# taz.de -- Rechtsgutachten von Foodwatch: EU-Verbot für „Veggie-Burger“ könnte rechtswidrig sein
       
       > Die Verbraucherorganisation hält das geplante EU-Verbot für Begriffe wie
       > „Veggie-Burger“ für illegal. Das belege ein juristisches Gutachten.
       
 (IMG) Bild: Ein Patty aus Kidneybohnen auf einem Veggie-Burger
       
       Berlin/Brüssel dpa | Ein auf EU-Ebene diskutiertes Verbot von Bezeichnungen
       wie „[1][Veggie-Burger]“ oder „Tofu-Wurst“ wäre laut einem von der
       Verbraucherschutzorganisation Foodwatch in Auftrag gegebenen Gutachten in
       seiner geplanten Form rechtswidrig. Die vorgesehenen Verbote würden den
       Grundsätzen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
       widersprechen, heißt es in dem Gutachten.
       
       Der EuGH habe festgestellt, dass Mitgliedstaaten Produktnamen nicht
       verbieten dürfen, ohne zuvor festzulegen, welche Bezeichnungen stattdessen
       zu verwenden sind. Das Gutachten der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger
       beruft sich neben dem EuGH-Urteil vom Oktober 2024 auch auf die
       EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
       
       „Ein EU-Verbot von ‚Tofuwürstchen‘ oder ‚Seitanschnitzel‘ ist nicht nur
       unsinnig, sondern auch rechtswidrig“, so Foodwatch-Geschäftsführer Chris
       Methmann. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) müsse das Vorhaben in
       Brüssel stoppen. Rainer hatte sich in der Vergangenheit bereits gegen das
       Verbot ausgesprochen.
       
       In dem Rechtsgutachten heißt es auch, dass die von den französischen
       EVP-Abgeordneten geforderte Änderung von EU-Recht unklar und unverständlich
       sei. Unter anderem sollten Begriffe wie „Wurst“ und „Schnitzel“ der
       geforderten Rechtsänderung zufolge „ausschließlich den essbaren Teilen der
       Tiere vorbehalten“ sein. Ein Schnitzel mit Panade dürfte demnach nicht als
       Schnitzel bezeichnet werden, so das Gutachten.
       
       ## Deutsche Unionsabgeordnete mehrheitlich gegen Verbot
       
       Das Mitte-Rechts-Bündnis EVP, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den
       Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten
       mit wenigen Ausnahmen gegen ein Verbot – eine ausreichende Mehrheit gab es
       trotzdem. Begründet wird die Änderung damit, Verbraucher und Landwirte zu
       schützen.
       
       Am Mittwoch gehen die Verhandlungen zu dem geplanten Verbot in die
       vielleicht letzte Runde. Auch eine Mehrheit der EU-Staaten müsste dem
       Verbot zustimmen, damit die Vorgaben in Kraft treten können.
       
       8 Dec 2025
       
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