# taz.de -- Verwaltungsrichter unter Troll-Verdacht: Rücktritt nach taz-Recherche
       
       > Der Osnabrücker Richter Gert Armin Neuhäuser steht im Verdacht,
       > Hasskommentare im Internet verfasst zu haben. Er zieht nun erste
       > Konsequenzen.
       
       Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Osnabrück, Gert Armin Neuhäuser, ist
       von seinem Amt als Vorsitzender des Verbandes der niedersächsischen
       Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (VNVR) zurückgetreten. Er
       macht dafür eine „politische Kampagne“ der taz verantwortlich.
       
       Den Rücktritt will er nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen, ihm
       sei vielmehr daran gelegen, dass die wichtige Arbeit des Verbandes nicht
       durch Debatten über seine Person beschädigt wird, erklärte er seinen
       Vorstandskolleginnen.
       
       Die taz hatte darüber berichtet, dass Neuhäuser [1][möglicherweise mit dem
       Instagram-Account „profdrcn“ (früher: profdrgan) in Verbindung steht], mit
       dem immer wieder herabsetzende Kommentare vor allem über Frauen und queere
       Personen gepostet wurden. Da wird die österreichische Musikerin Schwesta
       Ebra als „presswurst“ beschimpft, zu einem Musiker, der für ein
       lesbisch-schwules Stadtfest in Berlin, das „Motzstraßenfest“, wirbt, lautet
       der Kommentar: „Kotzstrassenfest“. Es gibt eine Reihe von Indizien, die
       darauf hindeuten, dass diese Posts von Neuhäuser stammen könnten.
       
       Neuhäuser will sich zu diesen Instagram-Beiträgen nicht äußern. Ein Teil
       der kritisierten Äußerungen war nach der taz-Anfrage verschwunden. Der
       Richter lässt nur noch seinen Anwalt sprechen. Und der betont gegenüber
       verschiedenen Medien vor allem, dass die Enthüllungen politisch motiviert
       seien.
       
       ## Entsetzen über Kommentare
       
       Unter Neuhäusers Vorsitz hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück im Januar
       2025 entschieden, dass [2][ein Polizist, der an rechten Chatgruppen
       beteiligt war,] nicht aus dem Dienst zu entfernen, sondern lediglich
       zurückzustufen sei.
       
       Gegen die Verdachtsberichterstattung der taz wolle er sich juristisch zur
       Wehr setzen, ließ Neuhäuser verlauten. Auch beim Presserat hat er eine
       Beschwerde eingereicht.
       
       Welche beruflichen Konsequenzen diese Affäre haben wird, ist noch nicht
       abzusehen. Sowohl das Justizministerium als auch die Universität Hannover,
       wo Neuhäuser als Honorarprofessor lehrt, äußerten sich entsetzt über die
       Hasskommentare an sich. Allerdings teilten beide Institutionen auch mit,
       dass eine mögliche Urheberschaft Neuhäusers in ihren Augen gegenwärtig noch
       nicht sicher genug nachgewiesen sei.
       
       ## Staatsanwaltschaft prüft Strafbarkeit
       
       Für [3][Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD)] ist die Causa auch deshalb
       heikel, weil sie dem Thema Hasskommentare im Internet und Schutz von Frauen
       vor unerwünschten Bildaufnahmen, verbaler Belästigung und Gewalt in ihrer
       Amtszeit bisher viel Raum gegeben hat.
       
       Bis zum Dienstag hatte Neuhäuser Zeit, eine Stellungnahme beim
       Oberverwaltungsgericht in Lüneburg abzugeben, das disziplinarrechtlich
       zuständig ist. Diese wird dort nun noch geprüft, um zu entscheiden, ob
       überhaupt ein dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegt.
       
       Davon unabhängig muss die zuständige Staatsanwaltschaft in Göttingen
       prüfen, ob die Äußerung die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten. Wenn es
       dabei um persönliche Beleidigungen geht, setzt das allerdings in der Regel
       einen Strafantrag voraus. Nur in schwerwiegenderen Fällen, bei sogenannten
       verhetzenden Beleidigungen, kann so etwas zum Offizialdelikt werden.
       
       „Ein derart frauenverachtendes Weltbild widerspricht den Grundwerten der
       Justiz“, sagt die rechtspolitische Sprecherin der Grünen im
       niedersächsischen Landtag, Evrim Camuz. Um das Ansehen der Justiz nicht
       weiter zu gefährden, sei jetzt eine zügige Aufklärung nötig – im Interesse
       des Verdächtigten genauso wie der Öffentlichkeit und vor allem der
       Studierenden, die ihm im Examen begegnen. Sie wünsche sich allerdings auch,
       dass man hier eine unaufgeregte Sachverhaltsaufklärung erst einmal abwarte
       – denn das Vertrauen in den Rechtsstaat wiege am Ende doch schwerer als
       eine Schlagzeile.
       
       21 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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