# taz.de -- Wohnen und Bürgergeld: Zur Not auf den Campingplatz
       
       > Bundeskanzler Merz findet, die Jobcenter zahlen vielerorts zu hohe
       > Wohnkosten. Wie sieht die Wirklichkeit aus?
       
 (IMG) Bild: Ohne Mietpreisbremse: Selbst Wohnwagen können Bürgergeldempfänger:innen nicht vor Mietwucher schützen
       
       Berlin taz | Die Mutter zweier Kinder in Hannover hatte schon genug
       Probleme, als sich ihr Ehemann nach Kolumbien absetzte. Die Familie bezog
       Bürgergeld und hatte bis dato eine normale Wohnung. Doch jetzt, mit nur
       einem Drei-Personen-Haushalt, war die Wohnung zu teuer – um monatlich etwa
       500 Euro überstieg sie die Mietobergrenze des Jobcenters in Hannover.
       Monatlich fehlten der nun Alleinerziehenden 500 Euro für die Miete.
       Inzwischen hat sie die Kündigung für ihre Wohnung erhalten und weiß nicht,
       wohin.
       
       „So etwas kommt oft vor“, sagt Nana Steinke, Sozialrechtsanwältin in
       Laatzen bei Hannover, die von diesem Fall berichtet. Die Mutter musste
       wegen der Wohnungssuche ihre Ausbildung zur Physiotherapeutin unterbrechen.
       Eine Weile hatte sie sich von Bekannten jeden Monat Geld geliehen, um die
       Miete zu bezahlen, doch das ließ sich nicht lange durchhalten.
       
       Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) könnte sich über solche Fälle
       informieren lassen. Jeder achte Haushalt im Bürgergeldbezug bekam im Jahr
       2023 nicht die tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung vom
       Jobcenter erstattet, ergab eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine
       Anfrage der Linken [1][im August] vergangenen Jahres. Im Schnitt fehlten
       diesen betroffenen Haushalten im Monat 103 Euro für die Miete, die sie zum
       Beispiel dann aus dem Regelsatz bezahlen mussten, der eigentlich für den
       Lebensunterhalt gedacht ist.
       
       [2][Doch Merz machte kürzlich im Sommerinterview in der ARD eine andere
       Rechnung auf.] Zurückgelehnt, die Beine übergeschlagen, sprach er über
       Fälle, in denen das Jobcenter sehr hohe Mieten übernehme. „Sie haben in den
       Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die Sie vom
       Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete, und wenn Sie das
       mal hochrechnen, dann sind das bei 100 Quadratmetern schon 2.000 Euro im
       Monat“, [3][sagte der Bundeskanzler].
       
       ## 13 Milliarden Euro für Mietkosten
       
       Im Haushalt 2025 werden 52 Milliarden Euro für die Grundsicherung für
       Arbeitsuchende veranschlagt. 13 Milliarden davon sind für die Kosten der
       Unterkunft und Heizung von Bürgergeldempfänger:innen vorgesehen.
       Genau da will Merz nun kürzen. Denkbar für ihn ist „eine Deckelung der
       Mietkosten“, eine Überprüfung der Wohnungsgröße oder Wohnkostenpauschalen
       für Bürgergeldempfänger:innen.
       
       Doch die Sachlage ist vielschichtig. Die Mietzahlungen der Jobcenter
       richten sich nach Haushaltsgröße und nach Region. Die hohen Kosten ergeben
       sich durch die drohende Obdachlosigkeit in den Metropolen und nicht durch
       luxuriöses Wohnen. Laut der [4][Statistik der Bundesagentur] für Arbeit vom
       März 2025 zahlen die Jobcenter für eine alleinstehende
       Bürgergeldempfänger:in im Bundesdurchschnitt 475 Euro an monatlichen
       Unterkunftskosten, inklusive Betriebs- und Heizkosten.
       
       Dieser Betrag liegt im Schnitt noch um 15 Euro unter den tatsächlichen
       monatlichen Kosten der Wohnung. Für manche Empfänger:innen bleibt also
       ein Rest aus dem Regelsatz zu zahlen. Für einen fünfköpfigen Haushalt
       übernimmt das Jobcenter im Bundesdurchschnitt 995 Euro an
       Unterkunftskosten. Mit diesen Zahlen lässt sich keine Hetze gegen
       Bürgergeldempfänger betreiben.
       
       Anders sehen die Zahlen in den Metropolen aus. In der Stadt München
       beispielsweise weist die Statistik der Bundesagentur für März 2025 für
       einen fünfköpfigen Haushalt durchschnittliche vom Jobcenter bezahlte
       Unterkunftskosten von 1.364 Euro im Monat aus, inklusive Betriebskosten und
       Heizung. Die [5][Mietobergrenze] der Jobcenter für eine so große Familie
       liegt bei 1.900 Euro bruttokalt. Das ist ein Wert, der in Talkshows für
       Neiddebatten sorgen könnte.
       
