# taz.de -- Sammelklagen gegen Meta: Datensammelei mit Folgen
> Hält sich Meta beim Sammeln von Nutzer*innendaten ans Gesetz? Zwei
> Sammelklagen wollen das prüfen. Die Kläger*innen könnten
> Schadensersatz bekommen.
(IMG) Bild: Meta-Chef Mark Zuckerberg
kna/taz | Bis zu 10.000 Euro Schadensersatz fordert der gemeinnützige
Verbraucherschutzverein (vsv) für jene, die bei der Sammelklage gegen Meta
mitmachen. Dabei geht es um eine Geschäftspraxis, die laut dem Verein, der
in Österreich sitzt, allein in Deutschland 50 Millionen Menschen betrifft,
die einen Facebook- oder Instagram-Account haben.
Dass [1][der hinter Instagram, Facebook und Whatsapp stehende Konzern Meta]
sein Geld mit Werbung verdient, ist kein Geheimnis. Längst ebenso
akzeptiert haben die User*innen den Deal: kostenlose Nutzung im Austausch
gegen die Daten, die Meta sammelt und verarbeitet. Die verkauft der Konzern
an die Werbeindustrie, um Anzeigen noch genauer personalisieren zu können.
Ablehnen können die Nutzer*innen von Instagram und Facebook jedoch die
Praktiken, die der Konzern unter dem Namen Meta Business Tools betreibt.
Unternehmen können mit Einverständnis des Digitalkonzerns ihre
Internetauftritte und Apps mit Programmen ausstatten, die für
Nutzer*innen unsichtbar sind. Sind diese im Hintergrund aktiv, wird das
gesamte Nutzverhalten gespeichert und an Meta weitergeleitet. „Also auch
Inhalte aus der innersten Intimsphäre wie beispielsweise zur
Weltanschauung, Gesundheit oder zu sexuellen Vorlieben“, wie es auf der
Homepage des vsv heißt, der in Zusammenarbeit mit der Berliner Kanzlei BK
Baumeister & Kollegen eine Sammelklage gegen den Digitalkonzern führt.
Einem Urteil des Europäischen Gerichtshof aus dem Sommer 2023 zufolge
verstößt Meta damit gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach
Angaben des vsv sollen allein in Deutschland 50 Millionen Menschen von
dieser Geschäftspraxis betroffen sein. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland
hat und einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt, kann sich [2][der
Klage anschließen]. Mit ihr soll die Löschung der gesammelten Daten sowie
die Unterlassung der Geschäftspraxis erwirkt werden. Außerdem fordern die
Kläger*innen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro für volljährige und
10.000 Euro für minderjährige Nutzer*innen ein.
## Geschäftspraktiken anpassen
„Die Diskussion um Überwachungskapitalismus, also das zügellose
Datensammeln durch Big Tech, ist ja schon recht alt“, sagt Erik Tuchtfeld,
Co-Vorsitzender der zivilgesellschaftlichen Organisation D64 – Zentrum für
digitalen Fortschritt. Mit der jüngsten Verschiebung der politischen
Kräfteverhältnisse in den USA habe das Thema in den vergangenen Monaten
aber noch an Bedeutung gewonnen, so Tuchtfeld. Er rät Nutzer*innen, sich
der Sammelklage anzuschließen, „allein um etwas Schadensersatz für das
Gefühl der ständigen Überwachung zu bekommen“.
Jenseits von individuellen Ansprüchen komme dem Verfahren aber auch noch
eine übergeordnete Bedeutung zu, so Tuchtfeld. „Als Gesellschaft sollte es
uns darum gehen, dass diese Praktiken abgeschaltet werden.“ Seine Hoffnung:
Dass eine hohe Zahl an Teilnehmer*innen der Sammelklage Meta
letztendlich dazu bringe, seine Geschäftspraktiken anzupassen. Der Konzern
selber wollte sich auf Anfrage des KNA-Mediendienstes zum Gegenstand der
Klage nicht äußern. Derweil hat das Oberlandesgericht München vor wenigen
Tagen in einem ähnlichen Fall entschieden, dass von Meta Business Tools
betroffenen Nutzer*innen eine Entschädigung zwischen 250 und 750 Euro
zusteht.
Ende Februar wird am Oberlandesgericht Hamburg über eine weitere
Sammelklage gegen den Meta-Konzern verhandelt. Dabei geht es um den
Diebstahl von 530 Millionen-Facebook-Nutzer*innendaten aus den Jahren
2018/2019, die vor einigen Jahren illegal im Darknet zum Verkauf angeboten
wurden. In der vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geführten
Klage werden dem Techkonzern Verstöße gegen das Datenschutzrecht
vorgeworfen. Der Klage haben sich bereits 22.500 Menschen angeschlossen,
sagt Sebastian Reiling vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Wenn
man sich beteiligt, geht das sehr schnell, unkompliziert und ist
kostenlos“, die Vorteile lägen dabei auf der Hand, so Reiling: „Man trägt
kein persönliches Prozesskosten-Risiko und hat die Chance, vom Ergebnis des
Verfahrens zu profitieren.“
## Betrugsanrufe und Enkel-Trick
Der vzbv möchte mit der Sammelklage feststellen lassen, dass Meta
Geschädigten mindestens 100 Euro Schadensersatz zahlen muss. Für die
jeweilige Veröffentlichung von E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Wohnort
kommen noch mal jeweils 100 Euro, für die Veröffentlichung des
Beziehungsstatus 200 Euro Schadensersatz dazu, sodass der Gesamtbetrag bis
zu 600 Euro betragen kann. Bereits in einem früheren Urteil gegen Facebook
stellte der Bundesgerichtshof fest, dass der Verlust der Kontrolle über
persönliche Daten mit einem Schadensersatz von 100 Euro zu vergüten sei.
Noch bis mindestens 20. März könnten Nutzer*innen [3][überprüfen, ob sie
von dem Leck betroffen waren, und sich der Sammelklage anschließen].
Wie groß die Folgen eines Datenverlustes sein können, ist nicht immer auf
den ersten Blick erkennbar. Doch Reiling warnt: Werbe- oder Betrugsanrufe
und SMS von unbekannten Nummern, Phishing-Mails bis hin zum sogenannten
Enkel-Trick ließen sich auf den gestohlenen Datensätzen aufbauen, so der
Verbraucherschützer. „Man kann ganze Identitäten nehmen und damit beliebig
agieren. Alle möglichen Teufeleien, die man sich vorstellen kann, lassen
sich damit anrichten.“
In einem Statement zum Verfahren des vzbv schreibt ein Sprecher von Meta
auf Anfrage: „Wir weisen diese haltlosen Behauptungen entschieden zurück
und legen gegen die Urteile Berufung ein. Hunderte ähnlicher Einzelklagen
wurden bereits von deutschen Gerichten abgewiesen, da die Richter keine
berechtigten Ansprüche auf Haftung oder Schadensersatz geltend machten. Wir
appellieren an alle Betroffenen, die Sachlage sorgfältig zu prüfen, bevor
sie sich aussichtslosen Klagen anschließen.“
28 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Schwerpunkt-Meta/!t5009279
(DIR) [2] https://www.verbraucherschutzverein.eu/sammelklage-gegen-meta/
(DIR) [3] https://www.verbraucherzentrale.de/verfahren/facebook
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