# taz.de -- Untersuchungsausschuss zum Justizskandal: Wer ließ den Maulwurf weiterwühlen?
> Der Korruptionsprozess gegen einen Staatsanwalt in Hannover lässt viele
> Fragen offen. Niedersachsens CDU will deshalb einen
> Untersuchungsausschuss.
(IMG) Bild: Rekordfund im Hamburger Hafen, doch die Hintermänner konnten sich absetzen – wegen Korruption in der Justiz?
Als „einen der größten Justizskandale in der Geschichte des Landes
Niedersachsens“ bezeichnete Oppositionsführer Sebastian Lechner (CDU) die
Affäre. Und verantwortlich ist dafür in seinen Augen die Justizministerin
Kathrin Wahlmann (SPD). Deshalb will die CDU jetzt einen parlamentarischen
Untersuchungsausschuss einsetzen. Titel: „Justizskandal Wahlmann“.
Ob es bei diesem Titel bleibt, muss sich erst noch herausstellen. Fest
steht: Die Affäre um den mutmaßlich korrupten Staatsanwalt, der über Jahre
hinweg interne Informationen verkauft haben soll, kann noch einiges an
Aufklärung vertragen.
Dieser Justizskandal beschäftigt [1][Niedersachsen nun schon seit Ende
Oktober 2024] – damals wurde bekannt, dass der damals 39-jährige
Staatsanwalt Yashar G. in U-Haft genommen wurde. Er soll dafür
verantwortlich sein, dass zwei große Ermittlungsverfahren nicht erfolgreich
abgeschlossen werden konnten und sich die Köpfe der beschuldigten
Drogenbande vor ihrer Verhaftung ins Ausland absetzen konnten.
Dabei ging es unter anderem um jenes Kokain-Kartell, das sich beim
Schmuggel von spektakulären 16 Tonnen Kokain über den Hamburger Hafen
erwischen ließ. Das war im Februar 2021 der bis dahin größte Fund, der Zoll
und Drogenfahndern je gelungen war.
## Ein spätes und eher dürftiges Geständnis
[2][Seit April 2025 wird dem Mann] vor dem Landgericht Hannover der Prozess
gemacht. Zunächst leugnete er hartnäckig und versuchte, den Verdacht auf
das LKA zu lenken. [3][Er erzählte wortreich von seinem schwierigen
sozialen Aufstieg] als Flüchtlingskind aus dem Iran zum Top-Juristen und
unnachgiebigen Ankläger in Drogensachen. Niemals, so behauptete er damals,
hätte er all dies für so wenig Geld aufs Spiel gesetzt.
Die Beweise gegen ihn präsentierten sich als mühsam zusammengesetztes,
kleinteiliges Puzzle: Da waren die Funde von Einsatzplänen und
Ermittlungsakten auf seinem privaten Handy und anderen Datenträgern, die
entschlüsselten Chats aus den Kryptohandys der Kriminellen, Zeugen aus dem
Milieu.
Und zu der Beweislage kamen wohl auch die bedrückenden Haftbedingungen. Der
Staatsanwalt klagte über einen gewaltsamen Übergriff, musste aber auch in
Einzelhaft, weil er wohl noch aus dem Gefängnis heraus versucht hatte,
Zeugen zu beeinflussen.
Im Januar dieses Jahres knickte er dann ein und legte ein Teilgeständnis
ab. Im Rahmen eines Deals mit der Staatsanwaltschaft gestand er 9 der
angeklagten 14 Taten. Dafür sollte seine Strafe nicht höher als acht Jahre
und neun Monate ausfallen.
## Der Prozess lässt viele Fragen offen
Auch der mitangeklagte Boxtrainer, Deckname „Coach“, der als Mittelsmann
fungiert haben soll, gestand. Weil Yashar G. allerdings nur das einräumte,
was kaum noch zu leugnen war, blieben zahlreiche Fragen offen. Wie war der
Kontakt zum Kartell ursprünglich zustande gekommen? Wann hatte er
angefangen, Informationen zu verkaufen? Gab es weitere Abnehmer, wie
einzelne Zeugenaussagen andeuteten?
