# taz.de -- Abschiebung aus der Psychiatrie: Aus den Augen, nicht aus dem Sinn
       
       > Handschellen, Flughafen, Perspektivlosigkeit: Vor einem Jahr wurde Lame
       > K. aus Osnabrück nach Gambia abgeschoben. Eine Kundgebung soll daran
       > erinnern.
       
 (IMG) Bild: Lebt in desolaten Verhältnissen in Brufut, Gambia: Lame K., ein Jahr nach seiner Abschiebung aus Deutschland
       
       Der brachiale Einsatz, zu dem Dutzende Polizisten am 28. Januar 2025 am
       Osnabrücker Ameos-Klinikum vorfuhren, [1][um Lame K.* (Name der Redaktion
       bekannt) ins westafrikanische Gambia abzuschieben], hallt bis heute nach.
       Der 34-Jährige, traumatisiert durch seine Flucht nach Europa, mit Gefängnis
       und Folter, hatte im Ameos wegen Suizidgefährdung Hilfe gesucht. Es half
       ihm nicht.
       
       Die Polizei, assistiert durch die Klinik, zog alle Register ihres
       Gewaltmonopols, auch gegen AktivistInnen von [2][No Lager Osnabrück], einer
       antirassistischen Gruppe mit Fokus auf Migration und Asyl, die sich mit K.
       solidarisiert hatte. K. wurde nach Frankfurt am Main transportiert und
       ausgeflogen.
       
       „No Lager Osnabrück“ will nun, ein Jahr danach, in einer Kundgebung an K.
       erinnern, der damals, in Handschellen, verzweifelt „Kill me!“ schrie. „Ihr
       Schwerpunkt soll darauf liegen, [3][wie es K. seither in Gambia ergangen
       ist]“, sagt, „No-Lager“-Aktivistin Claudia* (Name der Redaktion bekannt)
       der taz. Sie ist zugleich Mitglied der lokalen Antirassismus-Initiative
       Gambia-Solidarität. „Er lebt dort in einem Land, das er seit seiner
       Kindheit nicht mehr gesehen hatte“, sagt sie.
       
       „No Lager“ hält die Abschiebung für rechtswidrig und fordert, Lame K. nach
       Deutschland zurückzuholen. So steht es in einer Stellungnahme zur
       Kundgebung. Die Aufforderung zur Ausreise habe Ende 2024 zu einer
       „bedrohlichen Retraumatisierung“ geführt. Auf Anraten seines
       Psychotherapeuten sei K. daraufhin ins Ameos-Klinikum gegangen.
       
       Dessen Haupteingang wird nun zum Ort der Kundgebung, mit Transparenten wie
       „Ameos – Hand in Hand mit dem Abschiebestaat“ und „Ameos – Rassismus wird
       bei uns großgeschrieben“. Im nahen Bürgerpark sollen Flugblätter verteilt
       werden.
       
       ## Keine Therapie, kein Geld und keine Unterstützung
       
       K. lebt heute in Brufut, einem kleinen Ort am Atlantik. Der taz liegt ein
       psychosozialer Bericht der dortigen Hilfsorganisation [4][Peace of Mind
       (POM)] von Ende 2025 vor. Darin heißt es, der psychische Zustand von K.
       bleibe „fragil“ und schwanke „zwischen Phasen der Erschöpfung, Verzweiflung
       und akuter Angst, die in direktem Zusammenhang mit seinen prekären
       Lebensbedingungen und dem Fehlen stabiler Perspektiven stehen“.
       
       Man befürchte „eine Chronifizierung und fortschreitende Verschlechterung
       seines psychischen Gesundheitszustands und in regelmäßigen Abständen das
       Risiko einer Dekompensation oder suizidalen Verhaltens“.
       
       Bei POM ist K. nicht in regulärer therapeutischer Behandlung. Die
       Möglichkeiten der Organisation, unentgeltlich zu arbeiten, sind begrenzt;
       Geld hat K. nicht. Eine POM-Sozialarbeiterin leistet freiwillig Hilfe.
       
       Die taz erreicht Lame K. per Whatsapp. Er lebe „in tiefer Isolation“,
       schreibt er. „Ich habe kein familiäres Netzwerk, keine Verwandten, keine
       Freunde und keinerlei soziale Unterstützung in Gambia. Diese Situation
       gefährdet mich am meisten.“ Es sei „extrem schwierig, zu überleben und der
       Marginalisierung zu entgehen“.
       
       K. beschreibt eine desolate Situation: „Monatelang hatte ich keine feste
       Unterkunft und musste ständig umziehen. Mehrmals wäre ich fast auf der
       Straße gelandet, weil ich nicht in der Lage war, meine Schulden zu
       begleichen.“
       
       Derzeit steht wieder eine Mietzahlung an, da sonst Wohnungslosigkeit droht.
       Wie er das Geld aufbringen soll, weiß K. nicht. „Es ist bereits eine
       Herausforderung, einmal am Tag etwas zu essen zu haben.“
       
       ## Fremd im Land
       
       Arbeit gefunden hat K. nicht. Jede Jobsuche hängt in Gambia stark von
       familiären oder sozialen Bindungen ab. Die hat K. nicht. „Zudem liegen die
       Gehälter oft unter den Kosten für eine Monatsmiete“, schreibt er. „Wenn man
       nicht in einer Familie lebt, in der die Ressourcen geteilt werden, und man
       auf sich allein gestellt ist, kann man von einem normalen bezahlten Job
       nicht überleben.“ Der einzige Weg sei es, sich selbständig zu machen. Für
       K. ist das utopisch. Er hat keinerlei Einkommen.
       
