# taz.de -- Hetze im Netz: Der Hassanzeiger
       
       > Ein 25-Jähriger durchforstet soziale Medien nach NS-Symbolen und
       > Volksverhetzung, weil die Polizei es nicht tut. Ist das Zivilcourage oder
       > Denunziation?
       
 (IMG) Bild: „Irgendwann werden aus Worten Taten“, sagt Fabian F., der von zu Hause aus im Internet nach rechtsextremen Motiven sucht
       
       Pistolen sind auf den Kopf des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Karl
       Lauterbach gerichtet. Unter der Fotomontage steht: „Zeit, die 9mm-Impfungen
       zu verordnen!“
       
       Dieses Bild fand Fabian F. 2023 in dem öffentlichen Konto eines
       Baden-Württembergers im russischen sozialen Netzwerk vk.com, das es auch
       auf Deutsch gibt. Neben Hakenkreuzen, einem Aufruf zur Erschießung dreier
       Verfassungsrichter „nach Befreiung“ Europas und einer Gleichsetzung der
       Judenverfolgung im Nationalsozialismus und diskutierten
       Zugangsbeschränkungen für Menschen ohne Coronaimpfung.
       
       „Es war so viel, dass ich den Mann angezeigt habe, zum Beispiel wegen
       öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Verwendens von Kennzeichen
       verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“, sagt F. Mit
       Erfolg: Am Ende wurde gegen den Täter laut Staatsanwaltschaft eine
       Geldstrafe in Höhe von 5.600 Euro verhängt.
       
       Ohne F. wären die Behörden wohl nie auf die Posts aufmerksam geworden. Und
       auch nicht auf die rund 300 anderen Fälle, in denen F. seit 2019 wegen
       Delikten wie Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und Beleidigung
       Anzeigen erstattet hat. Dafür bezahlt ihn niemand, er arbeitet weder bei
       einer privaten noch einer staatlichen Meldestelle für solche Delikte; der
       25-Jährige verdient sein Geld überwiegend als Naturschutzexperte.
       
       ## F. ist ein engagierter Zeitgenosse
       
       Die taz trifft ihn im Februar, es geht mit dem Auto vom Bahnhof in sein
       Dorf in Baden-Württemberg. Auf der Rückbank liegen ein Sanitäter-Rucksack
       und eine Feuerwehrjacke. „Ich bin auch bei der Freiwilligen Feuerwehr und
       Sanitäter beim Deutschen Roten Kreuz“, sagt F. In einer Tasche seiner Jeans
       trägt er einen Funkmelder, mit dem ihn die Leitstelle als Ersthelfer zu
       Notfällen in der Umgebung schicken kann. Auch das macht er ehrenamtlich. F.
       ist nicht nur im Internet ein sehr engagierter Zeitgenosse.
       
       „Für mich ist das Zivilcourage, wenn man im Internet nicht wegsieht,
       sondern Verantwortung übernimmt“, sagt F. Ist er ein Vorbild für andere
       Menschen, die sich für den Erhalt der liberalen Demokratie einsetzen
       wollen?
       
       Auf jeden Fall ist die Menschenwürde im Internet zunehmend bedroht: [1][34
       Prozent der Internetnutzenden] in Deutschland haben nach eigener
       Einschätzung im 1. Quartal 2025 auf Webseiten oder in den sozialen Medien
       Beiträge im Zusammenhang mit Hassrede wahrgenommen, wie das Statistische
       Bundesamt schreibt. Zwei Jahre vorher waren es 6 Prozentpunkte weniger
       gewesen. Als Hassrede oder „Hatespeech“ gelten Informationen oder
       Kommentare, die feindselig oder erniedrigend gegenüber Personengruppen oder
       Einzelpersonen sind.
       
       Solche Äußerungen gefährden die Meinungsfreiheit: Mehr als die Hälfte der
       Internetnutzer bekennt sich einer [2][repräsentativen Befragung] zufolge
       aus Angst vor Hass im Netz seltener zur eigenen politischen Meinung und
       beteiligt sich weniger an Diskussionen.
       
       Besonders für junge Frauen seien sexualisierte Übergriffe in den sozialen
       Netzwerken Alltag, heißt es in der Studie im Auftrag des Kompetenznetzwerks
       gegen Hass im Netz, dem Organisationen wie HateAid angehören. Auch Personen
       mit Migrationshintergrund und queere Menschen sähen sich vermehrt
       Gewaltandrohungen und Beleidigungen ausgesetzt – also Gruppen, die vor
       allem im Visier von Rechtsradikalen sind.
       
