# taz.de -- Vorwurf der Untreue: Anklage gegen Ex-RBB-Intendantin Schlesinger
> Die Staatsanwaltschaft Berlin klagt Ex-RBB-Intendantin Patricia
> Schlesinger an und wirft ihr Untreue vor. Ihr droht eine hohe Strafe.
(IMG) Bild: Die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger
kna | Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat die ehemalige Intendantin
des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), [1][Patricia Schlesinger], wegen
Untreue in 26 Fällen angeklagt. Das gab die Behörde am Donnerstag in einer
Pressemitteilung bekannt. Die Anklage erstreckt sich auch auf weitere
frühere leitende Mitarbeiter des RBB. Sie sollen zwischen Januar 2018 und
Juli 2022 „in unterschiedlicher Beteiligung das Vermögen des RBB geschädigt
haben“, so die Generalstaatsanwaltschaft.
Schlesinger wird vorgeworfen, als Intendantin Zahlungen erhalten zu haben,
die nicht mit den für eine öffentlich-rechtliche Anstalt geltenden Geboten
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar gewesen seien und die
unter bewusster Umgehung der Kontroll- und Aufsichtsfunktionen des
Verwaltungsrates zustande gekommen sein sollen. Darüber hinaus habe sie dem
Sender weitere unzulässige Kosten verursacht, etwa mit unzulässigen Zulagen
im Rahmen des ARD-Vorsitzes im Jahr 2022 oder durch die Abrechnung privater
Bewirtungskosten über die Anstalt.
Neben Schlesinger gehören auch der frühere Verwaltungsdirektor, die
seinerzeitige Juristische Direktorin sowie der damalige Vorsitzende des
RBB-Verwaltungsrats zu den Angeklagten. Laut Gericht stehen die
Angeschuldigten im Verdacht, „in wechselnden Konstellationen teilweise
mittäterschaftlich gehandelt“ zu haben. In sieben Fällen soll von einem
besonders schweren Fall aufgrund der gewerbsmäßigen Begehungsweise
beziehungsweise des besonders hohen Schadens auszugehen sein. Laut
Generalstaatsanwaltschaft bestreiten die Angeklagten die Vorwürfe, es gilt
die Unschuldsvermutung.
## Auch Zivilgerichte verhandeln
Die [2][Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren nach Bekanntwerden der
Vorwürfe im August 2022] eingeleitet worden. Zuvor hatten sich schon
Zivilgerichte mit dem Fall befasst. Im Juli hatte das Landgericht Berlin
entschieden, dass Schlesinger trotz der Vorwürfe das mit ihr
[3][vertraglich vereinbarte Ruhegeld in Höhe von rund 18.300 Euro monatlich
zusteht.] Die Richter hatten aber auch festgestellt, dass der Sender
gegenüber seiner früheren Intendantin Schadensersatzansprüche für nicht
korrekt abgerechnete Dienstreisen und unzulässigerweise gewährte Zulagen
geltend machen kann. Das zivilrechtliche Urteil ist noch nicht
rechtskräftig, der RBB hat Berufung eingelegt.
Über Schlesingers Rolle beim geplanten „Digitalen Medienhaus“ hatte das
Zivilgericht nicht entschieden, sondern den Komplex vom laufenden Verfahren
abgetrennt. Der Fall soll in einem eigenen Prozess verhandelt werden. Das
unter der Intendantin geplante und nach ihrem Rücktritt eingestellte
Bauprojekt hat dem RBB nach eigener Darstellung Schäden in Millionenhöhe
zugefügt. Zudem gibt es Zweifel, ob bei der Auftragsvergabe die im RBB
beziehungsweise für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geltenden Vorgaben
eingehalten wurden.
Sollten Schlesinger und die anderen ehemaligen RBB-Führungskräfte nun wegen
Untreue verurteilt werden, droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn
Jahren oder eine Geldstrafe. Weil die Staatsanwaltschaft bei einigen
Vorwürfen sogar von besonders schweren Fällen ausgeht, könnte die Strafe
unter Umständen womöglich noch höher ausfallen. Der Ausgang des
Strafprozesses dürfte zudem auch Auswirkungen auf die noch anhängigen
beziehungsweise ausstehenden zivilrechtlichen Verfahren haben.
11 Dec 2025
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