       Dabei werden in München grundsätzlich auch nur die Kosten übernommen, die
       als angemessen gelten, erklärt Frank Boos, Sprecher aus dem Sozialreferat
       München, gegenüber der taz. Doch der „angespannte Wohnungsmarkt und die
       hohen Mieten spiegeln sich natürlich auch hier wider“. Zu einem weiteren
       Anstieg bei Unterkunftskosten führe auch die 2023 eingeführte „Karenzzeit“.
       
       Bürgergeldempfänger*innen bekommen im ersten Jahr des Hilfebezugs
       die Mietkosten in voller Höhe anerkannt. Die Idee dahinter ist, dass sich
       Betroffene zunächst auf die Arbeitssuche konzentrieren können und nicht
       Job, Wohnung und ihr vertrautes Umfeld gleichzeitig verlieren. Diese
       Regelung führe dazu, sagt Boos, dass Mieten übernommen werden „die jeden
       Mietspiegel und jede Mietobergrenze weit übersteigen“. Genau diese Regelung
       möchte Schwarz-Rot nun auch wieder ändern. „Dort, wo unverhältnismäßig hohe
       Kosten für die Unterkunft vorliegen, entfällt die Karenzzeit“, heißt es im
       Koalitionsvertrag.
       
       ## Bezahlbarer Wohnraum fehlt
       
       Doch der Kern des Problems – das Fehlen von bezahlbarem Wohnraum – wird
       damit nicht berührt. Die Suche nach einer günstigeren Wohnung sei in
       München „häufig aussichtslos“ oder könne zumindest lange dauern, sagt Boos.
       Die Stadt München fordert deshalb schon seit Jahren von der
       Bundesregierung, das Mietrecht strenger zu regulieren, unter anderem durch
       eine Nachschärfung [6][der Mietpreisbremse].
       
       Pikant ist: Derzeit wird staatlich gar nicht überprüft, ob die von
       Vermieter:innen aufgerufenen Mieten für
       Bürgergeldempfänger:innen überhaupt gesetzlich legitim sind. Die
       Stadt habe keine Befugnisse, „in ein privatrechtliches Vertragsverhältnis
       einzugreifen“, erklärt Boos. Es existiere „kein Wohnungsaufsichtsgesetz,
       mit dem Missstände behördlich unterbunden werden könnten.“ Sprich: Im Fall
       von überteuerten Mieten müssten die Betroffenen selbst den Weg über die
       Zivilgerichte gehen.
       
       Die Jobcenter und Sozialämter stellt die aktuelle Lage vor ein Dilemma:
       Denn die Alternative, Sozialleistungsempfänger:innen in die
       Obdachlosigkeit zu schicken und dann womöglich in Heimen unterbringen zu
       müssen, ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern meist noch viel
       teurer.
       
       ## Hetze in den Medien
       
       Laut eines [7][Infoblatts] des Sozialreferats in München über die
       Unterbringung in Wohnungslosenheimen oder auch einer einschlägigen
       [8][Gebührenordnung in Berlin] werden pro Person und „Bettplatz“ für eine
       Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften im Monat um die 750 Euro oder
       mehr an Unterkunftskosten fällig. In einem fünfköpfigen Haushalt summiert
       sich das auf über 3.500 Euro im Monat an Unterkunftskosten.
       
       Das ist Anlass für Hetze in den Medien, obwohl die Betroffenen nicht mal
       ein eigenes Zimmer haben. Manche privaten Heimbetreiber verlangen noch
       höhere Tagessätze von der öffentlichen Hand und machen dadurch mit der
       Wohnungsnot ein großes Geschäft.
       
       Betroffenenverbände fordern nun, die Mietobergrenzen der Jobcenter zu
       erhöhen. Dies würde den Leistungsempfänger:innen Erleichterung
       verschaffen. Allerdings nutzen die Wohnungsunternehmen die Mietobergrenzen
       der Jobcenter auch aus, beklagt das Pestel-Institut in Hannover schon seit
       Längerem. 2024 stellte das Institut [9][eine Studie vor], die sich genau
       mit den steigenden Staatsausgaben für Wohngeld und Kosten der Unterkunft
       befasste – und führte das auf den Mangel an Sozialwohnungen zurück.
       
       „Der Staat ist erpressbar“, weil er überteuerte Mieten in Kauf nehmen
       müsse, erklärte der Leiter des Instituts, Matthias Günther, damals. Er
       plädiert deshalb für ein Sondervermögen für den Sozialen Wohnungsbau. Der
       deutsche Mieterbund geht davon aus, dass 11 Millionen Mieterhaushalte
       Anspruch auf eine Sozialwohnung haben – es existierten 2024 aber nur noch
       etwa 1,05 Millionen Sozialwohnungen.
       
       ## Unregulierter Wohnungsmarkt
       
       Die Jobcenter verschicken derweil zu Tausenden Kostensenkungsaufforderungen
       an ihre Klient:innen, wenn die Mieten die Obergrenzen übersteigen oder auch
       die einjährige Karenzzeit vorbei ist, in der das Jobcenter höhere
       Wohnkosten übernimmt.
       
