# taz.de -- Bundesgerichtshof zu Filmreihe: Miss Moneypenny ist ein Nobody
       
       > Eine Firma darf sich so nennen wie die Sekretärin von James Bond,
       > schließlich sei sie keine echte Person. Rechtlich ist das korrekt. Und
       > feministisch?
       
 (IMG) Bild: Miss Moneypenny wurde unter anderem von den Schauspielerinnen Lois Maxwell (l) und Samantha Bond gespielt
       
       In den Romanen von Ian Fleming, der Vorlage für die „James Bond“-Filme, hat
       sie nicht mal einen Vornamen: Miss Moneypenny, heißt sie da einfach. Ihr
       Job: Vorzimmerdame, wie man einst sagte, von M, dem Chef (in manchen Filmen
       auch der Chefin) des britischen Auslandsgeheimdiensts MI6.
       
       Eine gewisse amouröse Leidenschaft für Bond wird ihr in den Filmen
       angehängt, und mal bekommt sie auf der Leinwand dann doch einen Namen. In
       „Skyfall“ von 2012 heißt sie Eve, und seit „You only live twice“ (1967)
       weiß man: Die Frau saß nicht immer schon im Vorzimmer, sondern war auch mal
       im Dienst des Women's Royal Naval Service. Gespielt wurde sie unter anderem
       von Lois Maxwell und Samantha Bond.
       
       So nebensächlich die Sekretärinnen-Rolle in den „Bond“-Filmen sein mag: Man
       verbindet den Namen der guten Frau sofort mit ihrem Job. Sie organisiert
       ihrem Chef (oder ihrer Chefin) den Kalender und auch sonst alles. Eine
       Firma kam auf die Idee, sich das zu Nutze zu machen, und bietet unter dem
       Namen [1][my moneypenny] persönliche Assistenzen für Vielbeschäftigte an.
       
       Das geht nicht, fand der Amazon-Konzern, bei dem sowohl die Nutzungsrechte
       als auch die künstlerische Leitung des „James Bond“-Universums liegen.
       Doch, die Firma darf den Namen nutzen, hat nun der Bundesgerichtshof
       entschieden, und die Klage von Amazon abgewiesen.
       
       ## Amazon verliert Prozess
       
       Die Begründung, die am Donnerstag öffentlich gemacht wurde, lautet: Die
       Figur der „Moneypenny“ sei „nicht individuell genug“. Es fehle sowohl an
       einer „optischen Ausgestaltung“ der Figur als auch an einem „hinreichend
       individualisierten Character mit einer unverwechselbaren Persönlichkeit“.
       Mit anderen Worten und etwas nüchterner gesagt: Miss Moneypenny ist keine
       eigene Marke, die es zu schützen gilt. „Nicht titelfähig“, sagen
       Jurist*innen.
       
       Da steht Miss Moneypenny endlich mal in allen Instanzen im Mittelpunkt –
       nur damit dann höchstrichterlich bestätigt wird, dass die Figur wirklich
       unwichtig ist. Auch wenn das natürlich längst wusste, wer ein paar
       „Bond“-Filme geguckt hatte, in die der Feminismus bisher eher verhalten
       Einzug gehalten hat: Trotz Judi Dench als MI6-Chefin „M“ behielt Bond das
       Steuer eines schnellen Autos bisher lieber selbst in der Hand und [2][seine
       Girls sahen vor allem gut aus], selbst wenn sie mitunter schon mal selbst
       schießen dürfen. Aber das kann ja noch werden, jetzt, wo „007“ im zuletzt
       erschienenen Film „No time to die“ wohl definitiv das Zeitliche gesegnet
       hat und alle [3][über eine neue weibliche Bond diskutieren].
       
       Derweil stellt sich die Frage: Nur weil der Bundesgerichtshof einem
       Unternehmen erlaubt, mit dem Abziehbild einer Vorzimmerdame (nett
       anzusehen, aber unwichtig) zu werben – sollte man es dann auch tun? Es wäre
       eine schöne Pointe, wenn my moneypenny sich exakt wegen dieser
       BGH-Begründung umbenennen würde.
       
       Immerhin: Laut Webseite der Assistent*innen-Vermittlung wird die Firma von
       einer Chefin geführt. Einen Vornamen hat sie auch.
       
       4 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.my-moneypenny.com/private-assistenz
 (DIR) [2] /50-Jahre-James-Bond/!5082632
 (DIR) [3] /Barbara-Broccoli-will-keine-Miss-Bond/!5654396
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Klöpper
       
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