# taz.de -- Kriminelle Krypto-Handys: Müssen hunderte Fälle neu aufgerollt werden?
       
       > Das FBI verkaufte Krypto-Handys an Kriminelle, das Verfassungsgericht
       > erlaubte die Nutzung der Daten. Doch eine Recherche weckt Zweifel an der
       > Entscheidung.
       
 (IMG) Bild: Schild am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
       
       Freiburg taz | Die Daten von Anom-Krypto-Handys, die das FBI vertrieben
       hat, sind vor deutschen Strafgerichten verwertbar. Das entschied eine
       Kammer des [1][Bundesverfassungsgerichts] mit einem am Mittwoch
       veröffentlichten Beschluss. Neue brisante Erkenntnisse zu diesem FBI-Coup
       waren den Richter:innen dabei aber noch nicht bekannt.
       
       Es geht um eine wirklich spektakuläre Polizei-Aktion. Die US-Polizeibehörde
       FBI brachte mit Hilfe von Gangstern 2019 ein Krypto-Handy namens Anom auf
       den Markt. Werbespruch: „Von Kriminellen für Kriminelle“. Weltweit wurden
       bis Juni 2021 rund 12.000 Anom-Krypto-Handys gezielt an Gangs verkauft.
       
       Was die Käufer nicht wussten: In die Verschlüsselungs-Software war eine
       Backdoor eingebaut. Alle Nachrichten wurden daher unverschlüsselt auf einen
       Polizeiserver geleitet. Insgesamt wurden auf diese Weise rund 27 Millionen
       Nachrichten aus mehr als hundert Ländern registriert. Das FBI verteilte
       diese Nachrichten, in denen offen über Drogen- oder Geldwäsche-Deals
       gechattet wurde, an die jeweiligen nationalen Polizeibehörden.
       
       Auch die deutsche Polizei profitierte von der Anom-Operation. Es gab rund
       860 Ermittlungsverfahren mit bereits über 300 Verurteilungen, überwiegend
       wegen Drogenhandels.
       
       ## Wurde rechtsstaatliche Standards eingehalten?
       
       Dabei war bisher aber unbekannt, in welchem Staat der Polizeiserver stand,
       bei dem die kriminellen Krypto-Nachrichten aus aller Welt eingingen.
       Bekannt war nur, dass es sich um einen EU-Staat handelte.
       
       Ein Drogenhändler, der vom Landgericht Mannheim Anfang 2024 zu einer
       Freiheitstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden war, machte
       geltend, dass die Operation Anom überhaupt nicht richtig kontrolliert
       werden konnte. Wenn man nicht wisse, welche Polizei auf welcher
       Rechtsgrundlage den Server betrieb, sei auch unklar, ob rechtsstaatliche
       Standards eingehalten wurden.
       
       Die deutschen Strafgerichte bis hin zum Bundesgerichtshof teilten diese
       Bedenken jedoch nicht. Da der Polizeiserver in einem EU-Staat stehe, könne
       nach dem „Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens“ so lange von der
       „Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit“ ausgegangen werden, wie
       dies nicht durch entgegenstehende Erkenntnisse erschüttert werde.
       
       Auch eine dreiköpfige Kammer des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) schloss
       sich am 23. September dieser Sichtweise an. Es erschließe sich nicht, warum
       es auf die Kenntnis des Staates und die dortigen gerichtlichen Beschlüsse
       ankommen soll, hieß es.
       
       ## Müssen hunderte Fälle neu aufgerollt werden?
       
       Noch bevor dieser BVerfG-Beschluss veröffentlicht wurde, [2][erschien am
       Montag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine Recherche, die wichtige
       Fragen beantwortete.] Danach ist Litauen der EU-Staat, in dem der
       Polizeiserver stand. Die FAZ hat auch den Beschluss der litauischen
       Richterin vorliegen, die die Weiterleitung der Informationen von diesem
       Server an das FBI erlaubte.
       
       Aus der FAZ-Recherche ergibt sich, dass das FBI nach Litauen auswich, weil
       es nicht gelungen war, den Beschluss eines US-Gerichts für die
       Anom-Operation zu erhalten. Die litauische Richterin wurde auch nicht
       korrekt über die Operation informiert. So habe sie nicht gewusst, dass die
       Krypto-Handys vom FBI verkauft wurden und dass der Server zum Sammeln der
       Nachrichten vom FBI installiert wurde. Auf Anraten der litauischen Polizei
       ließ das FBI in seinem Rechtshilfe-Ersuchen wesentliche Informationen
       einfach weg. Möglicherweise hätte die Richterin sonst den Beschluss gar
       nicht unterschrieben, weil es immer problematisch ist, wenn die Polizei die
       Begehung von Straftaten unterstützt, die sie anschließend aufklären will.
       
       Der Frankfurter Strafrechtsprofessor Matthias Jahn sagte der FAZ, dass
       angesichts dieser Recherchen die Argumentation der deutschen Strafgerichte
       „wie ein Kartenhaus“ in sich zusammenfalle. Möglicherweise müssten die
       Verfahren aller 300 Verurteilten, die auf den Anom-Chatdaten beruhten,
       wiederaufgenommen werden, so Jahn.
       
       Trotz dieser Recherchen veröffentlichten die Verfassungsrichter an diesem
       Mittwoch ihren Beschluss vom 23. September. Vermutlich war die Entscheidung
       am Montag, als die FAZ-Recherche erschien, bereits an die
       Verfahrensbeteiligten verschickt worden – und dann war für die Richter
       nichts mehr zu machen. Die FAZ kam also wohl ein bis zwei Tage zu spät.
       
       Sicher werden nun aber Anwält:innen Wiederaufnahmeverfahren beantragen.
       Und wenn das nicht erfolgreich ist, wird wieder das
       Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.
       
       Wohl keine direkten Auswirkungen haben die FAZ-Recherchen allerdings auf
       eine ähnliche Operation der französischen Polizei, die auch zu vielen
       Ermittlungsverfahren in Deutschland führte. Dabei hat die französische
       Polizei die so genannten Encrochat-Kryptohandys nicht selbst auf den Markt
       gebracht, sondern gehackt. [3][Auch hier wurde bisher von deutschen
       Gerichten die Nutzung der Chatdaten zur Strafverfolgung erlaubt].
       
       Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Textes war
       fälschlicherweise von „Anon-Handys“ die Rede. Der Name der Geräte lautet
       allerdings „Anom“. Wir haben den Fehler korrigiert.
       
       1 Oct 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Bundesverfassungsgericht/!t5009583
 (DIR) [2] https://www.faz.net/aktuell/politik/weltweite-fbi-operation-wie-ermittler-tausende-kriminelle-taeuschten-accg-110707726.html
 (DIR) [3] /BGH-erlaubt-Nutzung-von-EncroChat-Daten/!5844194
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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