       Davon weiß auch Helena Steinhaus vom [10][Verein Sanktionsfrei] zu
       berichten, der Menschen im Bürgergeldbezug unterstützt. „Die Leute haben
       große Angst, ihre Wohnung zu verlieren“, sagt sie der taz. Oft werde ein
       Kostensenkungsverfahren eingeleitet, wenn sich die Wohnsituation von
       Menschen verändere. „Zum Beispiel wenn ein Kind auszieht oder wenn der
       Partner verstirbt.“
       
       In der Folge gilt die bewohnte Wohnung dann nicht mehr als angemessen. Merz
       suggeriere, dass Bürgergeldempfänger:innen in Luxuswohnungen lebten,
       die sich eine Arbeiterfamilie nicht leisten könne, sagt Steinhaus. Der
       Kanzler befeuere damit „den Konkurrenzkampf zwischen Arm und Ärmer“. Dabei
       seien das eigentliche Problem geringe Löhne und ein unregulierter
       Wohnungsmarkt, „der vielen Unsicherheit und nur wenigen Profit bringt“.
       
       Nur wenn Bürgergeldempfänger:innen umfangreich nachweisen, dass sie
       sich erfolglos in einem engen Wohnungsmarkt um eine Wohnalternative bemüht
       haben, darf ihnen das Jobcenter die Leistung für die Unterkunft nach der
       Karenzzeit nicht kürzen. Ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem
       [11][Jahre 2006] hatte bereits festgestellt, dass bei der Festlegung von
       „angemessenen Wohnkosten“ von den Behörden auch ermittelt werden müsse, ob
       in der Gegend überhaupt als Alternative günstige „Wohnungen mit einfachem
       Ausstattungsniveau konkret zur Verfügung stehen“ (Az B 7b AS 18/06 R).
       
       ## Defizit aus dem Regelsatz zahlen
       
       „Die Leistungsempfänger:innen müssen allerdings nachweisen, dass sie
       sich beständig und ausreichend um eine günstigere Wohnung kümmern, aber
       diese nicht finden“, sagt Moritz Duncker, Vorsitzender der
       Jobcenter-Personalräte, zur taz. Erst bei diesem umfangreichen und
       beständigen Nachweis zahlt das Jobcenter auch Unterkunftskosten, die über
       den Obergrenzen liegen. Wer sich den Stress nicht antun kann und will,
       zahlt das Defizit dann eben aus dem Regelsatz oder aus anderen
       Einkommensquellen.
       
       Steinke hat eine Mandantin aus Dortmund mit einer Wohnung, deren Miete über
       der Angemessenheitsgrenze des Jobcenters liegt. Sie müsse eine „sehr, sehr
       lange Liste mit Wohnungssuchbemühungen nachweisen, steht bei allen
       Vermietern auf der Warteliste“, erzählt die Anwältin. Die Frau bekommt auch
       weiterhin ihre um etwa 220 Euro „zu teure“ Miete vom Jobcenter bezahlt.
       Allerdings: Einen Vollzeitjob kann die Frau nicht mehr suchen. „Sie ist mit
       Wohnungssuche und Teilzeitjob voll ausgelastet“ sagt Steinke.
       
       Die Anwältin beobachtet auf dem Wohnungsmarkt für
       Sozialleistungsempfänger:innen inzwischen „Parallelstrukturen“ zum
       Mietmarkt, berichtet sie. Menschen bildeten Wohngemeinschaften oder suchten
       sich andere Alternativen. Eine Leistungsempfängerin aus Celle habe sich
       nach dem Kampf mit dem Jobcenter entschlossen, „in ein Wohnmobil auf dem
       Campingplatz zu ziehen“, schildert die Anwältin. Doch auch der Mietpreis
       für die luftige Unterbringung liegt nur 10 Euro unter der Obergrenze des
       Jobcenters.
       
       18 Jul 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://dserver.bundestag.de/btd/20/124/2012470.pdf
 (DIR) [2] /Merz-im-ARD-Sommerinterview/!6100749
 (DIR) [3] /Merz-im-ARD-Sommerinterview/!6100749
 (DIR) [4] https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524064&topic_f=kdu-kdu
 (DIR) [5] https://stadt.muenchen.de/infos/mietobergrenzen.html
 (DIR) [6] /Mietanstieg-begrenzen/!6088587
 (DIR) [7] https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:682c640e-11c7-419e-84d0-7d19602d8bf5/LHM_Infoblatt%20Bettplatzentgelte.pdf
 (DIR) [8] https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/wohnungslose/unterbringung/untgebo-1464244.php
 (DIR) [9] /Studie-zum-Mangel-an-Sozialwohnungen/!5983106
 (DIR) [10] https://sanktionsfrei.de/
 (DIR) [11] https://openjur.de/u/169098.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
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