# taz.de -- Tödlicher Brandanschlag in Lübeck: Mord verjährt nicht
       
       > Am 18. Januar 1996 starben bei einem Anschlag auf eine Asylunterkunft in
       > Lübeck zehn Menschen. Dafür verurteilt wurde bis heute niemand.
       
 (IMG) Bild: Kameras vor der ausgebrannten Hafenstraße 52. Lübeck, 19. Januar 1996
       
       Esperança Bunga kann nicht abschließen mit der Nacht vom 18. Januar 1996.
       Als Kleinkind lebte sie damals mit ihrer Familie in einer
       Geflüchtetenunterkunft in der Hafenstraße 52 in Lübeck. Dann [1][schlossen
       Flammen mitten in der Nacht mehr als 50 Menschen ein]. In Todesangst
       versuchte sich Bungas angolanische Mutter Monique Maiamba durch einen
       Sprung aus dem dritten Stock zu retten, im Arm Bungas siebenjährige
       Schwester Nsuzana. Beide überlebten den Sturz nicht. Esperança Bunga, ihren
       Vater und ihre zweite Schwester konnte die Feuerwehr retten.
       
       Heute ist Bunga Anfang 30 und sagt: „Seit vielen Jahren fahre ich am
       Jahrestag nach Lübeck, um zu demonstrieren. Es ist sehr ermüdend, dass
       unsere Forderungen nach Aufklärung noch immer abgewehrt werden.“
       
       Drei Erwachsene und sieben Kinder starben damals, 38 Bewohner*innen wurden
       teils schwer verletzt. Genau 30 Jahre liegt dieser [2][tödlichste
       Brandanschlag in der Bundesrepublik] zurück. Doch wer das Feuer legte, ist
       juristisch ungeklärt. Es ist diese Leerstelle, die Esperança Bunga und
       weitere Hinterbliebene nicht loslässt. „Wir wollen nicht mehr warten“, sagt
       Bunga. „Mein Vertrauen in die Justiz ist komplett erschüttert.“
       
       Für die Justiz und die Politik in Schleswig-Holstein sind die Ermittlungen
       abgeschlossen. Die Petition für einen Untersuchungsausschuss, die von der
       Lübecker Initiative [3][Hafenstraße ’96] auf den Weg gebracht und von gut
       10.000 Menschen unterzeichnet wurde, findet im Landtag keine Mehrheit. Jan
       Kürschner, Grünen-Abgeordneter und Vorsitzender des Rechts- und
       Innenausschusses, sagt: „Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist
       kein Ersatzgericht.“ Gerechtigkeit lasse sich darüber nicht herstellen.
       „Ein Untersuchungsausschuss nach 30 Jahren kommt zu spät und brächte zu
       wenig an wünschenswerter Aufklärung für die Hinterbliebenen, Überlebenden
       und die Öffentlichkeit.“ Auch der SPD-Innenpolitiker Niclas Dürbrook ist
       "skeptisch, ob ein Untersuchungsausschuss uns in der Sache wirklich weiter
       bringen würde".
       
       ## Auch vier Rechtsextreme waren verdächtig
       
       Dieser Einschätzung widerspricht der Rostocker Anwalt und Linke-Politiker
       Michael Noetzel. Als Obmann seiner Fraktion im Untersuchungsausschuss
       Rechtsterrorismus des Landtags Mecklenburg-Vorpommern hat er sich mit dem
       damaligen Vorgehen der Behörden befasst. Bis heute steht nämlich die Frage
       im Raum, ob vier Rechtsextreme aus Grevesmühlen in Mecklenburg-Vorpommern
       für den Anschlag verantwortlich sind. Noetzel fordert: „Die vielen
       Ungereimtheiten, die wir in den Akten gesehen haben, sollten Anlass für den
       Landtag in Kiel sein, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.“
       
       Bislang stand nur ein einziger Mann wegen des Anschlags vor Gericht, ein
       damaliger Bewohner aus dem Libanon, weil ein Sanitäter behauptete, dieser
       habe ihm die Tat gestanden, angeblich begangen wegen eines Streits mit
       einem Mitbewohner. In zwei Instanzen wurde der damals 20-Jährige, der stets
       seine Unschuld beteuerte, freigesprochen. Im Urteil vom November 1999 hieß
       es, es sei unklar, ob das Geständnis wirklich so erfolgte. Einen Streit
       unter den Bewohner*innen habe es nicht gegeben. Andere belastbare Indizien
       gebe es nicht, auch kein erkennbares Motiv – sondern „gewichtige Umstände“,
       die für seine Unschuld sprächen. Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die den
       Libanesen verteidigt hatte, sagt heute: „Es hat nie ergebnisoffene
       Ermittlungen in Richtung eines rechtsgerichteten, rassistischen Tatmotivs
       gegeben.“
       
       Dabei gab es früh auch andere Verdächtige: vier junge Männer aus der
       rechten Szene im nahen Grevesmühlen. Noch in der Tatnacht waren drei von
       ihnen von der Polizei unter den Schaulustigen vor der brennenden Unterkunft
       kontrolliert worden. Am Folgetag nahmen Beamte das Quartett kurzzeitig
       fest. An den Haaren, Augenbrauen und Gesichtern dreier der Männer waren
       Brandspuren. Einer der Rechten, Maik W. – Spitzname „Klein Adolf“ – gestand
       später mehrfach die Tat. Kurz darauf zog er seine Geständnisse wieder
       zurück.
       
       Maik W. saß im Frühjahr 1998 wegen anderer Straftaten in der JVA
       Neustrelitz ein, als Vollzugsbeamte einen Brief abfingen. So geht es aus
       Ermittlungsunterlagen hervor, die die taz einsehen konnte. Ein
       Mitinhaftierter schrieb, W. habe gestanden, das „Asylantenheim“ in Lübeck
       mit angezündet zu haben. Es sei „richtig geil“ gewesen, „wie die Mollis da
       reingekracht sind“.
       