       Stagnation hat die zwölf Monate seit seiner erzwungenen Rückkehr geprägt.
       „Ich kämpfe jeden Tag darum, meine grundlegendsten Bedürfnisse zu decken“,
       schreibt er. „Ohne Stabilität, ohne Sicherheit und ohne jede echte Aussicht
       auf Besserung.“ Gambia fühlt sich für ihn nicht wie eine vertraute und
       sichere Umgebung an: „Ich fühle mich hier wie ein Fremder – und die
       Menschen nehmen mich auch als Fremden wahr.“
       
       Er habe „immer noch Schwierigkeiten, zu glauben, dass die Entscheidung,
       mich abzuschieben, in echter Kenntnis und im Bewusstsein meiner gesamten
       Situation getroffen wurde“. Die Abschiebung sieht er als „Bedrohung für
       meine Integrität und Identität“.
       
       ## Flüchtlingsrat fordert Aufhebung der Wiedereinreisesperre
       
       „Natürlich bewerten wir die Abschiebung weiterhin kritisch“, schreibt Kai
       Weber der taz. Er ist Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen in
       Hannover. „Die Abholung aus der Psychiatrie durch die Polizei war aus
       unserer Sicht ein Tabubruch.“
       
       Aus Sicht des Flüchtlingsrats bestehe „in absehbarer Zeit keine
       realistische Rückkehrperspektive“. Dafür müsse die Wiedereinreisesperre
       aufgehoben werden. Die Kosten der Abschiebung müssten bezahlt, eine
       qualifizierte Beschäftigung gefunden werden.
       
       Auch Ernst-Ludwig Iskenius, Mitglied des Arbeitskreises „Flucht und Asyl“
       der International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW) und
       [5][Mitarbeiter der IPPNW-Meldestelle „Abschiebung aus stationärer
       Behandlung“], ist mit dem Fall K. befasst.
       
       ## 35 Fälle in einem Jahr
       
       „Die verschärfte Rückführungspolitik trifft besonders kranke und
       traumatisierte Menschen“, schreibt er der taz in einer Stellungnahme. „Sie
       werden in nicht wenigen Fällen suizidal und brauchen einen professionellen
       Schutzraum, wie z. B. das Krankenhaus“. So wie bei K., der, so Iskenius,
       „vor einem Jahr gegen ärztlichen Rat von der Polizei aus dem Krankenhaus
       entführt, ins Flugzeug gesetzt und ins Herkunftsland zurückgeschickt
       wurde“.
       
       Iskenius zufolge verstoßen diese „krankmachenden und menschenunwürdigen
       Abschiebungen“ gegen das Grundrecht auf Würde und das Recht auf Gesundheit.
       Die seit Ende 2024 bestehende Meldestelle habe bisher 35 Beispiele
       dokumentiert.
       
       „Unsere Erfahrungen sind, dass meist das Krankenhauspersonal mit einer
       solchen Situation überfordert ist und deshalb aus Hilflosigkeit seine
       Patient*innen in die Hände der Polizeibeamt*innen gibt. Dabei
       haben sie in den allermeisten Fällen ein Recht, ihre Patient*innen vor
       einer solchen gewalttätigen Maßnahme zu schützen.“
       
       ## Asylfolgeverfahren noch offen
       
       Die IPPNW klärt Krankenhaus-Beschäftigte über ihre Möglichkeiten auf,
       trainiert sie in Workshops, um „im Zweifel auch in Konflikt mit den
       behördlichen und polizeilichen Vertretern zum Schutz ihrer Klient*innen
       oder Patient*innen treten zu können“. Es brauche, so Iskenius,
       „größeren öffentlichen Druck, diese skandalträchtige Praxis zu beenden“.
       
       Rechtsanwältin Claire Deery, deren Göttinger „[6][Kanzlei für
       Migrationsrecht]“ Lame K. vertritt, schreibt der taz: „Derzeit läuft ein
       Asylfolgeverfahren bei Gericht. Der Ausgang dieses Verfahrens ist noch
       offen, sodass weiterhin rechtliche Fragen ungeklärt sind.“ Es bestehe „nach
       wie vor die Möglichkeit, eine Rückkehr nach Deutschland zu erwirken“. Auch
       zu Lame K.s in Deutschland lebender Verlobter hält Deery Kontakt.
       
       Festzuhalten bleibe, so Deery, „dass Abschiebungen aus geschlossenen
       psychiatrischen Einrichtungen nicht erfolgen dürfen“. Dies werfe
       „erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Fragen auf, die aus unserer
       Sicht bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden“.
       
       Noch hat K. Kontakt zu Menschen in Deutschland, die ihn unterstützen. Meist
       emotional, gelegentlich auch materiell. „Manchmal haben selbst fünf Euro
       das Überleben gesichert“, beschreibt K. seine Lebenssituation. Wahre
       Zukunft sieht anders aus.
       
       18 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Abgeschoben-aus-der-Psychiatrie/!6063467
 (DIR) [2] https://nolageros.noblogs.org/
 (DIR) [3] /Gambia/!t5285344
 (DIR) [4] https://www.peaceofmindgambia.org/
 (DIR) [5] https://www.ippnw.de/soziale-verantwortung/flucht-asyl/artikel/de/abschiebungen-im-kontext-stationaerer.html
 (DIR) [6] https://kanzlei-fuer-migrationsrecht.de/cms/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Harff-Peter Schönherr
       
       ## TAGS
       
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