# taz.de -- Rüstungsexporte vor Gericht: Klagen gegen Waffenlieferungen nach Israel erfolglos
       
       > Sechs Palästinenser haben gegen deutsche Waffenlieferungen an Israel
       > geklagt. Das Berliner Verwaltungsgericht sieht die Klagen als unzulässig
       > an.
       
 (IMG) Bild: Das Verwaltungsgericht in Berlin-Moabit hat die Klagen der Palästinenser gegen die Waffenlieferungen als unzulässig angesehen
       
       Berlin dpa | Palästinenser im Gazastreifen sind mit ihrem Versuch
       gescheitert, deutsche Waffenexporte nach Israel gerichtlich verbieten zu
       lassen. Das Verwaltungsgericht Berlin [1][wies ihre Klagen gegen die
       Genehmigungspraxis der Bundesregierung aus prozessualen Gründen zurück].
       (Az. VG 4 K 45/24 und VG 4 130/24).
       
       Die Richter hatten über zwei unterschiedlich gelagerte Klagen zu
       entscheiden. In einem Fall argumentierte der Kläger, die Genehmigungspraxis
       [2][verstoße gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands]. Der
       Vorsitzende Richter Stephan Groscurth erklärte, dieser vorbeugende
       Rechtsschutz könne nur gewährt werden, wenn absehbar sei, dass die
       Bundesrepublik genau so wieder handele. „Das zu erwartende Handeln muss
       sich abzeichnen.“
       
       Davon sei jedoch derzeitig nicht auszugehen. Die Bundesregierung habe ihre
       [3][Genehmigungspraxis zu Kriegswaffenlieferungen] nach Israel ausdrücklich
       geändert, so das Gericht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) habe im August
       dieses Jahres erklärt, die Bundesregierung werde bis auf Weiteres keine
       Genehmigungen mehr für die Ausfuhr von Kriegswaffen erteilen. „Aus diesem
       Grund benötigten die Kläger derzeit keine gerichtliche Entscheidung.“
       
       ## Ein Kläger bei Luftangriff gestorben
       
       Im zweiten Verfahren griffen vier im Gazastreifen lebende Palästinenser –
       ein weiterer Kläger ist zwischenzeitlich bei einem Luftangriff gestorben –
       eine Genehmigung für die Ausfuhr von 3.000 tragbaren Panzerabwehrwaffen an.
       Sie wollten, dass diese nachträglich als rechtswidrig eingestuft wird.
       
       Dies sei nur möglich, wenn die Gefahr bestehe, dass die Bundesregierung
       [4][unter denselben Bedingungen wie im Herbst 2023] erneut so handeln
       würde, argumentierte das Gericht in diesem Fall. Das lasse sich aber schon
       deswegen nicht vorhersagen, weil Entscheidungen über
       Kriegswaffenlieferungen „in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“
       fielen.
       
       ## Veränderte Situation im Gazakrieg
       
       Zudem hat sich die Situation im Gazakrieg im Vergleich zu der Lage
       unmittelbar nach dem beispiellosen Terrorangriff der islamistischen Hamas
       auf Israel am 7. Oktober 2023 maßgeblich geändert, wie die Richter
       betonten. Die Genehmigung, um die es ging, war zu Beginn des militärischen
       Einsatzes erteilt worden.
       
       Über die deutschen Waffenlieferungen an Israel [5][gibt es seit Monaten
       Diskussionen]. Nach dem Terrorangriff der Hamas hatte die Bundesregierung
       ihre Rüstungsexporte nach Israel erheblich gesteigert und priorisiert
       bearbeitet. Im August jedoch ordnete Bundeskanzler Merz als Reaktion auf
       das seinerzeit zunehmend aggressive Vorgehen der israelischen Streitkräfte
       an, vorerst keine Ausfuhren von Rüstungsgütern nach Israel mehr zu
       genehmigen, die im Gazakrieg verwendet werden können.
       
       Danach genehmigte die Bundesregierung im September Rüstungslieferungen im
       Wert von mindestens 2,46 Millionen Euro, wie aus einer Antwort des
       Bundeswirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der
       Linksfraktion im Bundestag hervorging. Zum Vergleich: Vom 1. Januar bis zum
       8. August 2025 wurden Exportgenehmigungen im Wert von gut 250 Millionen
       Euro für Israel erteilt.
       
       ## Kläger: Waffenruhe fragil
       
       Im Gazakrieg gilt seit 10. Oktober eine Waffenruhe. Allerdings kam es
       seither mehrmals erneut zu Kampfhandlungen, bei denen 3 israelische
       Soldaten und mehr als 240 Bewohner des Gazastreifens getötet wurden.
       
       Die Kläger bezeichneten die derzeitige Waffenruhe als fragil und die
       humanitäre Situation als eine Katastrophe. Die Anordnung des Bundeskanzlers
       zu Waffenlieferungen reichen ihnen nicht aus, wie sie erklärten. Ihre
       Anwälte zeigten sich enttäuscht über das Urteil.
       
       ## Arzt: Zerstörungskraft der Waffen
       
       Der seit 22 Jahren in Berlin lebende Sohn des Klägers im ersten Verfahren
       war zunächst mit seinem Vater gemeinsam vor Gericht gezogen. Die Männer
       hatten bereits in mehreren Eilverfahren ohne Erfolg versucht,
       Kriegswaffenexporte zu stoppen. Am Rande der Verhandlung erklärte der 41
       Jahre alte Oberarzt, er habe nicht mit einem Erfolg gerechnet. Er wolle
       aber alles versuchen. „Ich will meinen Eltern in die Augen schauen können“,
       sagte er.
       
       Sichtlich angefasst berichtet er von den Geschehnissen im Gazastreifen, wo
       er nach eigenen Angaben mehrfach als Arzt war. Er sei Zeuge von
       Verletzungen geworden und habe die Zerstörungskraft von „Waffen made in
       Germany“ gesehen, sagte der Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit.
       
       13 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1615367.php
 (DIR) [2] /Wegen-Waffenexporten-nach-Israel/!6114584
 (DIR) [3] /Neue-Genehmigungen/!6117228
 (DIR) [4] /Ruestungsgueter-fuer-Krieg-in-Gaza/!6110305
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