# taz.de -- Urteil zu Urheberrechten: Der alte Tanker Gema gewinnt gegen OpenAI, grandios!
> Die Gema hatte geklagt, weil KI mit Songtexten trainiert wurde. Das
> Urteil macht Mut: Urheberrechte gelten auch im Digitalen. Vorerst
> jedenfalls.
(IMG) Bild: Mutter der Mann von der Gema ist da: Kai Welp, Leiter des Justiziariats der Gema
Vor 13 Jahren redete Sven Regener Klartext, und das war damals schon
überfällig. „Ein Geschäftsmodell, das darauf beruht, dass diejenigen, die
den Inhalt liefern, nichts bekommen, das ist kein Geschäftsmodell. Das ist
scheiße“, erklärte [1][er in einer spontanen Wutrede im Bayerischen
Rundfunk]. Regener, Element-of-Crime-Sänger, [2][„Herr Lehmann“-Schöpfer]
und einer der großen deutschen Wortkünstler, beschrieb, wie sich
Internetkonzerne am Songmaterial der Künstler:innen bedienten, ohne
angemessen dafür zu bezahlen. Damals war vor allem Youtube gemeint. „Und
das Rumgetrampel darauf, dass wir uncool seien, wenn wir darauf beharren,
dass wir diese Werke geschaffen haben, ist im Grunde genommen nichts
anderes, als dass man uns ins Gesicht pinkelt. (…) Eine Gesellschaft, die
so mit ihren Künstlern umgeht, ist nichts wert.“
Im Grundsatz sind diese Worte weiterhin gültig. Plattformen und
Softwarekonzerne, unter anderem OpenAI, Betreiber von ChatGPT, klauen noch
immer. Deshalb fühlte man sich auch an Regeners Rede erinnert, als diese
Woche ein erstes Urteil im [3][Streit zwischen dem deutschen
Musikrechteverwerter Gema und OpenAI] gesprochen wurde. Die Gema hatte
geklagt, weil OpenAI neun teils sehr bekannte Liedtexte – unter anderem
„Männer“ von Herbert Grönemeyer und „Über den Wolken“ von Reinhard Mey –
zum Training ihrer KI verwendet hatte, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen.
[4][Die Gema gewann.] Das Gericht hat klargestellt, dass OpenAI ein
Vervielfältiger dieser Texte ist, wenn seine Software damit gefüttert wird
– und folglich zahlen muss. Erfolglos hatte OpenAI argumentiert, die KI
speichere („memorisiere“) den Text nicht, sondern schütte nur auf Grundlage
aller Trainingsdaten quasi autonom und eigenständig das Erlernte aus.
Sven Regener würde heute wohl sagen: Höchste Zeit, dass dieses Urteil
überall und für alle künstlerischen Bereiche gilt. Denn ChatGPT und
Artverwandte werden ja nicht nur mit Songlyrics gefüttert, sondern mit
Texten jeglicher Art, mit Bildern, Film- und Tonsequenzen. Für
Schreiber:innen, Schauspieler:innen, Synchronsprecher:innen,
Übersetzer:innen und viele weitere Berufsgruppen – beziehungsweise
deren Interessenvertreter:innen – ist es eine Ermutigung zum Gang
vor die Gerichte. Wenn eine Verwertungsgesellschaft siegen kann, können es
andere Institutionen auch. Go for it, VG Wort, VFF, VG Bild-Kunst, GVL und
Co!
Man muss dazu sagen, dass OpenAI in Berufung gehen kann und das
wahrscheinlich auch tun wird. Trotzdem zeigt dieses Urteil: Urheberrechte
können das digitale Zeitalter überdauern. Ein alter bürokratischer Tanker
wie die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte kann das wertvollste Start-up der Welt mit einem
Unternehmenswert von 500 Milliarden Dollar juristisch in die Knie zwingen,
vorerst zumindest. Die alte Ordnung ist in der Lage, sich gegen die neue
Unordnung zu wehren. Regulation statt Disruption. Karteikarte schlägt
Kettensäge.
Und diese alte – man könnte sagen: regelbasierte – Ordnung gilt es
tatsächlich zu bewahren. „Verteidigen Sie die Institutionen“, schreibt der
US-amerikanische Historiker Timothy Snyder in „Über Tyrannei: Zwanzig
Lektionen für den Widerstand“, er meint damit etwa Gerichte, die zu
schützen seien, um die Demokratie im Zeitalter von Trump und Musk insgesamt
zu erhalten. Man könnte seine Forderung ausweiten auf all die Verbände, die
quasi gewerkschaftliche Aufgaben für die arbeitende künstlerische Klasse
übernehmen.
Klar, es gibt berechtigte Kritik an der Gema. Wann was ausgeschüttet wird,
ist intransparent, „Ordentliches Mitglied“ kann man erst nach 5 Jahren
Zugehörigkeit und nur ab einem bestimmten Tantiemenbetrag werden. Aber die
Gema kämpft eben auch für den Wert der Kunst. Sie hat sich gegen Big Tech
behauptet. Und sie bewahrt uns auch davor, einmal in einer endlosen
Remixschleife gefangen zu sein, falls die KI vollends übernimmt.
Es war quasi ein Tophit der Justiz, als die Münchener Richterin Elke
Schwager diese Woche die Anwesenden belehrte, solch intelligente Menschen
wie die OpenAI-Angestellten müssten doch eigentlich wissen, dass man nicht
einfach fremdes Eigentum nehmen dürfe. Sven Regener drückte es damals so
aus: „Es ist eine Frage des Respekts und des Anstands nichts zu klauen, so
wie es auch eine Frage des Respekts und des Anstands ist, im Supermarkt
nichts zu klauen, selbst wenn man wüsste, dass man nicht erwischt würde.“
14 Nov 2025
## LINKS
(DIR) [1] https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/regener_interview100.html
(DIR) [2] /Neuer-Roman-von-Sven-Regener/!5797121
(DIR) [3] /Urteil-zu-Gema-und-ChatGPT/!6124475
(DIR) [4] /Entscheidung-des-Landgerichts-Muenchen-I/!6128872
## AUTOREN
(DIR) Jens Uthoff
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