# taz.de -- Sammelklagen gegen Meta: Datensammelei mit Folgen
       
       > Hält sich Meta beim Sammeln von Nutzer*innendaten ans Gesetz? Zwei
       > Sammelklagen wollen das prüfen. Die Kläger*innen könnten
       > Schadensersatz bekommen.
       
 (IMG) Bild: Meta-Chef Mark Zuckerberg
       
       kna/taz | Bis zu 10.000 Euro Schadensersatz fordert der gemeinnützige
       Verbraucherschutzverein (vsv) für jene, die bei der Sammelklage gegen Meta
       mitmachen. Dabei geht es um eine Geschäftspraxis, die laut dem Verein, der
       in Österreich sitzt, allein in Deutschland 50 Millionen Menschen betrifft,
       die einen Facebook- oder Instagram-Account haben.
       
       Dass [1][der hinter Instagram, Facebook und Whatsapp stehende Konzern Meta]
       sein Geld mit Werbung verdient, ist kein Geheimnis. Längst ebenso
       akzeptiert haben die User*innen den Deal: kostenlose Nutzung im Austausch
       gegen die Daten, die Meta sammelt und verarbeitet. Die verkauft der Konzern
       an die Werbeindustrie, um Anzeigen noch genauer personalisieren zu können.
       Ablehnen können die Nutzer*innen von Instagram und Facebook jedoch die
       Praktiken, die der Konzern unter dem Namen Meta Business Tools betreibt.
       
       Unternehmen können mit Einverständnis des Digitalkonzerns ihre
       Internetauftritte und Apps mit Programmen ausstatten, die für
       Nutzer*innen unsichtbar sind. Sind diese im Hintergrund aktiv, wird das
       gesamte Nutzverhalten gespeichert und an Meta weitergeleitet. „Also auch
       Inhalte aus der innersten Intimsphäre wie beispielsweise zur
       Weltanschauung, Gesundheit oder zu sexuellen Vorlieben“, wie es auf der
       Homepage des vsv heißt, der in Zusammenarbeit mit der Berliner Kanzlei BK
       Baumeister & Kollegen eine Sammelklage gegen den Digitalkonzern führt.
       
       Einem Urteil des Europäischen Gerichtshof aus dem Sommer 2023 zufolge
       verstößt Meta damit gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach
       Angaben des vsv sollen allein in Deutschland 50 Millionen Menschen von
       dieser Geschäftspraxis betroffen sein. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland
       hat und einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt, kann sich [2][der
       Klage anschließen]. Mit ihr soll die Löschung der gesammelten Daten sowie
       die Unterlassung der Geschäftspraxis erwirkt werden. Außerdem fordern die
       Kläger*innen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro für volljährige und
       10.000 Euro für minderjährige Nutzer*innen ein.
       
       ## Geschäftspraktiken anpassen
       
       „Die Diskussion um Überwachungskapitalismus, also das zügellose
       Datensammeln durch Big Tech, ist ja schon recht alt“, sagt Erik Tuchtfeld,
       Co-Vorsitzender der zivilgesellschaftlichen Organisation D64 – Zentrum für
       digitalen Fortschritt. Mit der jüngsten Verschiebung der politischen
       Kräfteverhältnisse in den USA habe das Thema in den vergangenen Monaten
       aber noch an Bedeutung gewonnen, so Tuchtfeld. Er rät Nutzer*innen, sich
       der Sammelklage anzuschließen, „allein um etwas Schadensersatz für das
       Gefühl der ständigen Überwachung zu bekommen“.
       
       Jenseits von individuellen Ansprüchen komme dem Verfahren aber auch noch
       eine übergeordnete Bedeutung zu, so Tuchtfeld. „Als Gesellschaft sollte es
       uns darum gehen, dass diese Praktiken abgeschaltet werden.“ Seine Hoffnung:
       Dass eine hohe Zahl an Teilnehmer*innen der Sammelklage Meta
       letztendlich dazu bringe, seine Geschäftspraktiken anzupassen. Der Konzern
       selber wollte sich auf Anfrage des KNA-Mediendienstes zum Gegenstand der
       Klage nicht äußern. Derweil hat das Oberlandesgericht München vor wenigen
       Tagen in einem ähnlichen Fall entschieden, dass von Meta Business Tools
       betroffenen Nutzer*innen eine Entschädigung zwischen 250 und 750 Euro
       zusteht.
       
       Ende Februar wird am Oberlandesgericht Hamburg über eine weitere
       Sammelklage gegen den Meta-Konzern verhandelt. Dabei geht es um den
       Diebstahl von 530 Millionen-Facebook-Nutzer*innendaten aus den Jahren
       2018/2019, die vor einigen Jahren illegal im Darknet zum Verkauf angeboten
       wurden. In der vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geführten
       Klage werden dem Techkonzern Verstöße gegen das Datenschutzrecht
       vorgeworfen. Der Klage haben sich bereits 22.500 Menschen angeschlossen,
       sagt Sebastian Reiling vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Wenn
       man sich beteiligt, geht das sehr schnell, unkompliziert und ist
       kostenlos“, die Vorteile lägen dabei auf der Hand, so Reiling: „Man trägt
       kein persönliches Prozesskosten-Risiko und hat die Chance, vom Ergebnis des
       Verfahrens zu profitieren.“
       
       ## Betrugsanrufe und Enkel-Trick
       
       Der vzbv möchte mit der Sammelklage feststellen lassen, dass Meta
       Geschädigten mindestens 100 Euro Schadensersatz zahlen muss. Für die
       jeweilige Veröffentlichung von E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Wohnort
       kommen noch mal jeweils 100 Euro, für die Veröffentlichung des
       Beziehungsstatus 200 Euro Schadensersatz dazu, sodass der Gesamtbetrag bis
       zu 600 Euro betragen kann. Bereits in einem früheren Urteil gegen Facebook
       stellte der Bundesgerichtshof fest, dass der Verlust der Kontrolle über
       persönliche Daten mit einem Schadensersatz von 100 Euro zu vergüten sei.
       Noch bis mindestens 20. März könnten Nutzer*innen [3][überprüfen, ob sie
       von dem Leck betroffen waren, und sich der Sammelklage anschließen].
       
       Wie groß die Folgen eines Datenverlustes sein können, ist nicht immer auf
       den ersten Blick erkennbar. Doch Reiling warnt: Werbe- oder Betrugsanrufe
       und SMS von unbekannten Nummern, Phishing-Mails bis hin zum sogenannten
       Enkel-Trick ließen sich auf den gestohlenen Datensätzen aufbauen, so der
       Verbraucherschützer. „Man kann ganze Identitäten nehmen und damit beliebig
       agieren. Alle möglichen Teufeleien, die man sich vorstellen kann, lassen
       sich damit anrichten.“
       
       In einem Statement zum Verfahren des vzbv schreibt ein Sprecher von Meta
       auf Anfrage: „Wir weisen diese haltlosen Behauptungen entschieden zurück
       und legen gegen die Urteile Berufung ein. Hunderte ähnlicher Einzelklagen
       wurden bereits von deutschen Gerichten abgewiesen, da die Richter keine
       berechtigten Ansprüche auf Haftung oder Schadensersatz geltend machten. Wir
       appellieren an alle Betroffenen, die Sachlage sorgfältig zu prüfen, bevor
       sie sich aussichtslosen Klagen anschließen.“
       
       28 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Schwerpunkt-Meta/!t5009279
 (DIR) [2] https://www.verbraucherschutzverein.eu/sammelklage-gegen-meta/
 (DIR) [3] https://www.verbraucherzentrale.de/verfahren/facebook
       
       ## TAGS
       
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