Was war sein Motiv? Der dringende Wunsch nicht nur im Justizapparat,
sondern auch bei seinen alten Kumpanen von der Straße den großen Macher zu
markieren? Brauchte er das Geld, um sein Doppelleben mit diversen Geliebten
vor der Ehefrau geheimzuhalten? Hatte er sich in irgendeiner Art und Weise
angreifbar und erpressbar gemacht? Oder ist er gar gezielt in die
Staatsanwaltschaft platziert worden?
Alle diese Fragen wird der Prozess wohl nicht mehr klären. Nach den
bisherigen Planungen des Landgerichts sollen hier am 18. März die Plädoyers
gehalten und am 20. März soll ein Urteil verkündet werden.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss, den die CDU nun anstrebt, wird
klären müssen, welche politischen Konsequenzen man aus dieser Affäre ziehen
muss. Denn auch in der Handhabung dieses Skandals scheint so ziemlich alles
schiefgelaufen zu sein, was schieflaufen kann.
## Betreibt die Justizministerin bloß Schadensbegrenzung?
So wurden frühe Hinweise auf den Maulwurf in der Staatsanwaltschaft
ignoriert, ein erstes Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingestellt, die
Ermittlungen intern geführt, statt sie an eine andere Staatsanwaltschaft
abzugeben.
Besonders schwer wiegt, dass man den Staatsanwalt – trotz der Ermittlungen
gegen ihn, die sogar zu einer Hausdurchsuchung führten – nicht einmal aus
den großen Drogenprozessen abzog und in eine andere Abteilung versetzte.
Das geschah erst, nachdem er selbst bei seinen Vorgesetzten angezeigt
hatte, dass sein Schwager wegen Drogenhandels zu einer mehrjährigen
Haftstrafe verurteilt wurde.
Das sei ein Fehler gewesen, räumte Justizministerin Wahlmann vor dem
Rechtsausschuss ein. Man hätte den Mann früher aus dieser Abteilung nehmen
und ihm auch vorläufig untersagen müssen, seine Dienstgeschäfte auszuüben.
Die disziplinarische Aufarbeitung sei in dieser Sache noch nicht
abgeschlossen.
Sie habe außerdem verfügt, das künftig solche Ermittlungsverfahren immer an
eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben seien. Der CDU-Opposition ist das
zu wenig und zu spät. Sie wirft der Ministerin nicht nur Führungsversagen
vor, sondern auch, das Parlament in dieser Sache nur zögerlich,
unvollständig und möglicherweise sogar unzutreffend unterrichtet zu haben.
Es ginge jetzt um nicht weniger, als das Vertrauen in den Rechtsstaat zu
reparieren, hieß es auf der CDU-Pressekonferenz. Den entsprechenden Antrag
auf die Einrichtung des 26. parlamentarischen Untersuchungsausschusses will
man im April stellen – für eine rechtssichere Ausformulierung war die Zeit
bis zur Landtagssitzung im März zu knapp.
Immerhin muss man bei der Formulierung des Untersuchungsausschusses
aufpassen, dass es kein Bumerang wird: Die ersten Hinweise auf den Maulwurf
hatte das Ministerium nämlich noch unter der Führung der damaligen
CDU-Justizministerin Barbara Havliza erhalten.
In ihre Amtszeit fällt auch die Einstellung des Staatsanwaltes, der sich
aus Berlin zurückversetzen ließ. Ursprünglich war er aufgrund einer
Vorstrafe wegen Körperverletzung nicht in den niedersächsischen
Justizdienst übernommen worden. Könnte sein, dass der Ausschuss am Ende
unter dem Titel „Justizskandal Havliza/Wahlmann“ firmieren muss.
3 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Nadine Conti
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