# taz.de -- Kommunalwahl in Bayern: Videobeweis zeigt klare Schwalbe der AfD
       
       > Die AfD behauptete, ihr Bürgermeisterkandidat sei von Linksextremen
       > verprügelt worden. Medien übernahmen die Behauptung. Ein Video widerlegt
       > das nun.
       
 (IMG) Bild: Das Gerangel von Rosenheim: Der AfD Politiker Michael Maurer begibt sich ins Getümmel
       
       Die Staatsanwaltschaft Traunstein prüft ein Ermittlungsverfahren gegen den
       70-jährigen AfD-Politiker Michael Maurer. Der hat mutmaßlich fälschlich
       Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gegen
       Gegendemonstrant*innen gestellt. Ein Video hatte nach seinen
       Anschuldigungen das Gegenteil seiner Darstellung nahegelegt.
       
       Auf taz-Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit: „Der
       AfD-Bürgermeisterkandidat ist noch gestern bei der Polizei erschienen, hat
       das Video des Vorfalls in Augenschein genommen und festgestellt, dass er
       nicht geschlagen wurde. Entsprechend hält er den Vorwurf der
       Körperverletzung nicht mehr aufrecht.“
       
       Laut Staatsanwaltschaft dauern die Ermittlungen nach einem Anfangsverdacht
       auf „gefährliche Körperverletzung“ an, es würden mehrere Videoaufnahmen
       ausgewertet und Zeugen vernommen. Die Abteilung für politische Straftaten
       werde den Fall anschließend umfassend prüfen – das gelte auch für die
       Frage, „ob gegen einzelne Verfahrensbeteiligte ein Ermittlungsverfahren
       wegen falscher Verdächtigung oder Vortäuschens einer Straftat einzuleiten
       ist“, so die Staatsanwaltschaft.
       
       Damit dürfte vor allem der 70-jährige Maurer gemeint sein, der bei den
       bayerischen Kommunalwahlen in Rott als Bürgermeisterkandidat antritt.
       Mittlerweile prüfe man Straftatbestände in alle Richtungen, hieß es auch
       von der Polizei.
       
       ## Videobeweis: Schwalbe
       
       Das Video vom eher harmlosen Gerangel in Rosenheim war zuvor viral gegangen
       – auch weil die extrem rechte AfD sich zuvor auf Social Media großflächig
       als Opfer angeblich brutaler „linksextremer Angriffe“ inszeniert hatte.
       Bundesweit verbreiteten AfD-Politiker und rechtsextreme Accounts die
       Legende, in Rosenheim sei ein 70-jähriger AfD-Bürgermeisterkandidat an
       einem Wahlkampfstand von mehreren Jugendlichen angegriffen worden.
       
       Entsprechendes hatte ihre lokalen Vertreter auch der dortigen Polizei
       erzählt, die das offenbar ohne weitere Aufklärung öffentlich verbreitete
       und ein Ermittlungsverfahren wegen „gefährlicher Körperverletzung“
       einleitete. Die Polizei berichtete in einer von vielen Medien
       aufgegriffenen Polizeimeldung unter der Überschrift „Körperverletzung an
       Infostand der AfD Rosenheim“ entlang der AfD-Version.
       
       Darin heißt es etwa: „Wie die aktuellen Ermittlungen anhand von
       Schilderungen ergeben, gingen drei Personen, auf einen 70-jährigen Mann aus
       Griesstätt körperlich los. … Er stürzte dabei in der Folge zu Boden und
       soll vom 18-Jährigen aus München in den Unterkörperbereich mit den Füßen
       getreten worden sein.“ Die Polizei habe ein Ermittlungsverfahren wegen
       gefährlicher Körperverletzung eingeleitet gegen „drei Heranwachsende“, die
       sie einer „linken Gruppierung“ zuordnete. Auch die Deutsche Presse-Agentur
       dpa griff den Vorfall ohne zusätzliche Einordnung auf – woraufhin die
       unbelegten Behauptungen sich auf zahlreichen News-Websites wiederfanden.
       
       Für Aufklärung sorgte immerhin das kurz darauf auftauchende Video: Es zeigt
       eben nicht mehr als ein Tauziehen und Gerangel um ein Banner, im Zuge
       dessen der besagte 70-Jährige sich selbst ins Getümmel begibt und daraufhin
       tatsächlich hinfällt oder sich fallen lässt. Keine Spur von gefährlicher
       Körperverletzung, der Videobeweis legt eher eine Schwalbe nahe.
       
       Auf dem Video ist auch zu erkennen: Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas
       Winhart zerrt wie weitere AfD-Leute an dem Banner, rangelt fleißig mit und
       tritt auf die Fahne. Als sein Parteifreund hinfällt, zückt er sein Handy,
       anstatt dem 70-Jährigen hochzuhelfen. Später kursieren offenbar seine
       Fotos: Sie zeigen Maurer mit schmerzverzerrtem Gesicht am Boden liegend,
       während er sich das Knie hält. Der 70-Jährige erstattete danach Anzeige und
       begab sich nach seinem Sturz ambulant ins Krankenhaus.
       
