# taz.de -- Bundestag ändert Vaterschaftsrecht: Stärkere Rechte für leibliche Väter
       
       > Biologische können künftig leichter auch rechtliche Väter werden.
       > Karlsruhe hatte die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt.
       
 (IMG) Bild: Wer hat eine Chance auf das Sorgerecht? Der Bundestag hat eine neue Regelung beschlossen
       
       afp/dpa/kna/taz | Leibliche Väter haben künftig bessere Chancen, auch
       rechtlich als Vater anerkannt zu werden. Ein entsprechendes Gesetz
       beschloss der Bundestag am Donnerstagabend. Damit setzte das Parlament ein
       Urteil des Bundesverfassungsgerichts um.
       
       [1][Das hatte vor rund zwei Jahren in einem Urteil eine Stärkung der
       leiblichen Väter im Recht der Vaterschaftsanfechtung gefordert]. Die
       Karlsruher Richter hatten ein effektives Verfahren eingefordert, damit
       leibliche Väter, die mit der Mutter des von ihnen gezeugten Kindes nicht
       verheiratet sind, ihre rechtliche Vaterschaft geltend machen können. Bisher
       war das nicht möglich, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater
       eine „sozial-familiäre Beziehung“ besteht, der Mann also Verantwortung für
       das Kind trägt, ohne dessen biologischer Vater zu sein.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte dies zum Anlass genommen, die alte
       Rechtslage für verfassungswidrig zu erklären und eine Neuregelung zu
       fordern. [2][Grundsätzlich hielten die Richter:innen sogar eine
       Drei-Elternschaft für möglich.] Das wurde nun nicht umgesetzt.
       
       [3][Das neue Gesetz] will zum einen mit einer sogenannten
       Anerkennungssperre einen Wettlauf um die Vaterschaft eines Kindes
       verhindern: Ein Mann soll künftig die Vaterschaft für ein Kind nicht mehr
       wirksam anerkennen können, solange ein Verfahren auf Feststellung der
       Vaterschaft eines anderen Mannes läuft.
       
       Bei der Anfechtung einer rechtlich anerkannten Vaterschaft durch den
       leiblichen Vater soll es künftig mehr auf das Alter des Kindes und die
       Beziehung zu dessen rechtlichem Vater, jedoch auch zu seinem leiblichen
       Vater ankommen.
       
       Bei einem minderjährigen Kind soll weiterhin zunächst geprüft werden, ob es
       eine sogenannte sozial-familiäre Beziehung zu seinem rechtlichen Vater hat.
       Besteht diese Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater nicht,
       soll die Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater Erfolg
       haben.
       
       Gleiches soll möglich sein, wenn eine solche Beziehung zum rechtlichen
       Vater zwar bestand, jedoch inzwischen beendet wurde. In diesem Fall soll
       auch unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiederaufnahme eines Verfahrens,
       ein Restitutionsantrag, möglich sein. Dabei gelten allerdings Wartefristen
       von je nach Alter des Kindes zwei bis vier Jahren.
       
       ## Lob vom Kinderschutzbund
       
       Der Deutsche Kinderschutzbund begrüßte die Entscheidung des Bundestages.
       „Kinder brauchen bei Fragen der Abstammung vor allem Klarheit, Stabilität
       und rechtssichere Verhältnisse“, sagte Bundesgeschäftsführer Daniel Grein
       dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Künftig könne der leibliche Vater eine
       solche Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind
       habe – oder wenn eine frühere Beziehung zum Kind ohne sein Verschulden
       abgebrochen worden sei.
       
       Auch der Unionsabgeordnete Ansgar Heveling (CDU) lobte die Reform. Der
       leibliche Vater müsse ausreichend rechtliche Möglichkeiten haben, und es
       dürfe keinen Wettlauf um die Vaterschaft geben. Das sei nun gewährleistet.
       Man habe Rechtssicherheit für alle Beteiligten erreicht. Dabei sei das
       Kindeswohl in den Mittelpunkt gestellt worden.
       
       Der Familienbund der Katholiken betonte dagegen, er hätte sich eine weniger
       komplexe Regelung gewünscht. Es wäre besser gewesen, wenn eine offenere
       Interessenabwägung ermöglicht worden wäre, um den Fachgerichten eine
       kindeswohlorientierte Lösung im Einzelfall zu ermöglichen. Es bleibe
       abzuwarten, wie sich das den Familiengerichten vorgegebene neue
       Prüfungsschema in der Praxis bewähre.
       
       27 Feb 2026
       
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