# taz.de -- Kontrolle von KI-Anwendungen: Regierung gibt Bundesnetzagentur zentrale Aufsicht
> Die Bundesnetzagentur soll künftig Ansprechpartnerin für Unternehmen
> sein, um KI-Anwendungen zu kontrollieren. Das hat die Regierung am
> Mittwoch beschlossen.
(IMG) Bild: Die Regierung will die Digital-Expertise bei der Bundesnetzagentur bündeln
rtr | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die Aufsicht über
KI-Anwendungen in Unternehmen künftig zu zentralisieren und Firmen
möglichst einen einzigen Ansprechpartner zu geben. Die Bundesnetzagentur
ist im Entwurf zum sogenannten KI-Marktüberwachungs- und
Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) dabei als zentrales Koordinierungs-
und Kompetenzzentrum, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde
vorgesehen. „Mit diesem Gesetz setzen wir europäische Vorgaben maximal
innovationsoffen um und schaffen eine schlanke KI-Aufsicht mit klarem Blick
auf die Bedarfe der Wirtschaft“, teilte Bundesdigitalminister Karsten
Wildberger mit.
Die Regierung wolle die Digital-Expertise bei der Bundesnetzagentur
bündeln. Dies solle einerseits einen sicheren KI-Einsatz ermöglichen, ohne
andererseits die Innovationskraft der Unternehmen zu schwächen. Für die
Firmen sollen die bestehenden Marktüberwachungsbehörden weiter die einzigen
Ansprechpartner sein – falls es diese Behörden in einzelnen Bereichen noch
nicht gibt, wird dies künftig die Bundesnetzagentur sein.
Für den Bankensektor ist bisher und weiter etwa die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zuständig. Allerdings muss
beispielsweise noch geklärt werden, wer künftig etwa die Aufsicht bei
[1][arbeitsrechtlichen Folgen durch den KI-Einsatz übernimmt]. Nach
Meinung des Digitalministeriums sollte für Firmen das One-Stop-Shop-Prinzip
gelten, sie also einen einzigen Ansprechpartner haben. Der Einsatz von
KI-Produkten in Unternehmen hat in den vergangenen Monaten enorm
zugenommen.
Der Entwurf, der nun in die parlamentarische Beratung geht, ist die
Umsetzung der [2][entsprechenden EU-Richtlinie.] Die schwarz-rote
Bundesregierung hatte versprochen, EU-Gesetzgebung nicht durch zusätzliche
nationale Regelungen noch zu erweitern. Der Normenkontrollrat ist mit der
gefundenen Regelung einverstanden. Mit der weiteren Bündelung von
Zuständigkeiten aus weiteren EU-Digitalgesetzen wie der Datenverordnung bei
der Bundesnetzagentur könnten sich Synergieeffekte ergeben, teilte er in
seiner Bewertung mit.
Das Digitalministerium verwies darauf, dass man sich in Brüssel weiter für
Erleichterungen bei der europäischen KI-Verordnung einsetzen wolle. Dies
betrifft etwa Fristverlängerungen oder die Verringerung bürokratischer
Aufwände. taz |
11 Feb 2026
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