       ## F. zeigt nur Wiederholungstäter an
       
       Hauptsächlich rechtsextremistische Äußerungen landen auch auf F.s sehr
       breitem Bildschirm im Haus seiner Familie. Neben der Tastatur stehen fünf
       Aktenordner auf dem Tisch. Sie enthalten zum Beispiel die
       Eingangsbestätigungen, die die Staatsanwaltschaften dem Hassanzeiger nach
       einer Anzeige schicken. Daneben dicke Gesetzesbücher mit Kürzeln wie STGB
       (Strafgesetzbuch) und STPO (Strafprozessordnung) auf dem Rücken.
       
       Hier geht F. auf die Jagd. Er öffnet die Seiten sozialer Netzwerke, oft
       Profile, die mit Personen verbunden sind, die er schon einmal bei
       einschlägigen Straftaten erwischt hat. Er scrollt durch die Bilder, schaut,
       ob er Hakenkreuze oder ähnliches entdeckt. In die Stichwortsuche gibt er
       Begriffe wie „Galgen“, „gehängt“, „an die Wand gestellt“ oder „erschießen“
       ein. „Und es kommt immer was“, sagt F.
       
       Er zeige die Leute grundsätzlich nur an, wenn sie mehrere Straftaten
       begehen, erzählt der Baden-Württemberger. „Ich will niemand was Schlechtes,
       der einmal einen Fehler gemacht hat.“ Manche Menschen wüssten einfach
       nicht, dass bestimmte Posts strafbar sind.
       
       Wenn er nicht nur einen einzelnen, sondern mehrere problematische Einträge
       findet, schnappt F. zu: Er speichert Screenshots, er kopiert die Links in
       ein Anzeigenformular auf der Internetseite einer Staatsanwaltschaft, er
       schreibt dazu, welche Straftatbestände sie erfüllen könnten, manchmal weist
       er sogar auf Gerichtsurteile zu ähnlichen Vorfällen hin. „Ich suche auch,
       wie kann man die dingfest machen.“ Also zum Beispiel Hinweise auf Klarnamen
       oder Adressen, die die Beschuldigten selbst veröffentlicht haben.
       
       „Es ist immer das gleiche Klientel“, sagt F., „viele „Reichsbürger, die die
       Bundesrepublik nicht anerkennen und sich im Deutschen Reich wähnen.“ Er
       hatte auch schon mal AfD-Politiker am Wickel oder einen reichweitenstarken
       Influencer.
       
       Kommt es zu Gerichtsprozessen, tritt F. manchmal sogar als Zeuge auf. Rund
       20 Mal habe er das schon getan, sagt er. Zum Teil sogar so weit von seinem
       Wohnort entfernt wie Niedersachsen. „Manche Richter wollen, dass ich vor
       Gericht bestätige, dass ich die Screenshots gemacht habe, dass sie echt
       sind und so weiter.“
       
       Meistens ist eine Aussage vor Gericht aber nicht nötig. Das Gros der
       Verfahren erledigt die Staatsanwaltschaft sowieso ohne Prozess: Sie stellt
       das Verfahren ein, wenn der Beschuldigte eine Geldauflage zahlt, einen
       Strafbefehl mit einer Geldstrafe akzeptiert oder keine Verurteilung zu
       erwarten ist.
       
       ## Coronamaßnahmengegner nutzten Nazi-Symbolik
       
       F. öffnet jetzt eine Bilddatei. Auf dem Monitor erscheint eine Fotomontage
       aus der Hälfte eines Farbfotos eines schleswig-holsteinischen Polizisten
       und eines Schwarz-Weiß-Fotos eines Mannes in einer Uniform der SS,
       inklusive deren Totenkopfsymbol an der Mütze und der doppelten Sigrune am
       Kragen. Darunter stehen die Worte „Ich führe nur Befehle aus“.
       
       Gegner der Maßnahmen gegen die Coronapandemie teilten diese Bild unzählige
       Male. Sie wollten damit offenbar suggerieren, dass sie heute von genauso
       schlimmen Einsatzkräften verfolgt werden wie damals die Gegner des
       Nazi-Regimes durch die SS.
       
