# taz.de -- Pro-Palästina-Proteste in Großbritannien: Ein Teilerfolg vor Gericht
> Die Einstufung der Gruppe Palestine Action als terroristisch war
> unverhältnismäßig, lautet das Urteil eines Londoner Gerichts. Das Verbot
> bleibt in Kraft
(IMG) Bild: Demonstranten am Freitag, dem 13. Februar, vor den Royal Courts of Justice in London
Drei Richter:innen des Londoner zentralen Obersten Gerichtes Royal High
Court of Justice haben am Freitag die terroristische Einstufung der
britischen Organisation Palestine Action (PA) durch die britische Regierung
in einem Urteil für unverhältnismäßig erklärt.
Die damalige britische Labour-Innenministerin Yvette Cooper hatte PA im
Juli vergangenen Jahres als terroristisch eingestuft. Grund waren die
Beschädigung von zwei Tankflugzeugen auf einem Militärflughafen sowie
ähnliche Aktionen gegen britische Einrichtungen, die laut PA mit der
israelischen Rüstungsindustrie in Verbindung stehen.
Die Einstufung als terroristisch bedeutet, dass jegliche Unterstützung von
PA auf britischem Boden, ähnlich wie auch die zahlreicher rechtsextremer
und islamistisch-militanter Gruppen, untersagt wurde. Zuwiderhandlungen
können mit bis zu 14 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.
[1][Die Einstufung hatte eine Welle gewaltfreier Proteste im Vereinigten
Königreich ausgelöst]. Deren Kennzeichen war das Mitführen von Plakaten,
auf denen vor allem der Satz „Ich bin gegen Völkermord, ich unterstütze
Palestine Action“ stand. Laut der Organisation „Defend our Juries“, die
diesen Widerstand mit koordiniert hatte, sei es dadurch zu 2.787
polizeilichen Festnahmen auf der Grundlage des britischen
Anti-Terrorismus-Gesetzes gekommen.
## Einschränkung von Grundrechten
Die Mitbegründerin von PA, Huda Ammori, hatte die Entscheidung gerichtlich
prüfen lassen. Sie selber vergleicht die Gruppe mit den Suffragetten am
Anfang des 20. Jahrhunderts. Die Richter:innen urteilten nun nach einer
dreitägigen Anhörung, dass die terroristische Einstufung der Gruppe eine
Einschränkung der freien Meinungsäußerung und des Versammlungsrechts
darstelle.
Die „sehr kleine Anzahl von Aktivitäten“ von PA, die unter die Definition
von Terrorismus fallen würde, habe noch nicht den Grad, das Ausmaß oder die
Hartnäckigkeit erreicht, die ein Verbot als terroristische Organisation
rechtfertige.
Trotz des Sieges am Freitag bleibt PA so lange verboten, bis in künftigen
gerichtlichen Verfahren über die nächsten Schritte entschieden wird.
Innenministerin Shabana Mahmood, die sich in der Vergangenheit selber für
propalästinensische Kampagnen eingesetzt hatte, bezeichnete das Urteil als
enttäuschend.
Die britische Regierung habe ihre Entscheidung auf der Basis einer
gründlichen Beweislage getroffen. Sie werde Berufung einlegen. Denn das
Gericht habe zugestimmt, dass Aktionen der Gruppe terroristisch gewesen
seien und dass es sich bei Palestine Action um keine gewöhnliche zivile
Protestbewegung handele, die sich an demokratische Werte im Rahmen der
Rechtsordnung halte.
## Ein verletzter Polizist
Die Einstufung habe Brit:innen dennoch weiterhin erlaubt, sich friedlich
für Palästinenser:innen einzusetzen. Unterstützer:innen, die sich am
Freitag vor dem Gericht versammelt hatten, begrüßten das Urteil.
Bereits am 4. Februar 2026 waren sechs Aktivist:innen der PA von einem
Schwurgericht freigesprochen worden. Sie waren gewaltsam in ein Unternehmen
eingebrochen, das Verbindungen zu dem israelischen Rüstungsunternehmen
Elbit Systems unterhält.
Dabei hatten sie nicht nur versucht, hohen Sachschaden anzurichten, sondern
einem Polizeibeamten eine Wirbelsäulenverletzung zugefügt. Die britische
Staatsanwaltschaft erwägt eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Acht
Aktivist:innen, die laut des Anti-Terrorgesetzes angeklagt worden waren,
waren im vergangenen November in einen Hungerstreik getreten. Die letzten
beiden von ihnen beendeten ihren Protest im Januar nach 73 Tagen.
13 Feb 2026
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