# taz.de -- Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: Vielfalt bleibt erlaubt
       
       > Eltern verlieren Klage: Eine selbst gemalte Regenbogen-Flagge im Hort
       > einer Grundschule in Berlin-Köpenick darf hängen bleiben.
       
 (IMG) Bild: Symbol der Vielfalt: Progressive-Pride-Flagge
       
       Berlin taz | Eine Pride-Flagge im Hort einer Grundschule in Berlin-Köpenick
       darf hängenbleiben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch
       entschieden. Gegen das Hissen der Fahne hatte ein Elternpaar geklagt,
       dessen Tochter an der Schule die zweite Klasse besucht.
       
       Die Eltern und ihre Tochter sahen im Aufhängen der Flagge einen Verstoß
       gegen die staatliche Neutralitätspflicht und verlangten von der Schule, die
       Flagge abzuhängen. Die von ihnen verklagte Senatsbildungsverwaltung sah das
       grundlegend anders. Die Flagge [1][repräsentiere Vielfalt und Toleranz] und
       stehe im Einklang mit demokratischen Werten.
       
       In dem Fall handelt es sich um eine selbstgemalte „Progress-Pride-Flagge“
       im Format DIN A3, das zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Dezember 2024 an
       einer Tafel eines Hortraumes hing. Neben den Regenbogenfarben, die die
       LGTB+-Community repräsentieren, bildet es die Farben der Intersex-Community
       und [2][der People of Color] ab.
       
       ## Klage über „Wokeness“
       
       Das Aufhängen der Flagge sei eine einseitige politische Beeinflussung durch
       die Schule, die in einem Kontext stattfinde, über den die Schulkinder aber
       nicht aufgeklärt würden, sagte Kläger-Anwalt Florian Landrebe.
       
       Zudem stehe die Flagge für eine spezifische, „woke Lebensart“. Damit trage
       die Schule zu einer weiteren „Polarisierung des Staates“ bei. Neben der
       politischen Dimension sei in der Flagge auch eine sexuelle Dimension
       angelegt, die nicht altersgerecht sei.
       
       Die Gegenseite argumentiert, die Flagge stehe für „die Vielfalt und
       Toleranz verschiedener Geschlechter und Lebensformen“, wie ein Vertreter
       der Schulaufsicht Treptow-Köpenick sagt. Es gehe nicht um eine Meinung oder
       Ansicht, sondern um den Schutz der Diversität von Identitäten, für die die
       Schule einstehe.
       
       ## Gericht widerspricht
       
       Nach drei Stunden fiel das Urteil. Das staatliche Neutralitätsgebot
       verlange nicht, dass im erzieherischen Bereich auf die Darstellung
       wertender Inhalte verzichtet wird, sagte Richterin Rautgundis Schneidereit:
       „Die Erziehung in der Schule muss und darf nicht wertfrei sein.“ Eine
       Überschreitung der Schwelle zur „unzulässigen politischen Indoktrinierung“
       lasse sich nicht feststellen.
       
       Soweit die Flagge das Selbstverständnis bestimmter Gruppen und deren Recht
       zur freien Identitätsbildung symbolisiere, sei sie mit
       verfassungsrechtlichen und auch schulgesetzlichen Vorgaben vereinbar, so
       das Gericht. Insbesondere sei die Entscheidung, mit der Flagge [3][ein
       Schutzsymbol für betroffene Personen] im Hort zu setzen, nicht zu
       beanstanden.
       
       Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht
       Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
       
       25 Jun 2025
       
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