# taz.de -- Schlappe für Polizei vor Gericht: Was die Polizei über Cem Ince nicht mehr sagen darf
       
       > Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Berliner Polizei bei
       > einer Demo die Rechte des linken Bundestagsabgeordneten verletzt hat.
       
 (IMG) Bild: Ein Polizeibeamter sei auf ihn zugegangen und habe ihn ins Gesicht geschlagen, sagt der Politiker Cem Ince
       
       Der Bundestagsabgeordnete Cem Ince (Die Linke) hat einen juristischen
       Erfolg gegen die Berliner Polizei errungen. Diese darf vorerst nicht mehr
       sagen, Ince sei bei einer [1][Demonstration in Wedding am 12. Oktober 2025]
       festgenommen worden, weil er zuvor einen Polizisten tätlich angegriffen
       habe. Das beschloss das Verwaltungsgericht Berlin bereits am Dienstag in
       einem Eilverfahren.
       
       Auf der Demonstration gegen eine Rüstungsfirma trug Ince eine beschriftete
       Weste und gab sich als parlamentarischer Beobachter zu erkennen.
       [2][Dennoch sei ein Polizeibeamter auf ihn zugegangen und habe ihn ins
       Gesicht geschlagen], beschrieb er auf Instagram. Polizisten hätten ihn an
       seiner Kapuze weggezogen und in ein Polizeiauto „geworfen“. Dort hätten die
       Polizisten dann mehrfach auf sein Gesicht und seinen Kopf eingeschlagen,
       obwohl er sich nicht gewehrt habe. Schließlich hätten sie ihn weggefahren,
       um seine Identität festzustellen.
       
       Die Polizei hatte später erklärt: „Die Festnahme des Abgeordneten erfolgte
       aufgrund eines vorangegangenen tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten,
       wobei der Abgeordnete mehrfach in Richtung und gegen den Kopf des
       Polizeibeamten geschlagen haben soll.“ Die Polizei machte gegenüber
       verschiedenen Medien ähnliche Aussagen. Sie behauptete auch, dass die
       Versammlung nicht angemeldet gewesen sei.
       
       Nachdem die Polizei die von Ince geforderte Unterlassungserklärung
       abgelehnt hatte, stellte dieser einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht.
       Die Äußerungen würden sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen, ihn
       vorverurteilen und verstießen gegen die Unschuldsvermutung, das
       Sachlichkeitsgebot und das Rechtsstaatsprinzip. Die Behauptung einer nicht
       angezeigten Versammlung sei falsch. Dies erzeuge außerdem eine negative
       Gesamtwirkung auf seine öffentliche Wahrnehmung, die aufgrund seines
       Abgeordnetenmandats besondere Bedeutung habe.
       
       ## Gericht gab dem Antrag statt
       
       Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Abgeordneten recht. Es bejahte die
       Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das Gericht erkannt zudem
       die Dringlichkeit an, weil die fortdauernde Rufschädigung nicht mehr
       gutzumachen wäre. Es bestand eine konkrete Wiederholungsgefahr, da die
       Polizei die Äußerungen weiterhin für rechtmäßig hielt und ein fortlaufendes
       öffentliches Interesse am Fall bestand.
       
       Ince zeigte sich gegenüber der taz zufrieden. „Die Entscheidung bedeutet
       für mich einen ersten Erfolg und zeigt, wie wichtig eine rechtsstaatliche
       Kontrolle der Polizei ist“, sagte er. Er sei sich bewusst, „dass es viele
       Betroffene von Polizeigewalt gibt, die sich oftmals nicht zur Wehr setzen
       können. Auch deshalb ist diese Gerichtsentscheidung so wichtig.“
       
       5 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://asanb.noblogs.org/?event=geld-fuer-den-kiez-statt-waffen-fuer-den-krieg
 (DIR) [2] /Parlamentarische-Demo-Beobachtung/!6116561
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Beritan Dik
       
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