       „Als ich das Bild früher bei Google gesucht habe, kamen seitenlang
       Treffer“, erzählt F. Doch dann habe er konsequent alle angezeigt, denen er
       nachweisen konnte, dass sie das Bild verbreiteten. Hier wich er auch von
       seinem Grundsatz ab, nur notorische Wiederholungstäter ins Visier zu
       nehmen.
       
       „Dieses Bild war für mich eine Ausnahme. Das ist für mich so
       schwerwiegend.“ Es habe dazu beigetragen, dass nationalsozialistische
       Symbole wieder normal werden und NS-Verbrechen verharmlost werden. An die
       40 Beschuldigten hätten einen Strafbefehl wegen des Verwendens von
       Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung erhalten.
       Jetzt kopiert er die Fotomontage wieder in die Google-Bildersuche – es
       erscheinen nur noch drei Treffer.
       
       „Ich denke schon, dass ich erfolgreich bin“, sagt F. Die meisten seiner
       Anzeigen führten tatsächlich zu einer Sanktion.
       
       Er gebe immer seinen Namen und seine Adresse an, verrät F. Eben auch, damit
       er als Zeuge geladen werden kann. Die Daten erfahren die Angezeigten
       spätestens dann, wenn ihr Anwalt Akteneinsicht bekommt. Hat er nicht Angst
       vor Rache? „Ich hab’s die ganze Zeit befürchtet“, sagt F. Aber bisher sei
       seine Adresse nirgendwo veröffentlicht worden.
       
       Ein Influencer mit großer Reichweite hat ihn zwar beschimpft, aber selbst
       der nannte nicht seinen Namen oder Wohnort. Bislang „ist niemand hier
       aufgetaucht oder so was“, sagt F. Damit das so bleibt, hat er die taz
       gebeten, nicht seinen vollen Nachnamen und andere Details offenzulegen.
       
       ## Ist F. ein Denunziant?
       
       Immer wieder höre er den Vorwurf, er sei ein Denunziant, räumt F. ein.
       „Denunzieren“ definiert das Wörterbuch Duden als „aus persönlichen
       niedrigen Beweggründen anzeigen“. „Das sehe ich überhaupt nicht so“, sagt
       der Hassanzeiger. Er reklamiert für sich keine niedrigen, sondern edle
       Motive: Sein Ziel sei, „dass man halt so gut weiter leben kann in diesem
       Land, wo nicht auf einmal der Hitlergruß gezeigt wird und es heißt: Ja, das
       ist halt ein Spinner, lasst den in Ruhe.“
       
       Denn: „Irgendwann werden aus Worten Taten.“ Das zeige zum Beispiel der Fall
       des Rechtsterroristen Stephan Ernst, der 2019 den Kasseler
       Regierungspräsidenten [3][Walter Lübcke] (CDU) erschoss. Auch Ernst soll
       zuvor im Internet Hasskommentare veröffentlicht haben.
       
       Nicht alle Anzeigen und Strafverfahren könnten Radikalisierungen stoppen,
       aber vielleicht manche, hofft F. Er wolle, dass die Leute beispielsweise
       bei Volksverhetzung im Internet sagen: „Das ist strafbar. Das darf man
       nicht.“ Dass die Leute sich mit den Opfern von Beleidigungen im Internet
       solidarisieren statt zu schweigen oder gar zuzustimmen.
       
       Also keine Denunziation. Aber was ist mit dem Vorwurf – vor allem, jedoch
       [4][nicht nur] aus dem AfD-Milieu und der Trump-Bewegung –, die juristische
       Verfolgung von Hassrede in Deutschland gefährde die Meinungsfreiheit?
       
       „Wenn man einfach so unterwegs ist und niemanden beleidigt, oder nicht
       gegen Gruppen hetzt oder sonst was, dann passiert einem in diesem Land
       überhaupt nichts“, antwortet F. Er habe mal einen Mann angezeigt, der auf
       dem Würzburger Bahnhofplatz den Hitlergruß gezeigt hatte – also in der
       analogen Welt. „Da würde auch niemand sagen, das beschneidet die
       Meinungsfreiheit.“ Warum solle das dann im Internet anders sein, fragt F.
       
       Auch Frank-Michael Laue, der die Zentralstelle zur Bekämpfung von
       Hasskriminalität im Internet der [5][Staatsanwaltschaft Göttingen] leitet,
       kennt die Kritik, dass die Verfolgung von strafbarer Hassrede
       Meinungspolizei und Zensur sei. Umgekehrt werde ein Schuh draus,
       argumentiert der Oberstaatsanwalt.
       
