# taz.de -- EuGH-Verfahren gegen Polen: Polnische Justiz bekommt eins auf den Deckel
       
       > Polens Verfassungsgericht wollte EuGH-Entscheidungen nicht anerkennen.
       > Das höchste europäische Gericht sieht darin einen krassen Bruch mit
       > EU-Werten.
       
 (IMG) Bild: Verstoß gegen EU-Recht: Verfassungsgerichtshof der Republik Polen in Warschau
       
       dpa | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen wegen Verstößen gegen
       wesentliche Prinzipien des EU-Rechts verurteilt. Durch die Missachtung der
       EuGH-Rechtsprechung habe der polnische Verfassungsgerichtshof gegen
       tragende Grundsätze wie den Vorrang, die Autonomie und einheitliche
       Anwendung des EU-Rechts verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter
       in Luxemburg. Die EU-Kommission hatte Polen vor dem EuGH verklagt.
       
       Hintergrund des Falls sind zwei Urteile [1][des polnischen
       Verfassungsgerichtshofs (Trybunal Konstytucyjny)] aus dem Jahr 2021, in
       denen er sich weigerte, Entscheidungen des höchsten europäischen Gerichts
       als verbindlich anzuerkennen, weil sie aus seiner Sicht gegen die polnische
       Verfassung verstießen. Der Verfassungsgerichtshof befand, dass der EuGH
       seine Kompetenzen überschreite, wenn er sich in die polnische Justiz
       einmische.
       
       Zu der Zeit führte die nationalkonservative PiS-Regierung das Land. Diese
       [2][hatte das polnische Justizsystem umgebaut] und damit nach Einschätzung
       von Experten die Gewaltenteilung eingeschränkt. Der EuGH hatte angeordnet,
       bestimmte Reformen wegen Rechtsstaatlichkeitsbedenken auszusetzen.
       
       Polen könne sich nicht auf seine Verfassungsidentität berufen, um sich
       gemeinsamen EU-Werten wie Rechtsstaatlichkeit, effektivem Rechtsschutz und
       richterlicher Unabhängigkeit zu entziehen, stellte der EuGH nun klar. Diese
       Werte seien für alle Länder, die der Europäischen Union beitreten,
       rechtlich bindend. Mitgliedstaaten könnten sich davon nicht lossagen,
       teilten die Richterinnen und Richter mit.
       
       ## Polen hatte Verstöße bereits anerkannt
       
       Nach der Regierungsübernahme [3][durch den liberal-konservativen Donald
       Tusk] hatte Polen die Verstöße bereits vollumfänglich anerkannt. Der EuGH
       musste die Vorwürfe dennoch prüfen.
       
       Außerdem stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass der
       Verfassungsgerichtshof wegen Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung mehrerer
       Richter und seiner ehemaligen Präsidentin kein unabhängiges und
       unparteiisches Gericht darstellte.
       
       18 Dec 2025
       
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