# taz.de -- Wegen Schmierereien gegen Merz: Rechtswidrige Hausdurchsuchung bei SPD-Nachwuchspolitikerin
       
       > Ein Gericht hat nach Schmierereien gegen Merz die Wohnung einer
       > SPD-Politikerin durchsuchen lassen. Die Direktorin des Gerichts ist Merz’
       > Ehefrau.
       
 (IMG) Bild: Rechtswidrige Hausdurchsuchung bei einer Juso-Politikerin wegen Anti-Merz-Graffitis in Menden
       
       Düsseldorf afp/ots/taz | Bei einer SPD-Nachwuchspolitikerin aus Menden im
       Sauerland hat es nach WDR-Recherchen eine rechtswidrige Hausdurchsuchung
       gegeben. Ermittelt wurde wegen Farbschmierereien, mit denen [1][CDU-Chef
       Merz] im Januar im Wahlkampf beleidigt worden war. Pikant: Erlaubt hatte
       die Hausdurchsuchung das Gericht, dessen Direktorin Charlotte Merz, die
       Ehefrau des heutigen Bundeskanzlers, ist.
       
       Wie das WDR-Magazin Westpol am Sonntag berichtete, beschlagnahmten Beamte
       Anfang April in Menden bei der damals 17-jährigen Juso-Ortsvorsitzenden
       Nela Kruschinski ihren Laptop, ihr Handy sowie mehrere Notizbücher.
       Kruschinski habe damals kurz vor ihrem Abitur gestanden.
       
       Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte wegen des Verdachts ermittelt, sie
       könne für mehrere Graffiti im Ort verantwortlich sein: Farbschmierereien,
       mit denen ein paar Wochen vorher im Bundestagswahlkampf der damalige
       [2][Kanzlerkandidat Friedrich Merz und die CDU] attackiert worden waren.
       
       „Merz aufs Maul“ und „Antifa in die Offensive“ stand etwa an der
       Schützenhalle in Menden-Huingsen, als am 26. Januar 2025 Merz dort in
       Begleitung seiner Ehefrau Charlotte auftrat. In der Nacht davor waren die
       Parolen an die Wand gesprüht worden. Nela Kruschinski bestreitet die Tat.
       
       ## Durchsuchung ohne stichhaltigen Verdacht
       
       Tatsächlich ist der Durchsuchungsbeschluss gegen sie inzwischen [3][vom
       Landgericht Arnsberg], der nächsthöheren Instanz, als rechtswidrig bewertet
       worden. Die Entscheidung liegt dem WDR-Magazin Westpol vor. Die Recherchen
       zeigen: Es hat gegen Nela Kruschinski keinen einzigen stichhaltigen
       Verdacht gegeben.
       
       [4][Der Durchsuchungsbeschluss stützte sich demnach] auf zwei Hinweise: die
       vage Aussage einer Zeugin, sie hatte zwei jüngere Personen nachts in der
       Nähe der Schützenhalle gesehen, eine Frau und einen Mann. Erkannt hatte sie
       beide nicht. Eine Aussage, die das Landgericht Arnsberg als „ersichtlich
       nicht geeignet“ bewertet hat.
       
       Der zweite Hinweis ging anonym bei der Polizei in Hagen ein: Ein Zettel,
       auf dem dazu aufgefordert wird, zwei Personen „ins Visier“ zu nehmen,
       nämlich Nela Kruschinksi und ihren Bekannten. Weitere Informationen
       lieferte der Zettel nicht. Von wem er kam, ist bis heute nicht bekannt.
       
       Auch der Strafrechtsprofessor Till Zimmermann von der Universität
       Düsseldorf beurteilt diese Hinweise als substanzlos: „Wenn ich das sehe als
       ein Richter, muss ich zu dem Schluss kommen, wir haben es hier gar nicht
       mit einer Verdächtigen zu tun.“ Ein anonymer Hinweis in solcher Form könne
       [5][eine „reine Denunziation“ gewesen sein]. Das müssten Polizei und
       Staatsanwaltschaft berücksichtigen.
       
       Warum der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Arnsberg den
       Durchsuchungsbeschluss trotzdem unterschrieb, bleibt offen. Es handelt sich
       nach Westpol-Informationen um einen Richter auf Probe, der noch nicht fest
       einem Gericht zugeordnet ist.
       
       ## „Totalversagen der Staatsanwaltschaft“
       
       Pikant: Die Direktorin des Amtsgerichts ist die [6][Ehefrau des
       Bundeskanzlers und CDU-Chefs, Charlotte Merz]. Sie bestreitet auf
       Westpol-Anfrage, in dem Fall Einfluss genommen oder etwas von dem
       Durchsuchungsbeschluss gewusst zu haben. Bewerten dürfe sie den
       rechtswidrigen Beschluss auch nicht: „Die Verfahrensführung und die
       Entscheidungsfindung sind vom Kernbereich richterlicher Unabhängigkeit
       umfasst.“ Inhaltlich überprüfen müsse das das nächsthöhere Gericht.
       
       „Ich bin jetzt seit fast 30 Jahren anwaltlich tätig. So etwas habe ich noch
       nicht erlebt“, sagt [7][Thomas Kutschaty dem WDR. Der
       SPD-Landtagsabgeordnete] und frühere NRW-Justizminister vertritt Nela
       Kruschinski als Verteidiger. Kutschaty hatte Beschwerde gegen den
       Durchsuchungsbeschluss eingelegt, erst am Amtsgericht Arnsberg, das die
       Durchsuchung genehmigt hatte. Danach mit Erfolg eine Instanz höher beim
       Landgericht.
       
       [8][Was Kutschaty auch empört], ist die Art, wie der Beschluss zustande
       gekommen ist. Laut Gesetz muss die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf
       Hausdurchsuchung stellen. Doch laut WDR-Informationen fehlt ein solcher
       Antrag in den Akten. Die Polizei Hagen hatte die Durchsuchung bei Gericht
       lediglich „angeregt“ und dazugeschrieben, die Staatsanwaltschaft schließe
       sich dem an.
       
       Der Ermittlungsrichter soll gegenüber dem höheren Gericht später eingeräumt
       haben, dass er gar keinen Kontakt zur Staatsanwaltschaft hatte. Das alles
       bewertet das Landgericht als „rechtsstaatlich bedenklich“.
       
       Auf WDR-Anfrage [9][rechtfertigt die Staatsanwaltschaft das Vorgehen]. Dass
       der Antrag durch die Polizei übermittelt wird, sei zulässig, etwa wenn es
       eilig sei. So könne „ein möglicherweise zeitraubender Aktentransport
       vermieden“ werden. Eile ist in diesem Fall allerdings offensichtlich nicht
       geboten gewesen: Zwischen der Unterzeichnung des Durchsuchungsbeschlusses
       und der Vollstreckung lag ein ganzer Monat.
       
       Nela Kruschinskis Anwalt Kutschaty spricht von einem „Totalversagen der
       Staatsanwaltschaft“. Hätte sie die Hinweise sorgfältig geprüft, hätte ein
       rechtswidriger Eingriff verhindert werden können.
       
       8 Sep 2025
       
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