# taz.de -- Arbeitszeiterfassung für Lehrer: Auch wer nicht hinschauen will, hat Pflichten
       
       > Eine Verhandlung zur Arbeitszeiterfassung gewinnt Bremens Personalrat
       > Schulen nicht – doch die Behörde wird für ihr absichtliches Wegschauen
       > gerügt.
       
 (IMG) Bild: Nicht leicht zu erfassen: Lehrerin beim Korrigieren
       
       Wie viel arbeiten eigentlich Lehrer*innen? Wer macht Überstunden? Wie
       viele? Und werden Ruhezeiten eingehalten? Diesen Fragen hat man sich bisher
       allenfalls in einzelnen Studien genähert – eine individuelle
       Arbeitszeiterfassung gibt es bisher nirgends.
       
       Den Bedarf gäbe es: Die Unterrichtsstunden, die Lehrer*innen ableisten,
       sind über Jahrzehnte in etwa gleich geblieben. Oben drauf gekommen sind
       viele kleine und große Aufgaben, deren Anteil an der Arbeitszeit nirgendwo
       hinterlegt ist. Wer als Lehrkraft zu viel arbeitet, der bekommt dafür
       keinen Ausgleich.
       
       Der Personalrat Schulen in Bremen wollte das ändern. Er versuchte, einen
       Initiativantrag auf Arbeitszeiterfassung über eine Einigungsstelle
       durchzusetzen. Auf den ersten Blick ist der Personalrat nun gescheitert.
       Das Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden: Den Antrag hätte
       der Personalrat gar nicht über die Einigungsstelle erzwingen dürfen. Der
       Grund klingt ein wenig absurd: Der Personalrat hat nur deshalb kein Recht
       dazu, weil die Stadt ohnehin zum Zählen verpflichtet ist.
       
       Denn eigentlich ist alles klar bei der Arbeitszeiterfassung: Es gibt ein
       Gesetz. Es gibt sehr deutliche Urteile, vom Europäischen Gerichtshof und
       auch vom Bundesarbeitsgericht. Einen Antrag auf eine Ausnahme vom Gesetz
       für Lehrkräfte hat das Bundesarbeitsministerium abgelehnt. Ja wirklich, es
       ist zweifelsfrei entschieden: Arbeitgeber müssen die Angestellten ihre
       Arbeitszeit erfassen lassen, und das gilt auch an Schulen.
       
       ## Kein Bundesland erfasst die Arbeitszeit
       
       Spätestens seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von September 2022
       gibt es daran keinen Zweifel mehr. Und doch arbeiten Lehrer*innen
       überall in Deutschland noch ohne Arbeitszeiterfassung. Kein einziges
       Bundesland hat sich bisher aufgerafft, das Geforderte einzuführen. Die
       Länderregierungen als Arbeitgeber vertagen die Einführung einfach immer
       weiter.
       
       Aber gerade weil die Rechtslage so klar ist, hatte der Bremer Personalrat
       nicht das Recht, die Frage über eine Einigungsstelle klären zu lassen und
       zu erzwingen: Ein Mitbestimmungsrecht (nach Paragraf 63, Absatz 2 des
       Personalvertretungsgesetzes) besteht nicht, wenn schon eine umfassende
       gesetzliche oder arbeitsrechtliche Regelung vorhanden ist. Die
       Arbeitszeiterfassung endlich einzuführen, so wie es das Recht vorsieht, das
       müssten eigentlich die Beschäftigten selbst gerichtlich einklagen.
       
       Mitsprache hätte der Personalrat demnach nur bei der Frage, wie eine
       Erfassung umgesetzt wird – nicht ob. Der Personalrat hatte in seinem
       Initiativantrag von Sommer 2024 aber neben vielen inhaltlichen Bestimmungen
       auch einen Zeitpunkt festgesetzt – ab dem Schuljahr 2025/26 sollten die
       Arbeitsstunden gezählt werden. Diese zeitliche Forderung interpretierte das
       Gericht letztendlich als eine unzulässige Mitbestimmung bei bereits klarer
       Gesetzeslage.
       
       Eine Niederlage also – oder? Tatsächlich ist man beim Personalrat Schulen
       nicht unglücklich mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts.
       „Eigentlich sind wir sogar ganz zufrieden“, sagt die ehemalige Vorsitzende
       des Personalrats Schule, Angelika Hanauer, nach der Verkündung. Die
       Entscheidung des Bremer Senats hätte ein Beschluss des
       Oberverwaltungsgerichts ohnehin nicht aufgehoben. Das Entscheidende ist für
       Hanauer etwas anderes: Die Argumentation des Senats hat das Gericht eben
       auch verworfen.
       
