# taz.de -- Krise im Maßregelvollzug: In Hamburg wird Therapie zur Haft
       
       > Im Maßregelvollzug fehlen Betten, in der Untersuchungshaft warten Kranke
       > monatelang auf Hilfe. Der Senat reagiert mit Notbelegungen.
       
 (IMG) Bild: Kein Platz mehr frei: Maßregelvollzug in Hamburg-Ochsenzoll
       
       Eine Gefängniszelle ist kein Krankenhaus. Dort zu sitzen, ist eine Strafe,
       keine Grundlage für eine Heilung. In Hamburg wird die
       Untersuchungshaftanstalt (UHA) am Holstenglacis aber derzeit zur
       Ausweichstation für eine überforderte Forensik im zentralen Maßregelvollzug
       der Stadt [1][in der privaten Asklepios-Klinik im Stadtteil Ochsenzoll].
       
       Die Zahlen, die die Sozialbehörde auf Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion
       jetzt dazu vorlegen musste, sind deutlich: Anfang Februar wurden im
       Maßregelvollzug 425 Patient:innen versorgt – ausgelegt ist die
       Einrichtung für nur 375 Personen. Rechnet man jene hinzu, die beurlaubt
       sind, weil sie sich beispielsweise zur Erprobung in betreuten Wohngruppen
       befinden, betreut das System aktuell 460 Menschen. Das entspricht einer
       [2][Steigerung um rund 30 Prozent in nur drei Jahren].
       
       Dieser Zuwachs ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer Entwicklung, bei
       der gerichtliche Einweisungen die Ausbaukapazitäten der Stadt systematisch
       überholen. Allein im Jahr 2024 ordneten Hamburger Gerichte [3][in 76 Fällen
       die Unterbringung im Maßregelvollzug an].
       
       Besonders auffällig ist dabei die Zunahme komplexer Krankheitsbilder: Die
       Kombination aus schweren Psychosen und massivem Drogenkonsum, sogenannte
       Doppeldiagnosen, überfordert die Regelpsychiatrie zunehmend.
       
       ## Auffangbecken für erodierendes Hilfesystem
       
       Hier zeigt sich auch ein sozialpolitisches Versagen: [4][Weil
       niedrigschwellige Therapieangebote und Kriseninterventionen in den
       Stadtteilen fehlen], landen Menschen in einer Eskalationsspirale, die am
       Ende nur noch die Forensik als letzte Instanz kennt. Die Fachklinik wird so
       zum unfreiwilligen Auffangbecken für ein erodierendes allgemeines
       Hilfssystem. Wenn die Prävention draußen versagt, sollen es die Gitter in
       Ochsenzoll richten.
       
       Wer schwerkranke Menschen monatelang hinter Gittern „parkt“, erschwert
       jedoch nicht nur ihre Heilungschancen, sondern unterspült auch das
       Fundament des Rechtsstaats. Der Maßregelvollzug ist gesetzlich
       verpflichtet, schwerkranke Straftäter:innen in einem therapeutischen
       Umfeld zu heilen und zu sichern.
       
       Aber in Hamburg verkommt dieser staatliche Auftrag zur Verwahrung. Wenn
       Patient:innen monatelang in reguläre Gefängniszellen „ausgelagert“
       werden, bricht nicht nur das medizinische Konzept in sich zusammen, sondern
       [5][auch die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für den Freiheitsentzug].
       
       ## Jahrelange Fehlplanung
       
       Neu ist dieser Engpass nicht; er ist das Ergebnis einer jahrelangen
       politischen Fehlplanung. Aktuell zeigt sich das strukturelle Defizit in der
       Belegungsplanung auch in der [6][Wiederbelebung des sogenannten
       Haftexports]: Um den massiven Platzmangel in den Hamburger Anstalten zu
       lindern, hat der Senat eine [7][Kooperation mit Mecklenburg-Vorpommern]
       geschlossen: Seit Ende 2024 werden bis zu 40 Haftplätze in der JVA Waldeck
       für Hamburger Gefangene angemietet.
       
       Dass die Stadt ihre verfassungsrechtliche Kernaufgabe – den Strafvollzug –
       erneut geografisch auslagern muss, belegt, dass die bauliche Infrastruktur
       mit der realen Belegungssituation seit Jahren nicht Schritt hält.
       
       [8][Verschärft wird die Lage durch eine restriktive Vollzugspolitik], die
       unter anderem bei den Ersatzfreiheitsstrafen sichtbar wird. Während andere
       Bundesländer verstärkt auf Alternativen setzen, verharrte Hamburg lange auf
       einem Kurs, der auch Menschen wegen geringfügiger Delikte – wie dem Fahren
       ohne Fahrschein – systematisch hinter Gitter bringt.
       
