# taz.de -- Urteil zu Verkauf von Äckern: Sieg für gemeinwohlorientierte Bodenfonds und Biohof
       
       > Ein Oberlandesgericht erleichtert Käufe von Agrarflächen durch
       > gemeinwohlorientierte Bodenfonds. Der betroffene Hof darf den Acker
       > vorerst behalten.
       
 (IMG) Bild: „Erfolg auf ganzer Linie“: Jungbäuer:innen Sarah Hoffmanns und David Büchler auf ihrer Ackerfläche
       
       Berlin taz | In einem Präzedenzfall für Agrarlandkäufe durch
       gemeinwohlorientierte Bodenfonds hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm
       zugunsten einer Tochtergesellschaft der [1][Genossenschaft Kulturland]
       entschieden. Sie darf knapp 6 Hektar Acker in Münster kaufen, um ihn an den
       Ökohof Biolee zu verpachten, der ihn schon seit Jahren bewirtschaftet,
       urteilte das OLG in zweiter Instanz. Gegen den Beschluss kann aber noch
       eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
       
       Gemäß Grundstückverkehrsgesetz dürfen die Behörden den Verkauf von
       Agrarland untersagen, wenn er „eine [2][ungesunde Verteilung] des Grund und
       Bodens bedeutet“. In diesem Fall ist die Behörde die Landwirtschaftskammer
       Nordrhein-Westfalen – und die legte ihr Veto ein. Ihr zufolge wäre die
       ungesunde Verteilung schon deshalb gegeben, weil die
       Kulturland-Tochtergesellschaft keine Landwirtin sei. Es gebe dagegen einen
       Schweinemäster, der die Fläche nicht nur pachten, sondern direkt kaufen
       wolle.
       
       Anders als das Amtsgericht Münster in der ersten Instanz stufte das OLG
       Hamm die Kulturland-Firma nicht als Landwirt ein. Dennoch führe der Verkauf
       an sie nicht zu einer „ungesunden“ Verteilung des Bodens, heißt es im
       Urteil. Im Gegenteil: Er stehe im Einklang mit den agrarpolitischen Zielen
       der Bundesregierung – zum Beispiel, dass neue Höfe gegründet werden können.
       
       Denn durch den Kauf werde eine „eine landwirtschaftliche Fläche langfristig
       für einen Junglandwirt im Rahmen einer regional eingebundenen ökologischen
       Landwirtschaft gesichert, der sich ansonsten seinen eigenen Flächenerwerb
       gar nicht leisten könnte“, schreibt das Gericht.
       
       Der Bauer, David Büchler, könne die 615.000 Euro Kaufpreis nicht selbst
       aufbringen. Deshalb sei er darauf angewiesen, dass die Genossenschaftsfirma
       den Acker kauft, um diesen dauerhaft an ihn zu verpachten. Die Satzungen
       der Kulturland-Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaft Kulturland
       Westfalen KG, der Kaufvertrag und der zwischen der Kulturland Westfalen KG
       und Hof Biolee zu schließende Pachtvertrag sorgten dafür, dass eine
       „zweckwidrige Verwendung der landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere zu
       Spekulationszwecken, ausgeschlossen“ sei.
       
       ## Mindestens 30 Jahre Pacht
       
       Büchler hatte argumentiert, dass er als Komplementär der
       Tochtergesellschaft ein Vetorecht bei allen Entscheidungen darüber habe,
       was mit der Fläche passiert. Der Pachtvertrag werde auf 30 Jahre
       geschlossen, schon jetzt kündigt die Gesellschaft eine Option auf weitere
       30 Jahre Pacht an. Im Gesellschaftsvertrag steht auch, dass sie den Zweck
       hat, die Flächen für Büchlers Ökolandbau zu sichern.
       
       Kulturland wertete den Beschluss als „Erfolg auf ganzer Linie“. Allerdings
       könne die Landwirtschaftskammer binnen eines Monats zum Bundesgerichtshof
       gehen. So eine Entscheidung „wäre völlig unverantwortlich und würde eine
       klare Parteinahme der Landwirtschaftskammer gegen junge landwirtschaftliche
       Betriebsgründungen darstellen“, sagte Titus Bahner, Vorstand der
       Genossenschaft. Die Kammer teilte am Mittwoch mit, sie prüfe die
       Angelegenheit noch.
       
       8 Oct 2025
       
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