       Der Senat nämlich, der hatte sich bisher auf ganz andere Gründe berufen:
       Die Frage sei zu wichtig für die Mitbestimmung, es hänge zu viel daran. Die
       Argumentation des Senats geht in etwa so: Wenn eine Erfassung stattfindet,
       dann wird eventuell festgestellt, dass viele Lehrer*innen Überstunden
       machen. „Und wenn wir das feststellen, dann müssen wir reagieren, dann
       haben wir eine Schutzpflicht als Arbeitgeber.“
       
       Wenn nun aber Lehrer*innen entlastet würden, würde sich der Lehrermangel
       verschärfen. Das könnte alle Schüler*innen und Eltern im Land treffen –
       und damit, so die Schlussfolgerung, sei es eine Entscheidung, die nicht von
       einem Personalrat und nicht von einer Einigungsstelle getroffen werden
       dürfe. Die Frage betreffe die gesamte Gesellschaft und gehöre in
       demokratisch legitimierte Hände, in die Verantwortung der Regierung.
       
       Das Bremer Verwaltungsgericht war in erster Instanz dem Bremer Senat in
       dieser Argumentation gefolgt und hatte ihm Recht gegeben: Berufen hat sich
       das Gericht dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995.
       Das setzte der Mitbestimmung damals „sehr restriktive Grenzen“, so die
       Einschätzung von Richter Maierhöfer.
       
       Auch damals war es darum gegangen, ob sich eine Regierung bei
       personalrechtlichen Fragen über den Beschluss einer Einigungsstelle
       hinwegsetzen dürfe. Unterschieden hatte das höchste deutsche Gericht dafür
       zwischen sozialen Fragen, bei denen nur Beschäftigte von einer Entscheidung
       betroffen sind – und Fragen, die auch Auswirkungen auf das Gemeinwohl als
       Ganzes hätten.
       
       Nur im ersten Fall dürfte der Personalrat einer Behörde eine Entscheidung
       über die Einigungsstelle erzwingen. In allen anderen Fällen müsste die
       Letztentscheidung bei der demokratisch legitimierten Regierung bleiben.
       
       Das Bremer Verwaltungsgericht entschied deshalb im Mai: Hier hat die
       Regierung das Letztentscheidungsrecht. Ignorieren wollte auch das
       Oberverwaltungsgericht das Urteil von 1995 nicht. „Man muss die
       Entscheidung nicht mögen“, sagte der Vorsitzende Richter in der
       Verhandlung, „aber sie ist nun mal gefallen, und es ist eben das
       Bundesverfassungsgericht.“ Aber: Das Oberverwaltungsgericht interpretierte
       den Fall anders.
       
       ## Behörde argumentiert mit Fürsorgepflicht
       
       Denn tatsächlich, sagte Richter Maierhöfer, habe die Arbeitszeiterfassung
       selbst ja gar keine Folgen für die Allgemeinheit. Die Vertreterin der
       Behörde in der Verhandlung widersprach deutlich: „Wir haben doch eine
       Fürsorgepflicht; wenn sich zeigt, dass Beschäftigte keine Pausen machen
       oder zu lange arbeiten, müssen wir reagieren.“ Natürlich habe das
       Auswirkungen auf den Schulbetrieb.
       
       Das akzeptierte Maierhöfer nicht: „Die Erfassung erfasst erst einmal nur
       Tatsachen“, argumentierte der Richter. Natürlich habe manch einer während
       der Pandemie bewusst keinen Coronatest gemacht, um keine Konsequenzen
       tragen zu müssen. „Aber Corona hatte man dann im Zweifelsfall trotzdem, und
       auch eine Quarantänepflicht.“
       
       Die arbeitsschutzrechtlichen Konsequenzen, vor denen die Behörde Angst hat,
       wären also eigentlich keine Folge der Erfassung – sondern die eines
       (möglichen) Missstandes. „Nur weil sie die Überstunden nicht wissen wollen,
       ist ja ihre Schutzpflicht nicht weg“, sagte der Richter.
       
       Wie die Behörde im Einzelfall mit einer festgestellten Mehrarbeit umgehe,
       das müsse sie dann selbst entscheiden, sagte der Richter. „Da wollen wir
       uns auch gar nicht einmischen“, versicherte die Personalrätin Hanauer. Es
       sei aber nicht naheliegend, dass in Zukunft Unterricht ausfallen müsste.
       „Da gibt es sicherlich viele andere Punkte, an denen man die
       Arbeitsbelastung der Lehrer*innen runterschrauben könnte.“
       
       Beim Personalrat sieht man sich mit dem Urteil besser gerüstet für die
       Zukunft. Die beginnt jetzt: Unter dem neuen Senator Mark Rackles (SPD)
       wurden die Gespräche mit dem Personalrat wieder aufgenommen, gemeinsam
       plant man gerade ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung, das im Sommer
       starten soll. Neun Schulen sind dabei – der Personalrat hat schon Ideen,
       wie das Projekt in mehreren Schritten ausgeweitet werden könnte –, um in
       nicht zu ferner Zukunft zu einer Zeiterfassung für alle zu kommen.
       
       7 Jan 2026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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