# taz.de -- Bundestag ändert Vaterschaftsrecht: Stärkere Rechte für leibliche Väter
> Biologische können künftig leichter auch rechtliche Väter werden.
> Karlsruhe hatte die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt.
(IMG) Bild: Wer hat eine Chance auf das Sorgerecht? Der Bundestag hat eine neue Regelung beschlossen
afp/dpa/kna/taz | Leibliche Väter haben künftig bessere Chancen, auch
rechtlich als Vater anerkannt zu werden. Ein entsprechendes Gesetz
beschloss der Bundestag am Donnerstagabend. Damit setzte das Parlament ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts um.
[1][Das hatte vor rund zwei Jahren in einem Urteil eine Stärkung der
leiblichen Väter im Recht der Vaterschaftsanfechtung gefordert]. Die
Karlsruher Richter hatten ein effektives Verfahren eingefordert, damit
leibliche Väter, die mit der Mutter des von ihnen gezeugten Kindes nicht
verheiratet sind, ihre rechtliche Vaterschaft geltend machen können. Bisher
war das nicht möglich, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater
eine „sozial-familiäre Beziehung“ besteht, der Mann also Verantwortung für
das Kind trägt, ohne dessen biologischer Vater zu sein.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dies zum Anlass genommen, die alte
Rechtslage für verfassungswidrig zu erklären und eine Neuregelung zu
fordern. [2][Grundsätzlich hielten die Richter:innen sogar eine
Drei-Elternschaft für möglich.] Das wurde nun nicht umgesetzt.
[3][Das neue Gesetz] will zum einen mit einer sogenannten
Anerkennungssperre einen Wettlauf um die Vaterschaft eines Kindes
verhindern: Ein Mann soll künftig die Vaterschaft für ein Kind nicht mehr
wirksam anerkennen können, solange ein Verfahren auf Feststellung der
Vaterschaft eines anderen Mannes läuft.
Bei der Anfechtung einer rechtlich anerkannten Vaterschaft durch den
leiblichen Vater soll es künftig mehr auf das Alter des Kindes und die
Beziehung zu dessen rechtlichem Vater, jedoch auch zu seinem leiblichen
Vater ankommen.
Bei einem minderjährigen Kind soll weiterhin zunächst geprüft werden, ob es
eine sogenannte sozial-familiäre Beziehung zu seinem rechtlichen Vater hat.
Besteht diese Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater nicht,
soll die Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater Erfolg
haben.
Gleiches soll möglich sein, wenn eine solche Beziehung zum rechtlichen
Vater zwar bestand, jedoch inzwischen beendet wurde. In diesem Fall soll
auch unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiederaufnahme eines Verfahrens,
ein Restitutionsantrag, möglich sein. Dabei gelten allerdings Wartefristen
von je nach Alter des Kindes zwei bis vier Jahren.
## Lob vom Kinderschutzbund
Der Deutsche Kinderschutzbund begrüßte die Entscheidung des Bundestages.
„Kinder brauchen bei Fragen der Abstammung vor allem Klarheit, Stabilität
und rechtssichere Verhältnisse“, sagte Bundesgeschäftsführer Daniel Grein
dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Künftig könne der leibliche Vater eine
solche Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind
habe – oder wenn eine frühere Beziehung zum Kind ohne sein Verschulden
abgebrochen worden sei.
Auch der Unionsabgeordnete Ansgar Heveling (CDU) lobte die Reform. Der
leibliche Vater müsse ausreichend rechtliche Möglichkeiten haben, und es
dürfe keinen Wettlauf um die Vaterschaft geben. Das sei nun gewährleistet.
Man habe Rechtssicherheit für alle Beteiligten erreicht. Dabei sei das
Kindeswohl in den Mittelpunkt gestellt worden.
Der Familienbund der Katholiken betonte dagegen, er hätte sich eine weniger
komplexe Regelung gewünscht. Es wäre besser gewesen, wenn eine offenere
Interessenabwägung ermöglicht worden wäre, um den Fachgerichten eine
kindeswohlorientierte Lösung im Einzelfall zu ermöglichen. Es bleibe
abzuwarten, wie sich das den Familiengerichten vorgegebene neue
Prüfungsschema in der Praxis bewähre.
27 Feb 2026
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