# taz.de -- Pro-Palästina-Proteste in Großbritannien: Ein Teilerfolg vor Gericht
       
       > Die Einstufung der Gruppe Palestine Action als terroristisch war
       > unverhältnismäßig, lautet das Urteil eines Londoner Gerichts. Das Verbot
       > bleibt in Kraft
       
 (IMG) Bild: Demonstranten am Freitag, dem 13. Februar, vor den Royal Courts of Justice in London
       
       Drei Richter:innen des Londoner zentralen Obersten Gerichtes Royal High
       Court of Justice haben am Freitag die terroristische Einstufung der
       britischen Organisation Palestine Action (PA) durch die britische Regierung
       in einem Urteil für unverhältnismäßig erklärt.
       
       Die damalige britische Labour-Innenministerin Yvette Cooper hatte PA im
       Juli vergangenen Jahres als terroristisch eingestuft. Grund waren die
       Beschädigung von zwei Tankflugzeugen auf einem Militärflughafen sowie
       ähnliche Aktionen gegen britische Einrichtungen, die laut PA mit der
       israelischen Rüstungsindustrie in Verbindung stehen.
       
       Die Einstufung als terroristisch bedeutet, dass jegliche Unterstützung von
       PA auf britischem Boden, ähnlich wie auch die zahlreicher rechtsextremer
       und islamistisch-militanter Gruppen, untersagt wurde. Zuwiderhandlungen
       können mit bis zu 14 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.
       
       [1][Die Einstufung hatte eine Welle gewaltfreier Proteste im Vereinigten
       Königreich ausgelöst]. Deren Kennzeichen war das Mitführen von Plakaten,
       auf denen vor allem der Satz „Ich bin gegen Völkermord, ich unterstütze
       Palestine Action“ stand. Laut der Organisation „Defend our Juries“, die
       diesen Widerstand mit koordiniert hatte, sei es dadurch zu 2.787
       polizeilichen Festnahmen auf der Grundlage des britischen
       Anti-Terrorismus-Gesetzes gekommen.
       
       ## Einschränkung von Grundrechten
       
       Die Mitbegründerin von PA, Huda Ammori, hatte die Entscheidung gerichtlich
       prüfen lassen. Sie selber vergleicht die Gruppe mit den Suffragetten am
       Anfang des 20. Jahrhunderts. Die Richter:innen urteilten nun nach einer
       dreitägigen Anhörung, dass die terroristische Einstufung der Gruppe eine
       Einschränkung der freien Meinungsäußerung und des Versammlungsrechts
       darstelle.
       
       Die „sehr kleine Anzahl von Aktivitäten“ von PA, die unter die Definition
       von Terrorismus fallen würde, habe noch nicht den Grad, das Ausmaß oder die
       Hartnäckigkeit erreicht, die ein Verbot als terroristische Organisation
       rechtfertige.
       
       Trotz des Sieges am Freitag bleibt PA so lange verboten, bis in künftigen
       gerichtlichen Verfahren über die nächsten Schritte entschieden wird.
       Innenministerin Shabana Mahmood, die sich in der Vergangenheit selber für
       propalästinensische Kampagnen eingesetzt hatte, bezeichnete das Urteil als
       enttäuschend.
       
       Die britische Regierung habe ihre Entscheidung auf der Basis einer
       gründlichen Beweislage getroffen. Sie werde Berufung einlegen. Denn das
       Gericht habe zugestimmt, dass Aktionen der Gruppe terroristisch gewesen
       seien und dass es sich bei Palestine Action um keine gewöhnliche zivile
       Protestbewegung handele, die sich an demokratische Werte im Rahmen der
       Rechtsordnung halte.
       
       ## Ein verletzter Polizist
       
       Die Einstufung habe Brit:innen dennoch weiterhin erlaubt, sich friedlich
       für Palästinenser:innen einzusetzen. Unterstützer:innen, die sich am
       Freitag vor dem Gericht versammelt hatten, begrüßten das Urteil.
       
       Bereits am 4. Februar 2026 waren sechs Aktivist:innen der PA von einem
       Schwurgericht freigesprochen worden. Sie waren gewaltsam in ein Unternehmen
       eingebrochen, das Verbindungen zu dem israelischen Rüstungsunternehmen
       Elbit Systems unterhält.
       
       Dabei hatten sie nicht nur versucht, hohen Sachschaden anzurichten, sondern
       einem Polizeibeamten eine Wirbelsäulenverletzung zugefügt. Die britische
       Staatsanwaltschaft erwägt eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Acht
       Aktivist:innen, die laut des Anti-Terrorgesetzes angeklagt worden waren,
       waren im vergangenen November in einen Hungerstreik getreten. Die letzten
       beiden von ihnen beendeten ihren Protest im Januar nach 73 Tagen.
       
       13 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
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