       Viele Menschen würden sich nicht mehr äußern, manche Kommunalpolitiker ihr
       Ehrenamt aufgeben, weil sie „nur noch mit Hass und Hetze überzogen“ würden,
       sagt der Jurist. Und unter Bezug auf den US-Vizepräsidenten ergänzt er:
       „Die Meinungsfreiheit endet da, wo Straftaten beginnen. Das hat der
       Gesetzgeber nun mal so vorgesehen. J. D. Vance sieht das anders, aber das
       ist nun mal so.“
       
       ## USA in puncto Pressefreiheit nur auf Platz 57
       
       Tatsächlich gibt es außer den USA kaum ein anderes Land, in dem selbst die
       meisten Beleidigungen straffrei sind. Dennoch scheint es um die
       Meinungsfreiheit dort eher schlecht bestellt zu sein: 2025 standen die USA
       nur auf Platz 57 in der [6][Rangliste der Organisation Reporter ohne
       Grenzen] zum Zustand der Pressefreiheit weltweit.
       
       Ungezügelte, menschenverachtende Hetze gegen Gegner und Minderheiten dürfte
       dazu beigetragen haben, dass ein autoritärer Politiker wie Donald Trump ins
       Präsidentenamt gewählt worden ist. Übrigens haben auch AfD-Politiker wie
       Parteichefin Alice Weidel [7][t-online] zufolge zahlreiche Strafanträge
       wegen Beleidigung im Netz gestellt.
       
       Aber muss man die Leute gleich anzeigen? Erst habe er die strafbaren Posts
       bei den Plattformen gemeldet, damit sie sie entfernen, sagt F. „Irgendwann
       kam ich auf die Idee: Was soll’s bringen, das zu löschen, wenn in der Zeit,
       wo ich das eine melde, zehn andere wieder was veröffentlichen. Dann bin ich
       darauf gekommen: Das kann nur durch eine Anzeige gehen.“ Es müsse
       Konsequenzen für die Täter geben, damit sich das herumspricht.
       
       Zur Wahrheit gehört ebenfalls, dass die Plattformen viel durchgehen lassen.
       Die russische Plattform vk.com sowieso. Aber auch andere: Ein Beispiel:
       Nachdem ein Influencer in mehreren Youtube-Videos den Autor dieses Artikels
       als „Arsch“, „Blödmann“, „Spacken“ und „Idiot“ geschmäht und ihm den
       ausgestreckten Mittelfinger gezeigt hatte, konnte die Plattform nach
       eigenen Angaben „gemäß unseren Richtlinien keine Verletzung von
       Persönlichkeitsrechten feststellen“. Obwohl sogar die zuständige
       Staatsanwaltschaft dem Youtuber mit einer Anklage wegen Beleidigung gedroht
       hatte, wenn er nicht eine Geldauflage zahlt.
       
       Die Richtlinien der Plattformen sind oft so weich formuliert, dass sie
       großen Ermessensspielraum lassen. Seit die großen Anbieter die Nähe zu
       Trump suchen, scheint es bis auf Weiteres aussichtslos zu sein, sie zu
       einem konsequenteren Durchgreifen etwa gegen Schmähungen von rechts zu
       drängen.
       
       „Ich hab auch mal probiert, den Leuten zu schreiben: Hey, hört zu, das
       verstößt gegen das und das Gesetz, löscht das, erzählt F. Das habe er
       vielleicht zehnmal getan. „Entweder wurde ich beleidigt oder es hieß: Was
       mit mir los wäre. Oder, dass es der größte Witz ist, so was soll strafbar
       sein, das ist ihm scheißegal.“ Nur einer habe den betreffenden Post dann
       gelöscht.
       
       Zum Mittel der Anzeige greift F. auch, weil er damit früh gute Erfahrung
       gemacht hat: „Ich mochte schon immer das Strafgesetzbuch“, sagt er. Bereits
       als Jugendlicher habe er jemanden angezeigt, der ihn geschlagen habe. Der
       Beschuldigte sei tatsächlich bestraft worden.
       
