# taz.de -- Verbrechen in Syrien 2011 und 2012: Anklage gegen mutmaßlichen Assad-Folterknecht
       
       > Erneut werden sich deutsche Richter*innen mit Staatsterror in Syrien
       > befassen. Fahad A. soll Oppositionelle gefoltert und ermordet haben.
       
 (IMG) Bild: Ohne Folterknechte kein Regime: Pro Assad Demonstration in Damaskus 2011
       
       Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Syrer erhoben, der in seinem
       Herkunftsland für das Assad-Regime gefoltert haben soll. Fahad A. wird
       Tötung, Folter und Freiheitsberaubung als Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit sowie Mord vorgeworfen. Es ist nur der letzte in einer
       ganzen Reihe ähnlicher Fälle, in denen syrischer Staatsterror vor deutschen
       Gerichten verhandelt wird.
       
       Die Vorwürfe gegen A. beziehen sich auf die Zeit ganz zu Beginn des
       Bürgerkriegs in Syrien. Ausgehend von Tunesien verbreiteten sich 2011 in
       zahlreichen arabischen Ländern Proteste gegen die jeweiligen autokratischen
       Herrscher – so auch in Syrien.
       
       Das dortige Assad-Regime entschied sich für brutalstmögliche Repression.
       Landesweit ließen die verschiedenen syrischen Geheimdienste Oppositionelle
       festnehmen, foltern, verschwinden oder ermorden. An [1][diesen Verbrechen],
       noch bevor aus den Unruhen ein flächendeckender Krieg gegen die eigene
       Bevölkerung wurde, soll A. mitgewirkt haben.
       
       Er soll dies in seiner Rolle als Wärter in dem Al-Khatib-Gefängnis des
       allgemeinen Geheimdienstes zwischen Ende April 2011 und Mitte April 2012
       getan haben. In der Einrichtung wurden routinemäßig Gefange misshandelt und
       umgebracht. Die Bundesanwaltschaft wirft A. vor, an mindestens 100 solcher
       Verhöre beteiligt gewesen zu sein, bei denen die Gefangenen unter anderem
       mit Kabeln geschlagen und mit Stromstößen gequält wurden.
       
       ## Mit kaltem Wasser übergossen
       
       A. soll persönlich Gefangene an den Armen an der Decke aufgehängt haben und
       sie immer wieder mit kaltem Wasser übergossen haben. Mindestens 70
       Gefangene sollen während A.s Tätigkeit an den Folgen solcher Misshandlungen
       gestorben sein.
       
       Die deutsche Polizei hatte A. Ende Mai in Pirmasens (Rheinland-Pfalz)
       festgenommen. Er war offenbar 2023 nach Deutschland eingereist. Das
       Verfahren gegen ihn wird vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts
       Koblenz stattfinden.
       
       Dort war A.s Name schon in einem anderen Gerichtsverfahren gefallen, in
       denen es um Verbrechen im Al-Khatib-Gefängnis ging. Anfang 2022 fiel dort
       [2][das Urteil gegen Anwar Raslan], einen ehemaligen Geheimdienst-Oberst,
       der der Vorgesetzte des nun angeklagten Fahad A. gewesen sein soll. R. war
       für die Folterung von rund 4.000 Personen und den Mord an 25 Personen
       verantwortlich, er erhielt eine lebenslange Gefängnisstrafe.
       
       Im Juni 2025 wurde zudem der syrische Arzt Alaa M. in Koblenz [3][zu einer
       lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.] Das Gericht sah es als erwiesen
       an, dass er im Auftrag des Assad-Regime in einem Militärkrankenhaus zwei
       Gefangene getötet und neun weitere gefoltert hatte. M. war nach seiner
       Flucht nach Deutschland zwischenzeitlich auch hier in Krankenhäusern tätig
       gewesen.
       
       Grundlage für die juristische Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern
       im Ausland begangen wurden, ist das sogenannte Weltrechtsprinzip. Das
       deutsche Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) sieht vor, dass Völkermord,
       Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen auch dann vor
       deutschen Gerichten verhandelt werden können, wenn es keinen direkten Bezug
       zu Deutschland oder Deutschen gibt.
       
       22 Dec 2025
       
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