# taz.de -- Testlauf zu Ramadan: Der Muezzin ruft in der Göttinger Weststadt
> In Göttingen ertönt erstmals ein Muezzin-Ruf – nach breiter Debatte und
> Zustimmung. Junge Union und AfD machen Stimmung gegen eine Verstetigung.
(IMG) Bild: Ist schon sichtbar, will nun auch hörbar werden: Göttingens Ditib-Gemeinde
In Teilen Göttingens ist am Dienstagabend zum ersten Mal der Ruf eines
Muezzins erschallt. Er wurde um 19.30 Uhr über die Außenlautsprecher der
Moschee der muslimischen Ditib-Gemeinde übertragen, war aber, wie viele
Augen- und Ohrenzeugen bestätigen, nur in der Umgebung des in der Weststadt
nahe an einer viel befahrenen Straße liegenden Gebäudes zu hören. Zu dem
Ereignis hatten sich Hunderte Gläubige in und vor der Moschee eingefunden.
Anlass für den etwa drei Minuten dauernden Ruf des Muezzins zum Gebet war
das Fastenbrechen. Es handelte sich dabei zunächst um einen Testlauf: Die
Gemeinde will erst im Dialog mit der Stadtgemeinschaft entscheiden, ob
künftig einmal im Monat ein Muezzin-Ruf erklingt.
Den Wunsch nach einem öffentlich hörbaren Gebetsruf habe es in der Gemeinde
immer wieder gegeben, sagt Sprecher Ali Sahbaz. 20 Jahre nach dem Bau der
Moschee habe die Gemeinde entschieden, bei der Stadt anzufragen: „Die
Gemeinde soll sichtbarer im städtischen Alltag werden.“
Wenn der monatliche Muezzin-Ruf kommen sollte, werde er zum Freitagsgebet
stattfinden, und zwar zur Mittagszeit. Für eine dauerhafte Genehmigung soll
die Gemeinde allerdings eine dauerhafte Lärmschutzrichtlinie einhalten.
Gemessen wird dabei die Lautstärke am nächstgelegenen geöffneten Fenster
umliegender Häuser. Sahbaz sagte zu, der Ruf werde lediglich im
„unmittelbaren Umfeld“ der Moschee zu hören sein. Gleichzeitig kündigte er
an: „Wir wollen die Göttingerinnen und Göttinger mitnehmen.“
Die Stadtverwaltung kann bei einer Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte
den Muezzin-Ruf nicht untersagen. Schließlich gebe es die
Religionsfreiheit, hatte auch Göttingens Oberbürgermeisterin Petra
Broistedt (SPD) vorab erklärt. „Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut
unserer Verfassung. Sie gilt für alle Glaubensgemeinschaften
gleichermaßen.“
Die Stadt stehe klar zu Artikel 4 des Grundgesetzes, der nicht allein die
innere Überzeugung schütze, sondern ebenso die sicht- und hörbare
Religionsausübung. Für Broistedt gilt dabei das Prinzip: Alle Religions-
und Weltanschauungsgemeinschaften seien nach denselben rechtlichen
Maßstäben zu behandeln – ob Kirchenglocken oder Muezzin-Ruf.
Gemeinsam mit der Ditib-Gemeinde, den christlichen Kirchen und der
Jüdischen Gemeinde habe die Stadt eine offene Debatte anstoßen wollen, so
Broistedt. Die Vertreter der verschiedenen Glaubensrichtungen hätten mit
der Verwaltung an einem Runden Tisch über das Thema diskutiert: „Dabei
haben nicht alle gesagt: Das ist eine gute Idee. Aber die meisten.“
Der evangelische Göttinger Superintendent Frank Uhlhorn räumt ein, dass es
durchaus ernst zu nehmende Gegenargumente gebe – etwa von Geflüchteten, bei
denen der Ruf ungute Assoziationen wecken könne. Die Jüdische Gemeinde
Göttingen beteiligt sich ebenfalls an der Diskussion.
Auch wenn der in Israel fünfmal am Tag erklingende Muezzin-Ruf dort zum
Alltag gehöre, könne er in ihrer Gemeinde durchaus Ängste hervorrufen, so
die Vorsitzende Jacqueline Jürgenliemk. Denn teils werde der dabei
gebrauchte Ausruf „Allahu akbar“ – „Gott ist größer“ – von Islamisten und
im Zusammenhang mit Terror missbraucht.
## Junge Union und AfD einig in Ablehnung
Scharfe Ablehnung äußern unterdessen Junge Union (JU) und AfD. „Ein
dreiminütiger Gebetsruf, der den gesamten Stadtteil erreicht, ist ein
erheblicher Eingriff in die negative Religionsfreiheit der Mitbürger“,
behauptet Maja Bohn, Vorsitzende des Göttinger JU-Stadtverbandes. „Die
Behauptung der Oberbürgermeisterin, dies sei eindeutig durch das
Grundgesetz gedeckt, ist rechtlich wie gesellschaftlich zweifelhaft.
Religionsfreiheit gilt in Deutschland, anders als oft suggeriert, nicht
schrankenlos.“
Zudem sei die Ditib kein Vorreiter für Religionsfreiheit und Liberalismus.
Recherchen und Berichte belegten immer wieder, dass [1][der vom türkischen
Staat kontrollierte Verband] zwar nach außen hin liberal auftrete, nach
innen jedoch oft grob antisemitisch agiere.
Die Göttinger AfD-Kreistagsfraktion erklärte: „Der öffentliche Gebetsruf
ist keine bloße Ausübung der Religionsfreiheit, sondern eine akustische
Markierung des öffentlichen Raumes, die weite Teile der nicht-muslimischen
Nachbarschaft belästigt und ausschließt. Wir sehen darin eine ideologische
Grenzverschiebung, die nicht zu unserem Verständnis eines säkularen und
toleranten Miteinanders passt.“
Über die sozialen Medien wurden und werden zudem wütende Hasskommentare
[2][gegen die Ditib-Gemeinde] und ihren Muezzin-Ruf verbreitet. Etliche
sind mit blauen Herzen markiert, einem Erkennungszeichen der AfD.
26 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Reimar Paul
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