       ## Tauziehen um Banner
       
       Tatsächlich wies das „Offene Antifaschistische Plenum Rosenheim“ die
       Vorwürfe zurück. Seine Darstellung deckt sich mit dem Video: Fünf
       Demonstrierende hätten sich vor dem AfD-Stand versammelt und gegen diesen
       protestiert. Es habe ein Gerangel um ihr Spruchbanner gegeben. Sie seien
       selbst geschubst und beleidigt worden und hätten den am Boden liegenden
       AfD-Mann sogar noch gefragt, wie es ihm gehe.
       
       Auch die kommunale Linken-Kandidatin für den Kreistag, Khando Ronge, war
       vor Ort und erklärte, dass es ein „Tauziehen“ um ein Banner gegeben habe –
       die AfD-Leute hätten versucht, den Demonstrierenden ein Plakat zu
       entreißen, sie sei selbst von einem AfD-Politiker geschubst worden.
       
       Es ist [1][nicht das erste Mal], dass die AfD sich derart [2][als Opfer
       inszeniert]. Umso erstaunlicher ist es, dass sie es immer wieder mit
       verzerrten Darstellungen in Polizeimeldungen und Medien schafft.
       
       Besonders frappierend war das nach dem Gerangel von Rosenheim im
       [3][Münchner Merkur]. Dort behauptete der AfD-Kandidat, dass er Abstand von
       der Szene gesucht habe und eingekreist worden sei. Seine überzogenen
       Darstellungen schafften es in einen ausgedachten szenischen Einstieg für
       den Artikel:
       
       „Ein Schlag von der Seite zwischen die Beine. Ein Sturz vornüber aufs
       Kopfsteinpflaster. Ein stechender Schmerz im Knie. Fußtritte gegen die
       Beine und den Oberkörper. Michael Maurer hat vor Schmerzen geschrien – und
       kann nicht fassen, was er am Samstag (28. Februar) auf dem Max-Josefs-Platz
       erlebt hat.“
       
       Woraufhin das Blatt Maurer breit zitierte: „Ich bekam Tritte zwischen die
       Beine, stürzte nach vorn, habe mich mit den Händen abgestützt, damit ich
       nicht aufs Gesicht falle, schlug aber voll mit dem Knie auf dem
       Kopfsteinpflaster auf und spürte einen heftigen, stechenden Schmerz im
       Knie.“ Er sei zu 50 Prozent schwerbehindert und müsse noch immer zittern,
       wenn er an die Szene denke, behauptete er.
       
       Mittlerweile hat die Zeitung ihren Bericht korrigiert, ebenso wie die
       meisten anderen News-Websites.
       
       ## Kehrtwende von der Kehrtwende
       
       Die Polizei Rosenheim antwortete auf taz-Anfrage, dass man die
       Öffentlichkeitsarbeit intern aufarbeiten und nachbesprechen wolle. Man habe
       zwar in der Mitteilung darauf geachtet, „die geschilderten Abläufe auf
       Grundlage der vorliegenden Aussagen darzustellen und dies auch entsprechend
       kenntlich zu machen“.
       
       Gleichwohl könne man nachvollziehen, „dass aufgrund der gewählten
       Formulierungen – obwohl bewusst auf den Konjunktiv geachtet wurde – der
       Eindruck entstanden sein könnte, es handele sich um gesicherte Tatsachen
       und nicht um eine Darstellung auf Basis von Schilderungen“. Intern wolle
       man erneut dafür sensibilisieren, wie künftig klarer zwischen bestätigten
       Fakten und wiedergegebenen Angaben unterschieden werden kann.
       
       Gelernt hat unterdessen auch der AfD-Bürgermeisterkandidat Maurer etwas:
       Dass er sich mit einer falschen Verdächtigung strafbar macht, war ihm
       offenbar neu. Kurz nachdem die Staatsanwaltschaft der taz geantwortet
       hatte, dass der 70-Jährige nach Sichtung des Videos auf der Polizeiwache am
       Dienstag seine Anzeige zurückziehen wolle, gibt es eine neue Wendung.
       
       Nun will Maurer doch an seiner Anzeige festhalten, wie es von der
       Staatsanwaltschaft nun heißt: „Laut telefonischer Auskunft der
       polizeilichen Sachbearbeiterin hat sich der AfD-Bürgermeisterkandidat
       zwischenzeitlich anwaltlich beraten lassen und danach erklärt, dass er den
       Strafantrag aufrechterhalten wolle. Im gestrigen Gespräch mit der
       Sachbearbeiterin hat er eine Rücknahme des Strafantrags angekündigt, aber
       noch keine Rücknahme selbst erklärt.“
       
       Wie es zu dieser Kehrtwende von der Kehrtwende kam, erklärt Maurer nicht.
       Die AfD Rosenheim und ihr Kandidat antworteten auf taz-Anfrage bislang
       nicht.
       
       4 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Pruegelei-beim-AfD-Treffen-in-Giessen/!6139896
 (DIR) [2] https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/afd-parteitag-essen-bissattacke-spuckattacke-stefan-hrdy-100.html
 (DIR) [3] https://www.merkur.de/bayern/brutaler-angriff-in-rosenheim-jugendliche-treten-auf-afd-buergermeisterkandidaten-ein-94195247.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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