# taz.de -- Justizskandal um Missbrauchslüge: Fehlverurteilte kommt nach vier Jahren vorläufig frei
> Miriam S. kam wegen Vorwürfen ins Gefängnis, die sich als Lügen
> entpuppten. So ein Urteil rückgängig zu machen, ist schwierig, jetzt aber
> auf dem Weg.
(IMG) Bild: Wer rechtskräftig verurteilt ist, kommt hier nicht so leicht wieder raus: Gefängnis
Es war wohl eines der gravierendsten Fehlurteile der jüngeren Zeit:
Josephine R. brachte ihre Eltern und ihre ehemalige Lebensgefährtin für
Jahre hinter Gitter. Sie hatte dem Gericht glaubhaft gemacht, von ihnen
vielfach vergewaltigt, gequält und gedemütigt worden zu sein. Doch es
stellte sich heraus: Das waren alles Lügen.
Nach einem Revisionsprozess wurden die Eltern von Josephine R. vor
anderthalb Jahren freigesprochen. Schwieriger ist es bei Josephines
ehemaliger Lebensgefährtin Miriam A., denn sie ist rechtskräftig
verurteilt. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat nun entschieden, ihren
Fall wieder aufzurollen und ihre Haft zu unterbrechen. Das Landgericht
Göttingen hatte eine Wiederaufnahme zuvor für unzulässig erklärt.
Miriam und Josephine hatten sich in einer Psychiatrie im Landkreis Goslar
kennengelernt, in der beide behandelt wurden. Sie gingen eine
Liebesbeziehung ein, in der Josephine ihrer Partnerin weismachte, sie werde
von ihren Eltern missbraucht und gequält. Um Belege dafür zu schaffen,
drehten sie gemeinsam Videos, von denen mittlerweile jedoch klar ist, dass
sie gespielt sind.
Josephine R. gelang es, sowohl ihren Psychiater als auch ihre Anwältin und
die Staatsanwaltschaft von den angeblich erlittenen Qualen zu überzeugen.
Dazu trugen sowohl die Konsistenz ihrer Aussagen als auch die Ritzungen auf
ihrem Körper bei, die sie sich von Miriam A. hatte beibringen lassen.
Miriam A.s Anwalt riet ihr zu einem Geständnis, sodass sie im Rahmen einer
Verständigung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
## Plötzlich auch die Eltern beschuldigt
Nur wenige Tage nach dem ersten Urteil beschuldigte Josephine R. auch ihre
Mutter und ihren Stiefvater. Im Juni 2023 wurden beide verurteilt: Die
Mutter erhielt eine Haftstrafe von 13,5 Jahren mit Sicherungsverwahrung,
der Stiefvater eine Strafe von neun Jahren und sechs Monaten. Dabei hatte
die Polizei von Anfang an Zweifel an Josephine R.s Darstellung geäußert.
Fast ein Jahr später hob der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die Eltern
jedoch auf. Die Beweiswürdigung halte einer Nachprüfung nicht stand, hieß
es zur Begründung. Die Eltern wurden aus der Haft entlassen. Eine andere
Strafkammer in Braunschweig rollte den Prozess neu auf und kam im September
2024 zu der Überzeugung, dass „die angeklagten Taten nicht stattgefunden
haben“.
Spätestens jetzt stellte sich die Frage, ob die frühere Lebensgefährtin von
Josephine R. zu Recht verurteilt worden war. Miriam A. widerrief ihr
Geständnis und die Staatsanwaltschaft Göttingen beantragte eine
Wiederaufnahme ihres Verfahrens. Das lehnte das Landgericht Göttingen im
September mit der Begründung ab, der Antrag sei nicht in der
vorgeschriebenen Form abgegeben worden. Zudem habe die Staatsanwaltschaft
nichts vorgetragen, was das Urteil aus dem Jahr 2022 erschüttern könnte.
Das Oberlandesgericht Braunschweig sah das jetzt anders: Die neu
vorgebrachten Tatsachen und Beweise könnten sehr wohl zu einem Freispruch
führen. Dazu zähle auch der Widerruf des Geständnisses.
## Hohe Hürden für eine Wiederaufnahme
Unter anderem waren auf Miriam A.s Handy gelöschte Videoaufnahmen gefunden
worden, die den Verdacht einer Inszenierung nahelegen. Wie die Süddeutsche
Zeitung berichtete, ist darauf zu sehen, wie sich die beiden Frauen bei
einer vermeintlichen Vergewaltigung vor Lachen ausschütten. Miriam A. wurde
nach dreieinhalb Jahren vorläufig aus der Haft entlassen.
Dass die [1][Wiederaufnahme eines Verfahrens nach einer rechtskräftigen
Verurteilung schwierig] ist, liege unter anderem daran, dass der
Gesetzgeber sie auf einen schmalen Katalog in Paragraph 359 der
Strafprozessordnung beschränkt habe, sagt die Berliner Rechtsanwältin Laura
Farina Diederichs. Sie gehört zum Vorstand des [2][Innocence Projects
Deutschland], das sich für Wiederaufnahmeverfahren stark macht.
Besonders relevant sei hier die Möglichkeit, neue Beweise beizubringen.
Dass vorliegende Beweise im abgeschlossenen Verfahren unzureichend
gewürdigt worden seien, reiche für eine Wiederaufnahme nicht aus. Das
Problem: „[3][Neue Beweismittel zu finden, ist schwierig]“, sagt
Diederichs.
In der Regel seien die Antragsteller dabei selber in der Bringschuld,
hätten aber nur begrenzte Mittel – insbesondere, wenn sie in Haft säßen. Im
Fall von Miriam A. hat immerhin die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme
beantragt, was auch dem großen öffentlichen Interesse an dem Fall
geschuldet sein könnte.
Diederichs [4][kritisiert eine mangelnde Fehlerkultur in der deutschen
Justiz]. „Meistens gibt es keine Sonderzuständigkeit“, sagt sie. „Bei der
Staatsanwaltschaft bleiben die Fälle häufig bei den bereits zuständigen
Dezernaten; auch auf gerichtlicher Ebene gibt es keine gesonderte
Zuständigkeitsregelung.“ Das Innocence Project fordert daher eine
unabhängige Instanz, die Wiederaufnahmeanträge beleuchtet und ermittelt –
mit staatlichen Befugnissen und Kapazitäten.
Die Anwältin betont jedoch auch, dass es seinen Wert und Sinn habe, dass
einmal rechtskräftig gewordene Urteile nicht ohne Weiteres umgestoßen
werden könnten. „Wie schrecklich wäre es, wenn die Geschädigte Recht hätte
und sich immer wieder aufs Neue einem Verfahren stellen müsste“, sagt
Diederichs. (mit dpa)
2 Feb 2026
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(DIR) Gernot Knödler
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