       Diese Praxis blockiert Haftplätze und personelle Ressourcen, die an anderer
       Stelle, auch bei der fachgerechten Unterbringung psychisch kranker
       Straftäter:innen, fehlen.
       
       ## Grundversorgung ist keine Therapie
       
       Das Nadelöhr des Systems liegt jedoch nicht allein in Ochsenzoll, sondern
       im „Wartesaal“ am Holstenglacis. Mitte Februar saßen dort 18 Personen ein,
       gegen die ein einstweiliger Unterbringungsbefehl nach Paragraf 126a der
       Strafprozessordnung (StPO) vorlag.
       
       Eigentlich müssten diese Menschen sofort in eine Fachklinik: Sie wurden als
       schuldunfähig, aber gefährlich eingestuft. Doch weil in Ochsenzoll kein
       Bett frei war, [9][blieben sie im regulären Vollzug – teilweise über 200
       Tage lang].
       
       Die Sozialbehörde versucht, die Situation sprachlich zu glätten. Man helfe
       sich angesichts „des anhaltend hohen Belegungsdrucks im Maßregelvollzug“
       mit [10][„Amtshilfe“ durch die Justizbehörde] aus, antwortet sie der taz.
       In der UHA stehe eine „psychiatrische Grundversorgung“ durch
       Fachärzt:innen bereit, inklusive täglicher Visiten und Medikamentengabe,
       „vergleichbar zum stationär-forensischen Vorgehen im Maßregelvollzug“.
       
       Doch dieser Vergleich hinkt. Eine psychiatrische Grundversorgung in einer
       Haftanstalt ist keine Therapie. Eine tägliche Visite hinter der Zellentür
       kann eine komplexe forensische Versorgung nicht ersetzen. Das
       Bundesverfassungsgericht [11][fordert für den Maßregelvollzug ein
       „therapeutisches Milieu“] – eine Umgebung, die auf Heilung ausgerichtet
       ist, nicht auf Disziplinierung und Einschluss. In der UHA findet keine
       Resozialisierung statt, sondern bloßes Zeitabsitzen auf Kosten der
       psychischen Gesundheit.
       
       ## Kurzfristige Besserung kaum in Sicht
       
       Damit provoziert der Senat ein juristisches Organisationsverschulden mit
       Ansage. In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen [12][mussten
       Obergerichte bereits Zwangsfreilassungen anordnen], weil die staatliche
       Unterbringung den verfassungsrechtlichen Mindeststandards nicht mehr
       entsprach: Werden Kranke nicht therapiert, entfällt die Rechtsgrundlage,
       sie festzuhalten.
       
       Hamburg steuert sehenden Auges auf dieses Szenario zu: Am Ende könnten
       gefährliche Täter:innen frei herumlaufen, weil die Stadt zu langsam beim
       Kapazitätsausbau war. Und kurzfristige Besserung durch Bauprojekte ist kaum
       in Sicht.
       
       Bis zum Frühjahr 2026 entstehen gerade mal 16 zusätzliche Plätze –
       angesichts der Warteliste ein Tropfen auf den heißen Stein. Ein geplanter
       Neubau mit 80 Plätzen befindet sich noch in der Phase der Bauvoranfrage.
       Bis dort der erste Patient einzieht, könnten Jahre vergehen.
       
       10 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Geschlossene-Unterbringung-in-Hamburg/!5206571
 (DIR) [2] /Personalmangel-und-Ueberbelegung/!6041136
 (DIR) [3] https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article406962894/justiz-platzprobleme-immer-mehr-psychisch-kranke-straftaeter-in-hamburg.html
 (DIR) [4] /Repressive-Drogenpolitik-in-Hamburg/!5902050
 (DIR) [5] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/07/rk20240723_2bvr161423.html
 (DIR) [6] /Hamburg-will-Gefangene-exportieren/!6130314
 (DIR) [7] https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/hamburg-psychisch-kranke-wegen-kapazitaetsmangel-in-u-haft,massregelvollzug-100.html
 (DIR) [8] /Hamburg-sperrt-wieder-weg/!6093784
 (DIR) [9] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/91190/23_00564_unterbringung_gefaehrlicher_schuldunfaehiger_taeter_platzt_hamburgs_massregelvollzug_aus_allen_naehten
 (DIR) [10] /Zustaende-im-Massregelvollzug/!6029875
 (DIR) [11] https://link.springer.com/article/10.1007/s00115-017-0382-3
 (DIR) [12] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-100.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Robert Matthies
       
       ## TAGS
       
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