# taz.de -- Schwarz-Rot will auf die Tube drücken: Infrastruktur in Zukunft ohne Naturschutz
       
       > Um schneller Straßen, Brücken und Schienen zu bauen, will die
       > Bundesregierung die Beteiligungsrechte von Umweltverbänden beschneiden.
       > Die sind besorgt.
       
 (IMG) Bild: Ob hier bald schnell saniert wird? Marode Fahrradbrücke am Essener Baldeneysee
       
       Einen deutlichen Einschnitt beim Umweltschutz sehen Umweltverbände wie
       BUND, Nabu und Verwaltungsjuristen in zwei Gesetzesvorhaben der
       Bundesregierung, die am Donnerstag in den Bundestag eingebracht werden
       sollen. [1][Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz sowie dem
       Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz will die schwarz-rote Koalition die marode
       Infrastruktur des Landes ertüchtigen und erweitern].
       
       Der Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes schlägt auf 230 Seiten
       Änderungen in insgesamt 18 Gesetzen und Verordnungen vor, vom
       Bundesschienenwegeausbaugesetz über das Wasserhaushalts- und
       Luftverkehrsgesetz bis zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Ziel sei es,
       „Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für
       den Bereich Verkehr und Energie deutlich zu steigern“, heißt es in dem
       Entwurf.
       
       Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz hingegen regelt, wie Umweltverbände
       behördliche Entscheidungen mit Umweltbezug gerichtlich überprüfen lassen
       können. Die Bundesregierung will nun das Klagerecht für Umweltverbände
       straffen und an internationale Vorgaben anpassen. Während das
       Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz im Umweltausschuss weiter beraten wird, [2][hat
       im Fall des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes der Verkehrsausschuss die
       Federführung.]
       
       Dies besorgt die Umweltverbände, deren Vertreter:innen nicht den
       Eindruck haben, im Verkehrsausschuss mit ihren Argumenten vorzudringen. Der
       Umweltausschuss sei aber beteiligt und werde mitberaten, sagt Jakob
       Blankenburg, Umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag.
       Wichtig sei beispielsweise, dass zeitgleich das Naturflächenbedarfsgesetz
       beraten werde, das bald vom Umweltministerium vorgelegt werde. Es solle
       dafür sorgen, dass ausreichend Flächen für den Naturschutz zur Verfügung
       stünden.
       
       ## Schwächung von Verbandsklagen
       
       Die Bundesregierung wolle die „vielfältigen Vorgaben des Natur- und
       Umweltschutzes“ in der Praxisanwendung vereinfachen, heißt es in dem
       Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Dazu soll es möglich sein,
       Ausgleichsmaßnahmen auch als Ersatzgeldzahlung zu leisten. „Die
       vorgesehenen gesetzlichen Änderungen sind ein wichtiger Schritt, um
       Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten und damit
       Infrastrukturvorhaben schneller umzusetzen“, sagt Thomas Gebhart, Obmann
       der CDU im Umweltausschuss. Insbesondere durch Verfahrensvereinfachungen,
       klarere Zuständigkeiten und eine stärkere Digitalisierung könnten sie zu
       einer spürbaren Beschleunigung beitragen, so Gebhart.
       
       Laut der Verwaltungsrechtlerin Sabine Schlacke vom Institut für Energie-,
       Umwelt- und Seerecht der Universität Greifswald würde der Gesetzentwurf in
       seiner jetzigen Form allerdings keine bloße Beschleunigung der Verfahren
       bewirken, sondern Schutzstandards im Natur- und Umweltschutz absenken. Vor
       allem, dass Infrastrukturprojekte künftig von übergeordnetem öffentlichem
       Interesse seien, verschiebe das Gewicht in Abwägungsprozessen von Behörden
       und Gerichten zulasten des Umweltschutzes.
       
       Henrike Lindemann vom Verein Green Legal Impact Germany stellt zudem den
       Nutzen des Gesetzentwurfs infrage: Zwar seien schnellere Planungen für
       Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen notwendig. „Dafür brauchen wir aber
       klare Regelungen, und die bieten die neuen Gesetze nicht“, sagt Lindemann –
       dafür aber eine deutliche Schlechterstellung der Umweltverbände im
       Vergleich zum Status quo.
       
       So falle die [3][aufschiebende Wirkung von Verbandsklagen] weg. „Es darf
       also schon gebaut werden, während eine Klage noch läuft“, so Lindemann.
       Zudem wolle der Gesetzgeber Umweltverbände nur noch befristet als
       klageberechtigt zulassen, was zu einem großen bürokratischen Aufwand bei
       den Verbänden führen werde.
       
       ## Nur wenige Verbandsklagen im Verfahren
       
       Auch Verena Graichen, Bundesgeschäftsführerin Politik des Umweltverbandes
       BUND, sieht den Gesetzentwurf weit weg von den Realitäten: „Wenn etwa beim
       [4][Bau neuer Autobahnen] oder Bundeswasserstraßen die
       Raumverträglichkeitsprüfung wegfällt, dann bekommen wir eine schlechtere
       Planung.“ In diesen Prüfungen könne etwa ermittelt werden, wo genau der
       beste Weg für eine Trasse sei. „Wenn Behörden wissen, dass ihre
       Entscheidungen im Zweifel von Umweltverbänden überprüft werden, führt das
       allein schon zu sorgfältigerer Planung“, so Graichen.
       
       Ob die Beteiligung von Umweltverbänden überhaupt ursächlich für lange
       Planungsverfahren sind, konnten die beispielhaft befragten zuständigen
       Straßenbaubehörden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bis
       Redaktionsschluss nicht beantworten. Laut der auf Fachplanungsrecht
       spezialisierten Anwältin Franziska Heß liegt die Zahl von Verbandsklagen in
       Verfahren nur im einstelligen Bereich.
       
       24 Feb 2026
       
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