am
Grundwasser“ würden die Berliner Wasserwerke betreiben, sagt Manfred Krauß,
Gewässerexperte beim BUND Berlin, am Dienstag bei einem Gespräch mit
Journalist:innen. Doch die Politik lasse den Wasserwerken seit Jahren
freien Lauf. Der Umweltverband sähe deshalb keine andere Möglichkeit mehr,
als die Politik vor Gericht zum Schutz des Grundwassers – und der Moore,
die dieses feucht hält – zu zwingen.
Krauß bezieht sich auf eine Untätigkeitsklage der Berliner
Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN), die am Donnerstag vor dem
Verwaltungsgericht verhandelt wird. Es ist eine Geschichte mit langem
Vorlauf: Eingereicht hat der BLN die Klage bereits 2021, zuvor hatten sich
die Umweltschützer:innen jahrelang mit der Senatsverwaltung
auseinandergesetzt, um einen besseren Schutz der Berliner Moore in Spandau,
am Müggelsee und im Grunewald durchzusetzen. Nun setze man auf das Gericht,
statt auf Dialog, sagt Krauß: „Irgendwann platzt einem halt der Kragen.“
Was der BLN moniert, ist eine andauernde Missachtung von Umweltstandards:
Nur zwei der neun Berliner Wasserwerke würden überhaupt mit einer regulären
Genehmigung betrieben. Die Anträge für die restlichen Werke würden teils
seit 1996 nicht bearbeitet. Denn sonst, so vermuten die
Umweltschützer:innen, müssten die Wasserwerke auf Umweltverträglichkeit und
Einhaltung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) geprüft
werden – und dabei könnte dann festgestellt werden, dass die
Wasserförderung gegen den Naturschutz verstößt.
Laut BUND sind in Berliner Mooren 1 Million Tonnen CO₂ gespeichert, die zu
entweichen drohen, wenn die Moore [1][wegen sinkenden Grundwasserspiegels]
austrocknen. Tatsächlich hat auch die Umweltverwaltung eine
Managementplanung für die Berliner Moore erarbeitet, die diverse
Schutzmaßnahmen vorsieht. Aber die Umsetzung steht laut BUND im Widerspruch
zu dem Versorgungsauftrag für Trinkwasser – ein seit Jahrzehnten ungelöster
Konflikt. Laut Manfred Schubert, dem ehemaligen Geschäftsführer des BLN,
wird dieser nur durch die ausbleibenden Genehmigungsverfahren für die
Wasserwerke vermieden.
## Wasserbrauch soll eingeschränkt werden
Sollte die Klage Erfolg haben, müsste die Trinkwasserversorgung in Berlin
deshalb wohl neu organisiert werden. Das BLN will unter anderem erreichen,
dass das Land zu einer Festlegung von Mindestgrundwasserständen
verpflichtet wird, deren Unterschreitung eine zwingende Reduzierung der
Förderung zur Folge hätte. „Natürlich wollen wir nicht die
Trinkwasserversorgung gefährden“, sagt Krauß. Doch die Politik habe sich
seit Jahren entschieden, nicht zu handeln. Nun müssten Veränderungen folgen
– wenn sie auch schrittweise umgesetzt werden.
Die Konsequenz für die Umweltverbände: [2][Berlin muss Wasser sparen.] Hier
sei auch die Politik gefragt. Konkret fordert der BUND im Sommer
Verbrauchsbeschränkungen für das Rasensprengen und Füllen privater
Schwimmbecken. Zudem solle die sogenannte Grauwassernutzung zunächst für
Neubauten und sukzessive auch im Bestand vorgeschrieben werden. Dabei wird
Wasser aus Duschen, Badewannen und Waschbecken innerhalb eines Hauses
aufbereitet und etwa für Toilettenspülungen wiederverwertet. So ließe sich
ein Einsparpotenzial von 30 Prozent realisieren, sind die Umweltverbände
überzeugt.
Petra Nelken, Sprecherin der Senatsverwaltung für Klimaschutzschutz, sagte
der taz, man nehme sowohl den Schutz der Trinkwasserversorgung als auch den
der Moore sehr ernst. In diesem Fall hätte man sich von den
Naturschutzverbänden „mehr Dialog und konstruktive Mitarbeit“ gewünscht.
Die Genehmigungsverfahren für die Wasserwerke seinen äußerst komplex. Wegen
der besonderen Bedeutung der Wasserversorgung könne der Betrieb auch ohne
Genehmigung nicht unterbunden werden. Das Land habe mit den Wasserwerken
aber bereits Höchstgrenzen für die Förderung und Schutzmaßnahmen für Moore
festgelegt.
13 Jan 2026
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(DIR) Timm Kühn
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