# taz.de -- Sozialverbände schreiben offenen Brief: Abgeordnete sollen sich bei Bürgergeld-Reform querstellen
       
       > Wer Termine im Jobcenter nicht wahrnimmt, soll keine Miete mehr erstattet
       > bekommen. Diese Sanktionspläne der Bundesregierung stoßen jetzt auf
       > Kritik.
       
 (IMG) Bild: Dem Gewissen verpflichtet abstimmen heißt, solidarisch abzustimmen
       
       Berlin afp/taz | In einem offenen Brief an die Abgeordneten des Bundestags
       haben Sozialverbände und Gewerkschaften vor drastischen Folgen der
       geplanten Sanktionsmöglichkeiten [1][bei der neuen Grundsicherung] gewarnt.
       Die angedrohte Komplettstreichung der Kostenübernahme für die Unterkunft
       würde „zwangsläufig zu Obdachlosigkeit führen“, heißt es in dem am Dienstag
       veröffentlichten Brief der Organisationen. „Wohnungslosigkeit darf kein
       politisches Druckmittel sein.“
       
       Die Pläne der Koalition für die neue Grundsicherung, die das bisherige
       Bürgergeld ablösen soll, sehen unter anderem verschärfte
       Sanktionsmöglichkeiten vor für Beziehende, die nicht zu Terminen im
       Jobcenter erscheinen. Im äußersten Fall sollen die Zahlungen ganz
       eingestellt werden, einschließlich der Zahlungen für die Unterkunft.
       
       Diese Pläne seien „völlig inakzeptabel“, kritisierte [2][Frank Werneke, der
       Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi], die den Brief mit
       unterzeichnet hat. Es dürfe „keine Sanktionen geben, in deren Folge die
       Menschen ihre Wohnungen verlieren und Obdachlosigkeit droht“.
       
       In dem gemeinsamen Brief werden die Bundestagsabgeordneten aufgefordert,
       der Verschärfung nicht zuzustimmen. Weiter heißt es in dem Schreiben,
       besonders gravierend sei, dass die Einstellung der Kostenübernahme nicht
       nur Einzelpersonen, sondern ganze Familien treffen würde – „darunter
       Kinder, Schwangere, pflegebedürftige Angehörige sowie Menschen mit
       Behinderungen, die bei ihren Eltern leben“.
       
       Wie unmittelbar Familienangehörige tatsächlich betroffen sein werden, ist
       bislang allerdings unklar. Einen Gesetzesentwurf, der die genaue
       Ausgestaltung der Sanktionsregeln beinhaltet, hat die Bundesregierung noch
       nicht öffentlich vorgelegt. In der vergangenen Woche hieß es aus dem
       Sozialministerium, geplant sei, dass bei sanktionierten Personen mit
       Familie die Kosten der Unterkunft „in voller Höhe weiterbezahlt“ und „auf
       die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt“ würden.
       
       Unterzeichner des Briefs sind neben Verdi noch der Arbeiter-Samariter-Bund,
       der AWO Bundesverband, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche
       Mieterbund, die Diakonie Deutschland, der Sozialverband Deutschland SoVD,
       der Sozialverband VdK Deutschland und die Volkssolidarität.
       
       21 Oct 2025
       
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