# taz.de -- Börsenstart der Marinesparte von Thyssen: Nicht nur Anleger:innen sollen profitieren
       
       > Rüstungsunternehmen werden in den kommenden Jahren enorm von öffentlichen
       > Aufträgen profitieren. Davon muss auch die Allgemeinheit etwas haben.
       
 (IMG) Bild: TKMS: Die Geschäftsaussichten für das Unternehmen, dass Kriegsschiffe und U-Boote baut, sind sehr gut
       
       taz | Der Konzern Thyssenkrupp hat seine Marinesparte TKMS an die Börse
       gebracht. [1][Die Aktie hat einen imposanten Start hingelegt.] Kein Wunder:
       Die Geschäftsaussichten für das Unternehmen, dass Kriegsschiffe und U-Boote
       baut, sind sehr gut. Anleger:innen erwarten satte Profite. Nicht nur,
       aber auch Deutschland steckt viel Geld in Aufrüstung und versorgt TKMS mit
       Aufträgen in Milliardenhöhe.
       
       Die Bundesregierung hat sich bestimmte Mitspracherechte gesichert, damit
       sie an strategischen Entscheidungen des Unternehmens beteiligt ist. Das ist
       gut. Eine staatliche Beteiligung gibt es aber nicht. Das ist schlecht. So
       werden wieder einmal die Kosten sozialisiert und die Gewinne privatisiert.
       
       Und nicht nur das. Unternehmenseigner:innen und Anleger:innen
       werden an der Aufrüstung in den kommenden Jahren extrem viel verdienen.
       Gleichzeitig wird nach dem Willen von Schwarz-Rot [2][das neue
       Tariftreuegesetz] nicht für Beschaffungsaufträge der Bundeswehr gelten.
       
       Das Gesetz sieht vor, dass für Beschäftigte von Unternehmen, die
       öffentliche Aufträge bekommen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gelten
       müssen, etwa bei Entlohung, Urlaubstagen oder Weihnachtsgeld. Für die
       Rüstungsbranche gilt das nicht – obwohl Hunderte von Milliarden an die
       Unternehmen fließen werden. Für die Beschäftigten von TKMS mag das wegen
       der dort starken Gewerkschaft kein größeres Problem sein. Aber für die
       Mitarbeiter:innen der vielen Zulieferer durchaus.
       
       Abgesehen davon, dass die Beschäftigten vom kommenden Rüstungsboom nicht
       angemessen profitieren sollen: Es ist nicht einzusehen, dass von den
       künftig anstehenden wahnwitzigen Gewinnen in der Branche nur die
       Kapitalseite etwas haben soll. Auch die Allgemeinheit muss etwas davon
       haben. Denn die muss schließlich für die hohen Rüstungsausgaben aufkommen.
       
       Wenn der Staat schon nicht selbst die Gewinne in der Rüstungsindustrie
       einstreicht, muss er wenigstens eine [3][Übergewinnsteuer einführen] und so
       nicht angemessenen Gewinne abschöpfen. Wie „nicht angemessen“ definiert
       werden kann, zeigen zahlreiche historische Beispiele etwa in den USA oder
       Großbritannien.
       
       22 Oct 2025
       
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