       ## Fragwürdiges Vorgehen der Polizei
       
       Zehn Tage später gestand W. selbst die Tat bei seinem Abteilungsleiter in
       der JVA. Er habe diese mit drei Freunden begangen, mit Dirk T., René B. und
       Heiko P., sagte der damals 19-Jährige. Zwei seiner Kumpel seien von
       Bewohnern des Heims bei Drogengeschäften „beschissen“ worden. Er selbst
       habe am Tattag zwei Flaschen Feuerzeugbenzin geklaut. Zu viert hätten sie
       dann einen Golf gestohlen und seien zur Unterkunft gefahren. Er habe, sagte
       W., 100 Meter vor dem Heim die Straße überwacht, René B. und Heiko P. seien
       durch ein Fenster ins Erdgeschoss eingestiegen und hätten mit dem Benzin
       den Holzboden angezündet. Er sage aus, weil er Angst habe, dass das
       „irgendwann sowieso mal rauskommen würde“, sagte W.
       
       Einen Tag später wiederholte er sein Geständnis vor zwei Polizisten und
       einem Staatsanwalt. Eindringlich ermahnten ihn die Polizisten, dass er die
       Wahrheit sagen solle – mit Verweis auf die strafrechtlichen Folgen einer
       Falschaussage. Er habe den Eindruck, man glaube ihm nicht, sagte W. darauf
       verärgert. Dann sei es eben gelogen. Drei Tage später rief W. bei den
       Ermittlern an und sagte, alles sei gelogen gewesen. Der Abteilungsleiter
       der JVA sagte später, er habe den Eindruck gehabt, die Ermittler hätten W.
       dessen Geständnis ausreden wollen.
       
       Im Juli 1998 veröffentlichte der Spiegel ein Interview mit W., in dem
       dieser erneut die Tat gestand: „Es ist eben passiert, fertig.“ Wieder
       rückten die Ermittler in der JVA an – W. aber sagte, er hätte dem
       Spiegel-Redakteur nur von seinem alten Geständnis berichtet und dafür 500
       D-Mark bekommen. Er fühle sich „gelinkt“. Die anderen Rechten hatten die
       Tat stets bestritten. Die Brandspuren an den Haaren hatten sie mit dem
       Anheizen eines Ofens oder dem Anzünden eines Hunds begründet.
       
       2001 stellte die Staatsanwaltschaft Lübeck die Ermittlungen gegen die vier
       endgültig ein. Der Verdacht habe sich nicht erhärten lassen. Bis heute hält
       sie an der von einem renommierten Brandgutachter widerlegten These fest,
       der Brand sei im ersten Stock ausgebrochen. Das Oberlandesgericht
       Schleswig-Holstein wies 2002 einen Antrag auf ein Klageerzwingungsverfahren
       zurück. Anwältin Gabriele Heinecke hatte den gestellt. Heinecke sagt heute,
       wichtige Beweise seien im Verantwortungsbereich der Staatsanwaltschaft
       verschwunden – etwa die versengten Haare der vier Neonazis oder der Draht,
       mit dem eine im Vorbau gefundene Leiche umwickelt war. Aber, sagt Heinecke:
       „Mord verjährt nicht.“
       
       ## Gedenken und Demo am Tatort
       
       Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck sagt auf taz-Anfrage, dass es
       damals „erhebliche Zweifel“ an der Glaubwürdigkeit von Maik W.s
       Geständnissen gab. Auch sonst hätten nicht die Voraussetzungen für eine
       Anklage vorgelegen. Weitere Ermittlungsansätze habe es nicht gegeben.
       
       Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) sagt, es
       sei für die Betroffenen und sie selbst „schwer zu ertragen“, dass die Tat
       nicht aufgeklärt wurde. Die Frage nach dem Warum bleibe zentral – und die
       Tat eine Mahnung, „für den Schutz aller Schutzbedürftigen einzutreten“. Ob
       von der Decken aber für neue Ermittlungen und einen Untersuchungsausschuss
       eintritt, ließ ein Sprecher offen.
       
       Der Grünen-Abgeordnete Kürschner, dessen Partei in Schleswig-Holstein
       mitregiert, will zumindest „darauf hinwirken“, dass der Fall noch mal durch
       eine „Cold Case Unit“ geprüft wird. Auch SPD-Mann Dürbrook wünscht sich,
       dass der Fall "nicht dauerhaft zu den Akten gelegt, sondern durch Polizei
       und Staatsanwaltschaft regelmäßig auf neue Ermittlungsansätze überprüft
       wird". Die Angehörigen der Anschlagsopfer hätten auch nach 30 Jahren noch
       ein Recht auf Antworten verdient. Der ungeklärte Anschlag sei eine "offene
       Wunde", so Dürbrook. Die Ermittlungspannen und Versäumnisse seien "nicht
       nur aus heutiger Sicht extrem ärgerlich".
       
       Die Initiative Hafenstraße ’96 startete derweil die Kampagne
       [4][#zeitzureden] auf Social Media und mit Großplakaten in Lübeck. Alle,
       die etwas zur Tat wüssten, sollten sich melden, fordern sie. Vielleicht
       gebe es so doch noch die Chance auf neue Ermittlungen. Die Initiative lädt
       am Jahrestag zu einem Gedenken am Tatort – und zu einer Demonstration. Auch
       Esperança Bunga will daran teilnehmen, um Aufklärung zu fordern. Endlich
       Aufklärung.
       
       18 Jan 2026
       
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