# taz.de -- Schwarz-Rot will auf die Tube drücken: Infrastruktur in Zukunft ohne Naturschutz
> Um schneller Straßen, Brücken und Schienen zu bauen, will die
> Bundesregierung die Beteiligungsrechte von Umweltverbänden beschneiden.
> Die sind besorgt.
(IMG) Bild: Ob hier bald schnell saniert wird? Marode Fahrradbrücke am Essener Baldeneysee
Einen deutlichen Einschnitt beim Umweltschutz sehen Umweltverbände wie
BUND, Nabu und Verwaltungsjuristen in zwei Gesetzesvorhaben der
Bundesregierung, die am Donnerstag in den Bundestag eingebracht werden
sollen. [1][Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz sowie dem
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz will die schwarz-rote Koalition die marode
Infrastruktur des Landes ertüchtigen und erweitern].
Der Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes schlägt auf 230 Seiten
Änderungen in insgesamt 18 Gesetzen und Verordnungen vor, vom
Bundesschienenwegeausbaugesetz über das Wasserhaushalts- und
Luftverkehrsgesetz bis zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Ziel sei es,
„Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für
den Bereich Verkehr und Energie deutlich zu steigern“, heißt es in dem
Entwurf.
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz hingegen regelt, wie Umweltverbände
behördliche Entscheidungen mit Umweltbezug gerichtlich überprüfen lassen
können. Die Bundesregierung will nun das Klagerecht für Umweltverbände
straffen und an internationale Vorgaben anpassen. Während das
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Umweltausschuss weiter beraten wird, [2][hat
im Fall des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes der Verkehrsausschuss die
Federführung.]
Dies besorgt die Umweltverbände, deren Vertreter:innen nicht den
Eindruck haben, im Verkehrsausschuss mit ihren Argumenten vorzudringen. Der
Umweltausschuss sei aber beteiligt und werde mitberaten, sagt Jakob
Blankenburg, Umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag.
Wichtig sei beispielsweise, dass zeitgleich das Naturflächenbedarfsgesetz
beraten werde, das bald vom Umweltministerium vorgelegt werde. Es solle
dafür sorgen, dass ausreichend Flächen für den Naturschutz zur Verfügung
stünden.
## Schwächung von Verbandsklagen
Die Bundesregierung wolle die „vielfältigen Vorgaben des Natur- und
Umweltschutzes“ in der Praxisanwendung vereinfachen, heißt es in dem
Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Dazu soll es möglich sein,
Ausgleichsmaßnahmen auch als Ersatzgeldzahlung zu leisten. „Die
vorgesehenen gesetzlichen Änderungen sind ein wichtiger Schritt, um
Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten und damit
Infrastrukturvorhaben schneller umzusetzen“, sagt Thomas Gebhart, Obmann
der CDU im Umweltausschuss. Insbesondere durch Verfahrensvereinfachungen,
klarere Zuständigkeiten und eine stärkere Digitalisierung könnten sie zu
einer spürbaren Beschleunigung beitragen, so Gebhart.
Laut der Verwaltungsrechtlerin Sabine Schlacke vom Institut für Energie-,
Umwelt- und Seerecht der Universität Greifswald würde der Gesetzentwurf in
seiner jetzigen Form allerdings keine bloße Beschleunigung der Verfahren
bewirken, sondern Schutzstandards im Natur- und Umweltschutz absenken. Vor
allem, dass Infrastrukturprojekte künftig von übergeordnetem öffentlichem
Interesse seien, verschiebe das Gewicht in Abwägungsprozessen von Behörden
und Gerichten zulasten des Umweltschutzes.
Henrike Lindemann vom Verein Green Legal Impact Germany stellt zudem den
Nutzen des Gesetzentwurfs infrage: Zwar seien schnellere Planungen für
Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen notwendig. „Dafür brauchen wir aber
klare Regelungen, und die bieten die neuen Gesetze nicht“, sagt Lindemann –
dafür aber eine deutliche Schlechterstellung der Umweltverbände im
Vergleich zum Status quo.
So falle die [3][aufschiebende Wirkung von Verbandsklagen] weg. „Es darf
also schon gebaut werden, während eine Klage noch läuft“, so Lindemann.
Zudem wolle der Gesetzgeber Umweltverbände nur noch befristet als
klageberechtigt zulassen, was zu einem großen bürokratischen Aufwand bei
den Verbänden führen werde.
## Nur wenige Verbandsklagen im Verfahren
Auch Verena Graichen, Bundesgeschäftsführerin Politik des Umweltverbandes
BUND, sieht den Gesetzentwurf weit weg von den Realitäten: „Wenn etwa beim
[4][Bau neuer Autobahnen] oder Bundeswasserstraßen die
Raumverträglichkeitsprüfung wegfällt, dann bekommen wir eine schlechtere
Planung.“ In diesen Prüfungen könne etwa ermittelt werden, wo genau der
beste Weg für eine Trasse sei. „Wenn Behörden wissen, dass ihre
Entscheidungen im Zweifel von Umweltverbänden überprüft werden, führt das
allein schon zu sorgfältigerer Planung“, so Graichen.
Ob die Beteiligung von Umweltverbänden überhaupt ursächlich für lange
Planungsverfahren sind, konnten die beispielhaft befragten zuständigen
Straßenbaubehörden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bis
Redaktionsschluss nicht beantworten. Laut der auf Fachplanungsrecht
spezialisierten Anwältin Franziska Heß liegt die Zahl von Verbandsklagen in
Verfahren nur im einstelligen Bereich.
24 Feb 2026
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