# taz.de -- Vorwurf der Untreue: Anklage gegen Ex-RBB-Intendantin Schlesinger
       
       > Die Staatsanwaltschaft Berlin klagt Ex-RBB-Intendantin Patricia
       > Schlesinger an und wirft ihr Untreue vor. Ihr droht eine hohe Strafe.
       
 (IMG) Bild: Die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger
       
       kna | Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat die ehemalige Intendantin
       des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), [1][Patricia Schlesinger], wegen
       Untreue in 26 Fällen angeklagt. Das gab die Behörde am Donnerstag in einer
       Pressemitteilung bekannt. Die Anklage erstreckt sich auch auf weitere
       frühere leitende Mitarbeiter des RBB. Sie sollen zwischen Januar 2018 und
       Juli 2022 „in unterschiedlicher Beteiligung das Vermögen des RBB geschädigt
       haben“, so die Generalstaatsanwaltschaft.
       
       Schlesinger wird vorgeworfen, als Intendantin Zahlungen erhalten zu haben,
       die nicht mit den für eine öffentlich-rechtliche Anstalt geltenden Geboten
       der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar gewesen seien und die
       unter bewusster Umgehung der Kontroll- und Aufsichtsfunktionen des
       Verwaltungsrates zustande gekommen sein sollen. Darüber hinaus habe sie dem
       Sender weitere unzulässige Kosten verursacht, etwa mit unzulässigen Zulagen
       im Rahmen des ARD-Vorsitzes im Jahr 2022 oder durch die Abrechnung privater
       Bewirtungskosten über die Anstalt.
       
       Neben Schlesinger gehören auch der frühere Verwaltungsdirektor, die
       seinerzeitige Juristische Direktorin sowie der damalige Vorsitzende des
       RBB-Verwaltungsrats zu den Angeklagten. Laut Gericht stehen die
       Angeschuldigten im Verdacht, „in wechselnden Konstellationen teilweise
       mittäterschaftlich gehandelt“ zu haben. In sieben Fällen soll von einem
       besonders schweren Fall aufgrund der gewerbsmäßigen Begehungsweise
       beziehungsweise des besonders hohen Schadens auszugehen sein. Laut
       Generalstaatsanwaltschaft bestreiten die Angeklagten die Vorwürfe, es gilt
       die Unschuldsvermutung.
       
       ## Auch Zivilgerichte verhandeln
       
       Die [2][Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren nach Bekanntwerden der
       Vorwürfe im August 2022] eingeleitet worden. Zuvor hatten sich schon
       Zivilgerichte mit dem Fall befasst. Im Juli hatte das Landgericht Berlin
       entschieden, dass Schlesinger trotz der Vorwürfe das mit ihr
       [3][vertraglich vereinbarte Ruhegeld in Höhe von rund 18.300 Euro monatlich
       zusteht.] Die Richter hatten aber auch festgestellt, dass der Sender
       gegenüber seiner früheren Intendantin Schadensersatzansprüche für nicht
       korrekt abgerechnete Dienstreisen und unzulässigerweise gewährte Zulagen
       geltend machen kann. Das zivilrechtliche Urteil ist noch nicht
       rechtskräftig, der RBB hat Berufung eingelegt.
       
       Über Schlesingers Rolle beim geplanten „Digitalen Medienhaus“ hatte das
       Zivilgericht nicht entschieden, sondern den Komplex vom laufenden Verfahren
       abgetrennt. Der Fall soll in einem eigenen Prozess verhandelt werden. Das
       unter der Intendantin geplante und nach ihrem Rücktritt eingestellte
       Bauprojekt hat dem RBB nach eigener Darstellung Schäden in Millionenhöhe
       zugefügt. Zudem gibt es Zweifel, ob bei der Auftragsvergabe die im RBB
       beziehungsweise für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geltenden Vorgaben
       eingehalten wurden.
       
       Sollten Schlesinger und die anderen ehemaligen RBB-Führungskräfte nun wegen
       Untreue verurteilt werden, droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn
       Jahren oder eine Geldstrafe. Weil die Staatsanwaltschaft bei einigen
       Vorwürfen sogar von besonders schweren Fällen ausgeht, könnte die Strafe
       unter Umständen womöglich noch höher ausfallen. Der Ausgang des
       Strafprozesses dürfte zudem auch Auswirkungen auf die noch anhängigen
       beziehungsweise ausstehenden zivilrechtlichen Verfahren haben.
       
       11 Dec 2025
       
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