# taz.de -- Justizskandal um Missbrauchslüge: Fehlverurteilte kommt nach vier Jahren vorläufig frei
       
       > Miriam S. kam wegen Vorwürfen ins Gefängnis, die sich als Lügen
       > entpuppten. So ein Urteil rückgängig zu machen, ist schwierig, jetzt aber
       > auf dem Weg.
       
 (IMG) Bild: Wer rechtskräftig verurteilt ist, kommt hier nicht so leicht wieder raus: Gefängnis
       
       Es war wohl eines der gravierendsten Fehlurteile der jüngeren Zeit:
       Josephine R. brachte ihre Eltern und ihre ehemalige Lebensgefährtin für
       Jahre hinter Gitter. Sie hatte dem Gericht glaubhaft gemacht, von ihnen
       vielfach vergewaltigt, gequält und gedemütigt worden zu sein. Doch es
       stellte sich heraus: Das waren alles Lügen.
       
       Nach einem Revisionsprozess wurden die Eltern von Josephine R. vor
       anderthalb Jahren freigesprochen. Schwieriger ist es bei Josephines
       ehemaliger Lebensgefährtin Miriam A., denn sie ist rechtskräftig
       verurteilt. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat nun entschieden, ihren
       Fall wieder aufzurollen und ihre Haft zu unterbrechen. Das Landgericht
       Göttingen hatte eine Wiederaufnahme zuvor für unzulässig erklärt.
       
       Miriam und Josephine hatten sich in einer Psychiatrie im Landkreis Goslar
       kennengelernt, in der beide behandelt wurden. Sie gingen eine
       Liebesbeziehung ein, in der Josephine ihrer Partnerin weismachte, sie werde
       von ihren Eltern missbraucht und gequält. Um Belege dafür zu schaffen,
       drehten sie gemeinsam Videos, von denen mittlerweile jedoch klar ist, dass
       sie gespielt sind.
       
       Josephine R. gelang es, sowohl ihren Psychiater als auch ihre Anwältin und
       die Staatsanwaltschaft von den angeblich erlittenen Qualen zu überzeugen.
       Dazu trugen sowohl die Konsistenz ihrer Aussagen als auch die Ritzungen auf
       ihrem Körper bei, die sie sich von Miriam A. hatte beibringen lassen.
       Miriam A.s Anwalt riet ihr zu einem Geständnis, sodass sie im Rahmen einer
       Verständigung zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
       
       ## Plötzlich auch die Eltern beschuldigt
       
       Nur wenige Tage nach dem ersten Urteil beschuldigte Josephine R. auch ihre
       Mutter und ihren Stiefvater. Im Juni 2023 wurden beide verurteilt: Die
       Mutter erhielt eine Haftstrafe von 13,5 Jahren mit Sicherungsverwahrung,
       der Stiefvater eine Strafe von neun Jahren und sechs Monaten. Dabei hatte
       die Polizei von Anfang an Zweifel an Josephine R.s Darstellung geäußert.
       
       Fast ein Jahr später hob der Bundesgerichtshof das Urteil gegen die Eltern
       jedoch auf. Die Beweiswürdigung halte einer Nachprüfung nicht stand, hieß
       es zur Begründung. Die Eltern wurden aus der Haft entlassen. Eine andere
       Strafkammer in Braunschweig rollte den Prozess neu auf und kam im September
       2024 zu der Überzeugung, dass „die angeklagten Taten nicht stattgefunden
       haben“.
       
       Spätestens jetzt stellte sich die Frage, ob die frühere Lebensgefährtin von
       Josephine R. zu Recht verurteilt worden war. Miriam A. widerrief ihr
       Geständnis und die Staatsanwaltschaft Göttingen beantragte eine
       Wiederaufnahme ihres Verfahrens. Das lehnte das Landgericht Göttingen im
       September mit der Begründung ab, der Antrag sei nicht in der
       vorgeschriebenen Form abgegeben worden. Zudem habe die Staatsanwaltschaft
       nichts vorgetragen, was das Urteil aus dem Jahr 2022 erschüttern könnte.
       
       Das Oberlandesgericht Braunschweig sah das jetzt anders: Die neu
       vorgebrachten Tatsachen und Beweise könnten sehr wohl zu einem Freispruch
       führen. Dazu zähle auch der Widerruf des Geständnisses.
       
       ## Hohe Hürden für eine Wiederaufnahme
       
       Unter anderem waren auf Miriam A.s Handy gelöschte Videoaufnahmen gefunden
       worden, die den Verdacht einer Inszenierung nahelegen. Wie die Süddeutsche
       Zeitung berichtete, ist darauf zu sehen, wie sich die beiden Frauen bei
       einer vermeintlichen Vergewaltigung vor Lachen ausschütten. Miriam A. wurde
       nach dreieinhalb Jahren vorläufig aus der Haft entlassen.
       
       Dass die [1][Wiederaufnahme eines Verfahrens nach einer rechtskräftigen
       Verurteilung schwierig] ist, liege unter anderem daran, dass der
       Gesetzgeber sie auf einen schmalen Katalog in Paragraph 359 der
       Strafprozessordnung beschränkt habe, sagt die Berliner Rechtsanwältin Laura
       Farina Diederichs. Sie gehört zum Vorstand des [2][Innocence Projects
       Deutschland], das sich für Wiederaufnahmeverfahren stark macht.
       
       Besonders relevant sei hier die Möglichkeit, neue Beweise beizubringen.
       Dass vorliegende Beweise im abgeschlossenen Verfahren unzureichend
       gewürdigt worden seien, reiche für eine Wiederaufnahme nicht aus. Das
       Problem: „[3][Neue Beweismittel zu finden, ist schwierig]“, sagt
       Diederichs.
       
       In der Regel seien die Antragsteller dabei selber in der Bringschuld,
       hätten aber nur begrenzte Mittel – insbesondere, wenn sie in Haft säßen. Im
       Fall von Miriam A. hat immerhin die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme
       beantragt, was auch dem großen öffentlichen Interesse an dem Fall
       geschuldet sein könnte.
       
       Diederichs [4][kritisiert eine mangelnde Fehlerkultur in der deutschen
       Justiz]. „Meistens gibt es keine Sonderzuständigkeit“, sagt sie. „Bei der
       Staatsanwaltschaft bleiben die Fälle häufig bei den bereits zuständigen
       Dezernaten; auch auf gerichtlicher Ebene gibt es keine gesonderte
       Zuständigkeitsregelung.“ Das Innocence Project fordert daher eine
       unabhängige Instanz, die Wiederaufnahmeanträge beleuchtet und ermittelt –
       mit staatlichen Befugnissen und Kapazitäten.
       
       Die Anwältin betont jedoch auch, dass es seinen Wert und Sinn habe, dass
       einmal rechtskräftig gewordene Urteile nicht ohne Weiteres umgestoßen
       werden könnten. „Wie schrecklich wäre es, wenn die Geschädigte Recht hätte
       und sich immer wieder aufs Neue einem Verfahren stellen müsste“, sagt
       Diederichs. (mit dpa)
       
       2 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Gernot Knödler
       
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