# taz.de -- Nach Stromausfall in Berlin: Spranger prüft Gesetzesänderungen
> Spranger zieht Konsequenzen aus dem Stromausfall. Geplant sind Änderungen
> beim Datenschutz, im Katastrophenschutz und bei sensiblen
> Sicherheitsdaten.
(IMG) Bild: Iris Spranger fordert mehr Eingriffsrechte für die Innenverwaltung
dpa | Nach den Erfahrungen mit dem [1][mehrtägigen Stromausfall in Berlin]
muss nach Überzeugung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) in rechtlicher
Hinsicht schnell einiges anders werden. „Wir müssen in Berlin mehrere
Gesetze möglichst sofort angehen. Wir müssen unter anderem ans
Datenschutzgesetz ran“, sagte sie nach einem Austausch mit den
Bezirksbürgermeistern über das Krisenmanagement während des Stromausfalls.
„Der Datenschutz ist zu eng definiert. Es muss zum Beispiel möglich sein,
ein Notfallregister zu führen, in dem erfasst wird, welche
Pflegebedürftigen in Berlin zu Hause versorgt werden und wo das ist“, sagte
Spranger. „Damit stellen wir sicher, dass sie in der Krise aufgesucht
werden können und nicht sich selbst überlassen bleiben.“
„Wir müssen auch das [2][Katastrophenschutzgesetz ändern]“, so die
SPD-Politikerin. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport muss
Eingriffsrechte gegenüber den Bezirken erhalten, um die
Katastrophenvorsorge verbindlich anordnen und kontrollieren zu können“,
sagte Spranger.
„Es wäre vergleichbar mit den Regelungen im Landeswahlgesetz: Das Land muss
in der Lage sein, verbindliche Anordnungen zu treffen, damit wir bei der
Krisenvorsorge Einheitlichkeit und Effizienz gewährleisten können“,
erklärte die Innensenatorin. „Das brauchen wir hier auch. Ich will in die
Bezirksebene nur steuernd eingreifen, wenn es notwendig ist.“
Auf Bundesebene müsse es außerdem Änderungen mit Blick auf die bisher
geltenden Transparenzverpflichtungen geben, sagte Spranger. Bei der
Veröffentlichung von Daten zu sensibler Infrastruktur wie dem Berliner
Stromnetz ist nach ihrer Überzeugung künftig mehr Zurückhaltung nötig. „Auf
Berliner Landesebene müssen wir das Berliner Informationsfreiheitsgesetz
ändern und Sicherheitsdaten von der Veröffentlichungspflicht ausnehmen.“
29 Jan 2026
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