# taz.de -- „Widersetzen“ kündigt Blockaden an: Ungehorsam gegen die AfD-Jugend
       
       > Das Bündnis „Widersetzen“ will die Gründung der neuen AfD-Jugend
       > verhindern. Das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtes ändert daran
       > nichts.
       
 (IMG) Bild: Sitzblockaden, wie hier der Protest gegen den AfD-Parteitag in Essen, sind eine Form des zivilen Ungehorsams
       
       Es könnte die größte Aktion des zivilen Ungehorsams seit langem werden:
       Ende November will sich in Gießen die neue Jugendorganisation der AfD
       gründen, das Aktionsbündnis „widersetzen“ will das verhindern. Über 200
       Busse aus dem gesamten Bundesgebiet werden in Gießen erwartet, die Polizei
       bereitet sich auf einen Großeinsatz vor.
       
       Rieka Becker, Bündnissprecherin von „widersetzen“ sagt der taz, das
       selbsterklärte Ziel einer Verhinderung meine man „definitiv ernst“. Die
       Neugründung einer AfD-Jugendorganisation dürfe es „auf gar keinen Fall“
       geben.
       
       [1][Doch nun hat am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht ein Urteil
       veröffentlicht,] das auch die Pläne von „widersetzen“ betreffen dürfte.
       
       Das Gericht hatte eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt, die ein
       Antifaschist aus Freiburg eingereicht hatte. Er bekam 2015 ein
       Strafverfahren, nachdem er an einer gewaltfreien Sitzblockade teilgenommen
       hatte, die einer angemeldeten Anti-Abtreibungs-Kundgebung der
       christlich-fundamentalistischen Piusbruderschaft den Weg versperrte.
       
       ## Hotel und Caterer abgesprungen
       
       Um vom Demonstrationsrecht gedeckt zu werden, müsse eine Sitzblockade „ein
       eigenständiges Element der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung“
       aufweisen, heißt es im Urteil. Ist sie jedoch aktiv darauf ausgelegt, eine
       andere Partei in ihrer politischen Betätigung einzuschränken, sind die
       Sicherheitsbehörden dazu verpflichtet, die Blockade aufzuheben. Kommen die
       Sitzenden der Aufforderung nicht nach, machen sie sich strafbar.
       
       Genau dazu dürfte es aller Voraussicht nach am letzten Novemberwochenende
       in Gießen kommen. In der hessischen Stadt ist eine Neugründung des
       AfD-Jugendverbandes angesetzt, stattfinden soll das Ganze in den privat
       vermieteten Hessenhallen. Im Vorfeld sind bereits Hotel und Caterer des
       anreisenden Parteinachwuchses abgesprungen.
       
       ## Bindeglied zum rechtsextremen Parteivorfeld
       
       Nachdem sich die gesichert rechtsextreme Junge Alternative (JA) im Frühjahr
       präventiv aufgelöst hatte, soll der neue Jugendverband enger an die
       Mutterpartei angebunden werden. Sowohl das voraussichtliche
       Führungspersonal, als auch Äußerungen des radikalen AfD-Flügels deuten
       jedoch darauf hin, dass eine [2][Mäßigung kaum stattfinden] wird, im
       Gegenteil.
       
       So soll der Landtagsabgeordnete [3][Jean-Pascal Hohm] neuer
       Bundesvorsitzender der AfD-Jugend werden. Der 28-Jährige aus dem gesichert
       rechtsextremen Brandenburger Landesverband gilt als Bindeglied zum
       rechtsextremen Parteivorfeld.
       
       Was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun für die geplanten
       Aktionen in Gießen? Das Urteil beschäftige ihr Bündnis „wenig“, sagte die
       Sprecherin Rieka Becker. Rechtliche Konsequenzen seien den Teilnehmenden
       bewusst. Für die Bündnissprecherin zeige das Urteil, „dass man sich im
       Kampf gegen den Faschismus auf den Staat nicht verlassen kann“. Wer sich an
       der Protestform des zivilen Ungehorsams beteilige, tue dies aus
       Notwendigkeit heraus. „Wie weit sie gehen wollen, das müssen alle für sich
       selbst entscheiden“, sagt Becker. Mit möglichen Konsequenzen werde aber
       niemand allein gelassen.
       
       15 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
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