       ## Setzt die Polizei ihre Prioritäten richtig?
       
       Wäre es nicht Aufgabe der Polizei, solche Hassstraftaten im Internet zu
       finden? Das wäre natürlich wünschenswert, entgegnet F. „Aber anscheinend
       schaffen sie es nicht. Die Polizei hat dafür gar keine Zeit.“ Die Ermittler
       gingen „nicht selbst auf Streife im Internet“, sagt auch Staatsanwalt Laue.
       „Die weit überwiegende Anzahl dieser Verfahren gehen zurück auf Anzeigen
       von Betroffenen oder Zeugen.“
       
       Ob die Polizei ihre Prioritäten richtig setzt und proaktiver nach
       Hassdelikten im Internet suchen sollte – darüber ließe sich streiten. Aber
       so lange sie so passiv ist wie derzeit, setzt sich F. nach eigener
       Schätzung zwei Stunden pro Woche vor den Computer und schreibt Anzeigen.
       Früher, als er beruflich noch nicht so eingespannt war, sei es eine halbe
       Stunde täglich gewesen.
       
       Er kopiert die Anzeigen in die Webformulare vor allem der Göttinger
       [8][Staatsanwaltschaft], die seiner Meinung nach solche Delikte besonders
       effizient ermittelt. Manchmal nutzt er auch die Seite des [9][hessischen
       Innenministeriums]. F. hat außerdem schon private Meldestellen wie
       [10][REspect! im Netz] eingeschaltet, die Hinweise erst einmal selbst
       juristisch prüfen und nur erfolgversprechende an die Behörden weiterleiten.
       „Aber meine Erfahrung ist, dass das eher wenig passiert.“
       
       In Verruf geraten sind solche Anzeigen insbesondere, weil die Polizei 2024
       bei einem Rentner in Unterfranken mit einem Durchsuchungsbefehl anrückte.
       Der Mann hatte auf X ein Bild geteilt, das den damaligen
       Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf“ darstellte.
       
       Zwar wurde der Beschuldigte nie wegen dieses Memes verurteilt, doch zum
       Beispiel weil er ein Bild verbreitet hatte, das Bayerns
       Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze [11][in Nazi-Pose mit erhobenem
       Arm] auf einem fiktiven Spiegel-Cover zeigt. Aber der Durchsuchungsbefehl
       wegen der „Schwachkopf“-Äußerung wurde von vielen als übertrieben
       kritisiert.
       
       Das sieht auch F. so. „Dieses Meme hätte ich nicht angezeigt. Darüber kann
       man sich streiten. Das müsste etwas Eindeutiges sein.“ Es gebe viel
       bedenklichere Bilder, zum Beispiel der Mordaufruf gegen Karl Lauterbach.
       Staatsanwalt Laue sagt: „Man sollte sich fragen, ob man wegen ‚Schwachkopf‘
       Durchsuchungsmaßnahmen durchführt oder ob es vielleicht gar nicht strafbar
       ist.“ Seine Behörde stelle „wahrscheinlich fast die Hälfte der Verfahren
       ein, weil wir sagen: Da ist nichts dran.“
       
       Wenn F. den Computer ausschaltet, ist das Internet noch immer voll von
       krassen Beleidigungen, eindeutigen Drohungen und NS-Symbolen. Am nächsten
       Tag werden neue dazukommen. Aber irgendwann sitzt F. dann wieder vor dem
       Bildschirm, macht Screenshots, öffnet ein Anzeigenformular und beginnt zu
       schreiben.
       
       14 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/11/PD25_421_63.html
 (DIR) [2] https://toneshift.org/wp-content/uploads/2024/02/Studie_Lauter-Hass-leiser-Rueckzug.pdf
 (DIR) [3] https://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-walter-luebcke-die-todeslisten-des-stephan-ernst-a-00000000-0002-0001-0000-000170518568
 (DIR) [4] https://netzpolitik.org/2026/grundrechte-wie-polizei-und-justiz-unsere-meinungsfreiheit-einschraenken/#netzpolitik-pw
 (DIR) [5] https://zhin.de/
 (DIR) [6] https://media.reporter-ohne-grenzen.de/production/5010/01K71GSGYYP4WW1GCS1AJR7T34.pdf
 (DIR) [7] https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_100734052/alice-weidel-afd-chefin-stellt-strafantraege-wegen-beleidigung-.html
 (DIR) [8] https://zhin.de/
 (DIR) [9] https://beratung-bei-hass.hessen.de/hass-und-hetze-im-netz
 (DIR) [10] https://respectimnetz.de/
 (DIR) [11] https://www.welt.de/politik/deutschland/plus256204332/Schwachkopf-Memes-Ist-mir-einfach-zu-krass-sagt-der-Richter-zu-einem-Post-des-Rentners.html
       
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