# taz.de -- Urteil zu Gema und ChatGPT: Meine Angst, meine Wut, meine Liebe – und mein Text!
       
       > Wer Songtexte nachlesen will, kann das auf Plattformen tun, die dafür
       > Gebühren an die Gema gezahlt haben. Das muss auch für ChatGPT gelten.
       
 (IMG) Bild: Nein, das ist nicht Rosalía
       
       Seine Angst ist meine Angst, seine Wut ist meine Wut, seine Liebe ist meine
       Liebe“, [1][Rosalía] öffnete Anfang des Monats überraschend eine Tür zu
       einem neuen musikalischen Universum. Ihr Song „Berghain“ verbindet Klassik
       mit Techno, und wenn man richtig hinhört, fällt auf: Die katalanische
       Popsängerin singt einfach auf Deutsch.
       
       Um zu verstehen, wie es im Text weitergeht, muss man dann aber schon erst
       einmal googlen. Dann werden einem Songtext-Websites angezeigt, etwa
       Songtexte.com oder Genius. Damit diese Plattformen die ganzen Songtexte
       anzeigen können, müssen sie dafür bezahlt haben, und zwar bei der
       [2][Gema], der deutschen Verwertungsgesellschaft.
       
       So weit, so üblich. Doch es gibt Akteur:innen, die sich diesen Regeln
       entziehen. OpenAI etwa, das Unternehmen hinter dem KI-Chatbot ChatGPT, hat
       Songtexte genutzt, um seine künstliche Intelligenz zu trainieren, ohne
       dafür zu bezahlen.
       
       Und die KI gibt die Texte auch wieder: Auf eine einfache Nachfrage konnte
       ChatGPT bekannte Songs fast wortwörtlich wiedergeben. Und das ist Teil
       eines ziemlich großen Problems für die Gema, aber auch für
       Künstler:innen selbst. Wie schützt man geistiges Eigentum in einer Welt,
       in der Algorithmen Inhalte verschlingen und reproduzieren können? Wie wehrt
       sich die Kreativwirtschaft gegen die Macht von Tech-Konzernen, die Bücher,
       Texte oder Musik ohne Zustimmung nutzen?
       
       ## Gegen die ungefragte Nutzung von geistigem Eigentum
       
       Die Gema ging deshalb vor einem Jahr vor Gericht und [3][gewann] am
       Dienstag in München. Verhandelt wurden neun Songs, darunter Klassiker wie
       „Männer“ von Herbert Grönemeyer oder „Atemlos“ von Helene Fischer. Dass
       OpenAI die Songtexte tatsächlich verwendet hat, war dabei unstrittig und
       auch nicht Teil des Verfahrens. Viel mehr ging es darum, ob ChatGPT die
       Texte memorisiert, also gespeichert und dann wiedergegeben hat.
       
       Das Landgericht stellte fest: Ja, ChatGPT hat all das getan. OpenAI wurde
       verurteilt, die Nutzung der Texte zu unterlassen, Schadenersatz zu zahlen
       und Auskunft über die erzielten Einnahmen zu geben. Noch ist das Urteil
       nicht rechtskräftig, aber es markiert eine erste, klare Linie gegen eine
       ungefragte Nutzung von geistigem Eigentum. Die Gema bezeichnete das
       Verfahren als erstes Derartiges in Europa.
       
       Wie geht es nun weiter? Die Gema strebt ein Lizenzmodell für KI-Anwendungen
       an – ähnlich wie für Streamingplattformen oder Webseiten üblich. Bekäme die
       Gema auch in der zweiten Instanz recht, wäre das ein starkes Signal,
       [4][weit über Musik hinaus:] Journalistische Texte, literarische Werke,
       bildende Kunst – alles könnte unter den gleichen Schutz fallen.
       Rechteinhaber:innen hätten die Möglichkeit, zuzustimmen oder eine
       Vergütung zu erhalten, bevor KI-Modelle ihre Werke nutzen. Weil es eben
       noch nicht so viele Verfahren in dieser Richtung gegeben hat, könnte dieses
       richtungweisend sein.
       
       Doch die Einigung ist weiterhin offen. Die Entscheidung könnte an noch
       höheren Gerichten landen, es ist wahrscheinlich, dass OpenAI in Berufung
       geht. Und nur dann zeigt sich, wie weitreichend der Schutz geistigen
       Eigentums gegenüber KI-Technologien wirklich sein kann. Für
       Künstler:innen wäre es natürlich darüber hinaus schön, wenn ein solcher
       Sieg nicht nur ein Sieg der Prinzipien wäre, sondern sie auch besser an den
       Einnahmen der Gema beteiligt würden, vor allem wenn ihre Werke zukünftig so
       oft durch die KI vervielfältigt werden dürfen.
       
       „Sorry, aber ich kann nicht den vollständigen Songtext von ‚Berghain‘ von
       Rosalía bereitstellen, da er urheberrechtlich geschützt ist“, antwortet
       ChatGPT übrigens aktuell, wenn man die entsprechende Frage stellt. Wäre ja
       schön, wenn die künstliche Intelligenz das nun gelernt hat und bei
       Musikvervielfältigung nicht mehr den Takt vorgibt.
       
       11 Nov 2025
       
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