# taz.de -- Börsenstart der Marinesparte von Thyssen: Nicht nur Anleger:innen sollen profitieren
> Rüstungsunternehmen werden in den kommenden Jahren enorm von öffentlichen
> Aufträgen profitieren. Davon muss auch die Allgemeinheit etwas haben.
(IMG) Bild: TKMS: Die Geschäftsaussichten für das Unternehmen, dass Kriegsschiffe und U-Boote baut, sind sehr gut
taz | Der Konzern Thyssenkrupp hat seine Marinesparte TKMS an die Börse
gebracht. [1][Die Aktie hat einen imposanten Start hingelegt.] Kein Wunder:
Die Geschäftsaussichten für das Unternehmen, dass Kriegsschiffe und U-Boote
baut, sind sehr gut. Anleger:innen erwarten satte Profite. Nicht nur,
aber auch Deutschland steckt viel Geld in Aufrüstung und versorgt TKMS mit
Aufträgen in Milliardenhöhe.
Die Bundesregierung hat sich bestimmte Mitspracherechte gesichert, damit
sie an strategischen Entscheidungen des Unternehmens beteiligt ist. Das ist
gut. Eine staatliche Beteiligung gibt es aber nicht. Das ist schlecht. So
werden wieder einmal die Kosten sozialisiert und die Gewinne privatisiert.
Und nicht nur das. Unternehmenseigner:innen und Anleger:innen
werden an der Aufrüstung in den kommenden Jahren extrem viel verdienen.
Gleichzeitig wird nach dem Willen von Schwarz-Rot [2][das neue
Tariftreuegesetz] nicht für Beschaffungsaufträge der Bundeswehr gelten.
Das Gesetz sieht vor, dass für Beschäftigte von Unternehmen, die
öffentliche Aufträge bekommen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gelten
müssen, etwa bei Entlohung, Urlaubstagen oder Weihnachtsgeld. Für die
Rüstungsbranche gilt das nicht – obwohl Hunderte von Milliarden an die
Unternehmen fließen werden. Für die Beschäftigten von TKMS mag das wegen
der dort starken Gewerkschaft kein größeres Problem sein. Aber für die
Mitarbeiter:innen der vielen Zulieferer durchaus.
Abgesehen davon, dass die Beschäftigten vom kommenden Rüstungsboom nicht
angemessen profitieren sollen: Es ist nicht einzusehen, dass von den
künftig anstehenden wahnwitzigen Gewinnen in der Branche nur die
Kapitalseite etwas haben soll. Auch die Allgemeinheit muss etwas davon
haben. Denn die muss schließlich für die hohen Rüstungsausgaben aufkommen.
Wenn der Staat schon nicht selbst die Gewinne in der Rüstungsindustrie
einstreicht, muss er wenigstens eine [3][Übergewinnsteuer einführen] und so
nicht angemessenen Gewinne abschöpfen. Wie „nicht angemessen“ definiert
werden kann, zeigen zahlreiche historische Beispiele etwa in den USA oder
Großbritannien.
22 Oct 2025
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## AUTOREN
(DIR) Anja Krüger
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