# taz.de -- Digitalisierung im Gesundheitswesen: „Elektronische Patientenakte als zentrales Handlungsinstrument“
       
       > CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken will Pflege und Gesundheit
       > digitalisieren. Dafür sollen Millionen Menschen die elektronische
       > Patientenakte auch nutzen.
       
 (IMG) Bild: Möchte „Tempo machen“: Warken bei der Vorstellunf der Digitalisierungsstragie
       
       Aus der Coronapandemie zog der ehemalige Gesundheitsminister Karl
       Lauterbach folgende Erkenntnis: Die Digitalisierung bietet im
       Gesundheitssektor „erlebbare Mehrwerte“. Videosprechstunden, digitalisierte
       Pflegeberatung, Impfzertifikate abrufbar auf dem eigenen Smartphone. All
       diese Maßnahmen hatten dazu beigetragen, den Pandemiealltag besser
       bewältigen zu können, darauf ließe sich doch aufbauen. Im März 2023
       präsentierte Lauterbach eine „Digitalisierungsstrategie für das
       Gesundheitswesen und die Pflege“. Knapp drei Jahre später lädt seine
       Nachfolgerin, Nina Warken (CDU), zur Pressekonferenz: Man habe die
       Digitalisierungsstrategie weiterentwickelt, verkündet sie.
       
       Eine große Rolle in diesen Neuerungen spielt die [1][elektronische
       Patientenakte (ePA),] sie solle weiterhin als „zentrales
       Handlungsinstrument“ fungieren, so Warken. Rund 4 Millionen Versicherte
       nutzen die ePA bereits, bis zum Jahr 2030 soll diese Zahl allerdings auf 20
       Millionen ansteigen. Um dieses Ziel erreichen zu können, braucht es
       allerdings weitere Angebote, die die Nutzung für Konsument*innen
       attraktiver gestalten, stellt die Gesundheitsministerin klar. In Zukunft
       soll die ePA deshalb über ihre eigentliche Funktion als digitaler Datensatz
       hinaus weiterentwickelt werden.
       
       Geplant sind Anwendungen wie elektronische Überweisungen, eine digitale
       Terminvermittlung sowie eine digitale Ersteinschätzung. Letzteres könne man
       sich grob wie einen Onlinefragebogen vorstellen, der nach dem Ausfüllen
       beispielsweise den Besuch bei einer Hausärzt*in empfiehlt, erklärt
       Warken. Auch eine Benachrichtigungsfunktion für Termine sei geplant. All
       diese zusätzlichen Funktionen dürften selbstverständlich nicht dazu führen,
       dass die Akte unübersichtlich werde, sagt Warken. Auch deshalb sei eine
       Kurzpatientenakte geplant, die beispielsweise die Arbeit des
       Rettungsdienstes erleichtern soll.
       
       Um die Möglichkeiten der Digitalisierung auch in der Forschung
       vollumfassend ausschöpfen zu können, „setzt die weiterentwickelte Strategie
       auf eine systematische Nutzung von Gesundheitsdaten aus unterschiedlichen
       Quellen“, heißt es in einer Pressemitteilung zum Strategiepapier. Dem
       Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) soll in Zukunft folglich der Zugang
       zu standardisierten und strukturierten Gesundheitsdaten ermöglicht werden.
       Allein noch in diesem Jahr sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben
       angestoßen werden, die auf die Daten des FDZ zurückgreifen können. Doch bei
       der „Spitzenforschung Made in Germany“, die Warken anstrebt, soll es nicht
       bleiben: Auch europaweit könnten die Daten zu grenzüberschreitender
       Forschung genutzt werden.
       
       ## Datenschutzrechtliche Zweifel
       
       Durch die [2][Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI)] können in Zukunft
       „Diagnosen präziser erfolgen, Verwaltungsprozesse beschleunigt und große
       Datenmengen viel schneller verarbeitet werden“, so Warken. Die KI soll dort
       eingesetzt werden, wo sie „Behandlungsqualität erhöht“ oder „bei der
       medizinischen und pflegerischen Dokumentation entlastet“, heißt es in der
       Pressenotiz. Was das genau für Patient*innen oder Pfleger*innen
       heißen wird, bleibt unklar – medizinische Entscheidungen sollen aber
       selbstverständlich weiterhin von Menschen getroffen werden, betont die
       Gesundheitsministerin.
       
       Klar ist hingegen: Warken möchte „Tempo machen“. Noch in diesem Quartal
       soll ein Referentenentwurf für ein „Gesetz für digitale Versorgung und den
       Gesundheitsdatenraum“ vorgestellt werden. Es bleibt abzuwarten, ob dieser
       Entwurf datenschutzrechtliche Zweifel aus dem Weg räumen kann. [3][Immerhin
       stand die ePA diesbezüglich schon vor den geplanten Neuerungen stark in der
       Kritik.]
       
       11 Feb 2026
       
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       aber nicht undingt zuträglich für die Gesundheit.