# taz.de -- Testlauf zu Ramadan: Der Muezzin ruft in der Göttinger Weststadt
       
       > In Göttingen ertönt erstmals ein Muezzin-Ruf – nach breiter Debatte und
       > Zustimmung. Junge Union und AfD machen Stimmung gegen eine Verstetigung.
       
 (IMG) Bild: Ist schon sichtbar, will nun auch hörbar werden: Göttingens Ditib-Gemeinde
       
       In Teilen Göttingens ist am Dienstagabend zum ersten Mal der Ruf eines
       Muezzins erschallt. Er wurde um 19.30 Uhr über die Außenlautsprecher der
       Moschee der muslimischen Ditib-Gemeinde übertragen, war aber, wie viele
       Augen- und Ohrenzeugen bestätigen, nur in der Umgebung des in der Weststadt
       nahe an einer viel befahrenen Straße liegenden Gebäudes zu hören. Zu dem
       Ereignis hatten sich Hunderte Gläubige in und vor der Moschee eingefunden.
       
       Anlass für den etwa drei Minuten dauernden Ruf des Muezzins zum Gebet war
       das Fastenbrechen. Es handelte sich dabei zunächst um einen Testlauf: Die
       Gemeinde will erst im Dialog mit der Stadtgemeinschaft entscheiden, ob
       künftig einmal im Monat ein Muezzin-Ruf erklingt.
       
       Den Wunsch nach einem öffentlich hörbaren Gebetsruf habe es in der Gemeinde
       immer wieder gegeben, sagt Sprecher Ali Sahbaz. 20 Jahre nach dem Bau der
       Moschee habe die Gemeinde entschieden, bei der Stadt anzufragen: „Die
       Gemeinde soll sichtbarer im städtischen Alltag werden.“
       
       Wenn der monatliche Muezzin-Ruf kommen sollte, werde er zum Freitagsgebet
       stattfinden, und zwar zur Mittagszeit. Für eine dauerhafte Genehmigung soll
       die Gemeinde allerdings eine dauerhafte Lärmschutzrichtlinie einhalten.
       Gemessen wird dabei die Lautstärke am nächstgelegenen geöffneten Fenster
       umliegender Häuser. Sahbaz sagte zu, der Ruf werde lediglich im
       „unmittelbaren Umfeld“ der Moschee zu hören sein. Gleichzeitig kündigte er
       an: „Wir wollen die Göttingerinnen und Göttinger mitnehmen.“
       
       Die Stadtverwaltung kann bei einer Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte
       den Muezzin-Ruf nicht untersagen. Schließlich gebe es die
       Religionsfreiheit, hatte auch Göttingens Oberbürgermeisterin Petra
       Broistedt (SPD) vorab erklärt. „Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut
       unserer Verfassung. Sie gilt für alle Glaubensgemeinschaften
       gleichermaßen.“
       
       Die Stadt stehe klar zu Artikel 4 des Grundgesetzes, der nicht allein die
       innere Überzeugung schütze, sondern ebenso die sicht- und hörbare
       Religionsausübung. Für Broistedt gilt dabei das Prinzip: Alle Religions-
       und Weltanschauungsgemeinschaften seien nach denselben rechtlichen
       Maßstäben zu behandeln – ob Kirchenglocken oder Muezzin-Ruf.
       
       Gemeinsam mit der Ditib-Gemeinde, den christlichen Kirchen und der
       Jüdischen Gemeinde habe die Stadt eine offene Debatte anstoßen wollen, so
       Broistedt. Die Vertreter der verschiedenen Glaubensrichtungen hätten mit
       der Verwaltung an einem Runden Tisch über das Thema diskutiert: „Dabei
       haben nicht alle gesagt: Das ist eine gute Idee. Aber die meisten.“
       
       Der evangelische Göttinger Superintendent Frank Uhlhorn räumt ein, dass es
       durchaus ernst zu nehmende Gegenargumente gebe – etwa von Geflüchteten, bei
       denen der Ruf ungute Assoziationen wecken könne. Die Jüdische Gemeinde
       Göttingen beteiligt sich ebenfalls an der Diskussion.
       
       Auch wenn der in Israel fünfmal am Tag erklingende Muezzin-Ruf dort zum
       Alltag gehöre, könne er in ihrer Gemeinde durchaus Ängste hervorrufen, so
       die Vorsitzende Jacqueline Jürgenliemk. Denn teils werde der dabei
       gebrauchte Ausruf „Allahu akbar“ – „Gott ist größer“ – von Islamisten und
       im Zusammenhang mit Terror missbraucht.
       
       ## Junge Union und AfD einig in Ablehnung
       
       Scharfe Ablehnung äußern unterdessen Junge Union (JU) und AfD. „Ein
       dreiminütiger Gebetsruf, der den gesamten Stadtteil erreicht, ist ein
       erheblicher Eingriff in die negative Religionsfreiheit der Mitbürger“,
       behauptet Maja Bohn, Vorsitzende des Göttinger JU-Stadtverbandes. „Die
       Behauptung der Oberbürgermeisterin, dies sei eindeutig durch das
       Grundgesetz gedeckt, ist rechtlich wie gesellschaftlich zweifelhaft.
       Religionsfreiheit gilt in Deutschland, anders als oft suggeriert, nicht
       schrankenlos.“
       
       Zudem sei die Ditib kein Vorreiter für Religionsfreiheit und Liberalismus.
       Recherchen und Berichte belegten immer wieder, dass [1][der vom türkischen
       Staat kontrollierte Verband] zwar nach außen hin liberal auftrete, nach
       innen jedoch oft grob antisemitisch agiere.
       
       Die Göttinger AfD-Kreistagsfraktion erklärte: „Der öffentliche Gebetsruf
       ist keine bloße Ausübung der Religionsfreiheit, sondern eine akustische
       Markierung des öffentlichen Raumes, die weite Teile der nicht-muslimischen
       Nachbarschaft belästigt und ausschließt. Wir sehen darin eine ideologische
       Grenzverschiebung, die nicht zu unserem Verständnis eines säkularen und
       toleranten Miteinanders passt.“
       
       Über die sozialen Medien wurden und werden zudem wütende Hasskommentare
       [2][gegen die Ditib-Gemeinde] und ihren Muezzin-Ruf verbreitet. Etliche
       sind mit blauen Herzen markiert, einem Erkennungszeichen der AfD.
       
       26 Feb 2026
       
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