# taz.de -- Rechtsgutachten von Foodwatch: EU-Verbot für „Veggie-Burger“ könnte rechtswidrig sein
> Die Verbraucherorganisation hält das geplante EU-Verbot für Begriffe wie
> „Veggie-Burger“ für illegal. Das belege ein juristisches Gutachten.
(IMG) Bild: Ein Patty aus Kidneybohnen auf einem Veggie-Burger
Berlin/Brüssel dpa | Ein auf EU-Ebene diskutiertes Verbot von Bezeichnungen
wie „[1][Veggie-Burger]“ oder „Tofu-Wurst“ wäre laut einem von der
Verbraucherschutzorganisation Foodwatch in Auftrag gegebenen Gutachten in
seiner geplanten Form rechtswidrig. Die vorgesehenen Verbote würden den
Grundsätzen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
widersprechen, heißt es in dem Gutachten.
Der EuGH habe festgestellt, dass Mitgliedstaaten Produktnamen nicht
verbieten dürfen, ohne zuvor festzulegen, welche Bezeichnungen stattdessen
zu verwenden sind. Das Gutachten der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger
beruft sich neben dem EuGH-Urteil vom Oktober 2024 auch auf die
EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
„Ein EU-Verbot von ‚Tofuwürstchen‘ oder ‚Seitanschnitzel‘ ist nicht nur
unsinnig, sondern auch rechtswidrig“, so Foodwatch-Geschäftsführer Chris
Methmann. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) müsse das Vorhaben in
Brüssel stoppen. Rainer hatte sich in der Vergangenheit bereits gegen das
Verbot ausgesprochen.
In dem Rechtsgutachten heißt es auch, dass die von den französischen
EVP-Abgeordneten geforderte Änderung von EU-Recht unklar und unverständlich
sei. Unter anderem sollten Begriffe wie „Wurst“ und „Schnitzel“ der
geforderten Rechtsänderung zufolge „ausschließlich den essbaren Teilen der
Tiere vorbehalten“ sein. Ein Schnitzel mit Panade dürfte demnach nicht als
Schnitzel bezeichnet werden, so das Gutachten.
## Deutsche Unionsabgeordnete mehrheitlich gegen Verbot
Das Mitte-Rechts-Bündnis EVP, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den
Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten
mit wenigen Ausnahmen gegen ein Verbot – eine ausreichende Mehrheit gab es
trotzdem. Begründet wird die Änderung damit, Verbraucher und Landwirte zu
schützen.
Am Mittwoch gehen die Verhandlungen zu dem geplanten Verbot in die
vielleicht letzte Runde. Auch eine Mehrheit der EU-Staaten müsste dem
Verbot zustimmen, damit die Vorgaben in Kraft treten können.
8 Dec 2025
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