# taz.de -- Wahl zur Verfassungsrichterin: Uni prüft Plagiatsvorwürfe
       
       > Die Uni Hamburg untersucht die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf.
       > Dabei scheinen die Vorwürfe ausgeräumt. Warum wird die Uni trotzdem
       > tätig?
       
 (IMG) Bild: Uni Hamburg prüft, ob sie Plagiatsvorwürfe prüfen soll: Im Mittelpunkt steht die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf
       
       Bremen taz | Bei der Universität Hamburg sind Hinweise auf
       wissenschaftliches Fehlverhalten von Frauke Brosius-Gersdorf eingegangen.
       Deshalb prüft die Uni nun die Dissertation der Juristin. Die Dissertation
       jener Staatsrechtsprofessorin also, die Teile der CDU trotz anderslautender
       Zusage doch nicht zur Bundesverfassungsrichterin wählen wollen und die
       Opfer einer rechten Hetzkampagne geworden ist. Der genaue Inhalt der
       Hinweise ist geheim. „Alle Ombudsangelegenheiten unterliegen strikter
       Vertraulichkeit“, sagt Uni-Sprecher Alexander Lemonakis dazu.
       
       Es liegt nahe, dass es sich um die gleichen Inhalte handelt, die auch der
       Plagiatsprüfer Stefan Weber veröffentlicht hat. Auf seinem Blog zeigt er
       Parallelen zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf und der
       Habilitationsschrift ihres Ehemanns Hubertus Gersdorf auf.
       
       Hat sie abgeschrieben? Sehr unwahrscheinlich, erschien seine
       Habilitationsschrift doch erst nach ihrer Doktorarbeit. Ein von den
       Eheleuten selbst in Auftrag gegebenes Gutachten von einer Anwaltskanzlei
       entlastet sie zusätzlich. Auch Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hält die
       Plagiatsvorwürfe inzwischen für haltlos.
       
       ## Mehrheit für die Kandidatin schwand
       
       Der Bundestag [1][sollte Brosius-Gersdorf vor gut zwei Wochen zur neuen
       Bundesverfassungsrichterin wählen], gemeinsam mit zwei anderen
       Kandidat*innen. So hatten es Union und SPD besprochen. Doch die Wahl wurde
       in letzter Minute von der Tagesordnung genommen, da die Mehrheit aus der
       Unionsfraktion für die SPD-Kandidatin schwand.
       
       Hintergrund war eine regel[2][rechte Hetzkampagne gegen Brosius-Gersdorf]
       in den Tagen vor der Wahl. Dabei ging es um ihre liberale Position zu
       Schwangerschaftsabbrüchen. Lebensschützer*innen und Rechte
       demonstrierten und verbreiteten Unwahrheiten in den sozialen Medien.
       Brosius-Gersdorf erhielt sogar Drohungen. Im Fernsehinterview mit Markus
       Lanz hatte Brosius-Gersdorf dann klargestellt: „Richtig ist, dass ich für
       eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase
       eingetreten bin. Straffrei ist er schon heute, aber er ist rechtswidrig und
       ich bin der Meinung, dass er aus verfassungsrechtlichen Gründen rechtmäßig
       sein sollte.“
       
       Am Morgen der geplanten Wahl tauchten dann auf einmal auch noch die
       Plagiatsvorwürfe gegen sie auf, die nun offensichtlich auch die Uni Hamburg
       erreicht haben. Dabei sind die Vorwürfe inzwischen fast genauso schnell
       wieder vom Tisch, wie sie aufgetaucht sind.
       
       Dass ein [3][Plagiatsjäger] wie Weber seine Analyse veröffentlicht, reicht
       der Uni Hamburg allerdings nicht für eine Prüfung aus. Dafür braucht es
       schon einen ordnungsgemäßen Antrag bei der Ombudsstelle. Schwierig ist das
       allerdings nicht: Jede Person könne Hinweise an die Ombudsstelle der Uni
       einreichen, sagt Lemonakis. „Die Ombudsstelle ist verpflichtet, allen
       begründeten Hinweisen nachzugehen, um Integrität und wissenschaftliche
       Qualität zu sichern.“
       
       Das Wort „begründet“ ist hier jedoch etwas irreführend. Beim Einreichen des
       Antrags seien konkrete Hinweise und Anhaltspunkte nötig, sagt Lemonakis.
       „Es sagt noch nichts über die Qualität, Plausibilität, Bedeutung oder
       Richtigkeit dieser Hinweise aus.“ Ob die Hinweise belastbar und hinreichend
       konkret einen möglichen Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher
       Praxis darlegen, werde nun geklärt.
       
       ## Uni Hamburg prüft ob sie prüfen soll
       
       Derzeit befinde man sich in der sogenannten Vorprüfung. Die Uni folge dabei
       einem etablierten Verfahren mit immer gleichen Abläufen und festen
       Regularien, „unabhängig davon, um wen es sich handelt“. Dazu zählt neben
       strikter Vertraulichkeit die Unschuldsvermutung.
       
       Wann genau die Vorprüfung endet, ist nicht klar. Sollte sich herausstellen,
       dass die Hinweise zutreffen und sollte es dann tatsächlich zu einem
       Verfahren kommen, hat Brosius-Gersdorf die Möglichkeit zur Stellungnahme
       und könnte auch ihr Gutachten vorlegen.
       
       Brosius-Gersdorf ist bei der Wahl der drei neuen
       Bundesverfassungsrichter*innen [4][noch nicht aus dem Rennen]. Die
       SPD hält an ihr fest, ebenso an ihrer zweiten Kandidatin Ann-Katrin
       Kaufhold. Die Union hatte Günter Spinner vorgeschlagen. Wie es weitergeht,
       ist derzeit unklar. Der Bundestag hat Sommerpause. Das
       Bundesverfassungsgericht bleibt immerhin arbeitsfähig.
       
       31 Jul 2025
       
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