# taz.de -- Berliner Schutzeinrichtung: Nachspiel einer Frauenhaus-Durchsuchung
       
       > Die Verwaltung prüft das Vorgehen von Beamt*innen in einer
       > Schutzeinrichtung Ende April. Generell müssen diese die Polizei aber
       > reinlassen.
       
 (IMG) Bild: Innenraum in einem Frauenhaus: Die Polizei darf grundsätzlich rein – muss sich aber korrekt verhalten
       
       BERLIN taz | Eine Schutzeinrichtung wie ein Frauenhaus muss grundsätzlich
       dulden, dass die Polizei sie mit einem richterlichen Beschluss durchsucht –
       auch wenn die betroffene Person oder dortige Mitarbeiter*innen die
       Durchsuchung „nicht verhältnismäßig“ finden. Dies bekräftigt die
       Innenverwaltung in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage von Bahar
       Haghanipour (Grüne). Der Anlass der Nachfrage war, dass sechs
       Polizist*innen Ende April frühmorgens mit Durchsuchungsbeschluss in
       Räume eines Frauenhauses eingedrungen waren. [1][Einer Bewohnerin war
       Betrug vorgeworfen worden], es soll demnach um 2.500 Euro gegangen sein.
       
       Das Frauenhaus hatte nach der Durchsuchung eine Dienstaufsichtsbeschwerde
       eingelegt – und im Rahmen dieser Beschwerde überprüft der Senat nun „das
       individuelle Verhalten der Einsatzkräfte vor Ort“ sowie „die allgemeinen
       Regelungen zum Verwaltungshandeln“. Außerdem sollen die Berliner Initiative
       gegen Gewalt an Frauen BIG e. V. und die Polizei sich über den Vorfall
       austauschen, „um die grundsätzliche Zusammenarbeit in vergleichbaren
       Situationen zu besprechen“.
       
       Spezielle Dienstanweisungen zu Durchsuchungen in Frauenhäusern bestehen
       laut Innenverwaltung nicht. Die Einsatzkräfte der Polizei Berlin seien aber
       grundsätzlich gehalten, bei ihren Maßnahmen „die besondere
       Schutzbedürftigkeit verschiedener Personengruppen zu berücksichtigen“,
       heißt es in der Antwort. Auch sei es unzulässig, eine Durchsuchung über die
       bezeichneten Räume hinaus auszuweiten. „Bei Räumen, die – wie etwa ein
       Frauenhaus – von mehreren Personen genutzt werden, ist eine genaue
       Abgrenzung erforderlich“, bekräftigt die Verwaltung.
       
       Doch hier haben Polizist*innen Ende April [2][möglicherweise
       Zuständigkeiten überschritten]: Als die Polizei kam, war in der
       Schutzeinrichtung deren Angaben zufolge nur eine studentische Hilfskraft
       anwesend. Diese habe die Polizei gebeten, mit der Durchsuchung bis zum
       Eintreffen der Leiterin zu warten, da sie selbst gar nicht Einsicht in die
       Akten der Bewohner*innen habe. Laut Darstellung des Frauenhauses hatten
       die Beamt*innen daraufhin versucht, sich mit dem Fuß in der Tür Zutritt
       zu verschaffen und auch damit gedroht, das ganze Haus zu durchsuchen.
       
       ## Verhalten unverhältnismäßig
       
       „Das Verhalten der Beamt*innen bei der Hausdurchsuchung im Frauenhaus –
       Fuß in die Eingangstür stellen, mit der Durchsuchung des gesamten Hauses
       drohen – war unverhältnismäßig“, kritisiert Haghanipour. Sie ist
       gleichstellungspolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Abgeordnetenhaus.
       „Frauen im Frauenhaus sind maximal verletzlich“, sagte sie. „Die
       Einsatzkräfte der Polizei Berlin müssen die besondere Schutzbedürftigkeit
       verschiedener Personengruppen berücksichtigen.“
       
       Das Frauenhaus hatte den Einsatz im Nachgang kritisiert und den
       Beamt*innen vorgeworfen, die Sicherheit der Bewohner*innen aufs
       Spiel gesetzt zu haben – noch dazu wegen „einer Lappalie“. Außerdem seien
       die Beamt*innen nicht „anfrageberechtigt“ gewesen – also nicht Teil der
       Gruppe von 77 Polizist*innen, die den Frauenhäusern namentlich bekannt
       sind. Mit dieser Liste soll vermieden werden, dass Anrufer*innen sich
       Schutzeinrichtungen gegenüber als Polizist*innen ausgeben, um an Infos
       zu gelangen.
       
       Haghanipour begrüßt, dass die Senatsverwaltung den Vorgang nun untersucht.
       „Wir erwarten eine umfassende Aufklärung und Konsequenzen, damit sich ein
       solcher Vorgang nicht wiederholt“, sagte sie. Frauenschutz sei nicht
       verhandelbar – wegen eines Betrugsfalls von 2.500 Euro so vorzugehen, das
       „ist wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“, kritisierte die Politikerin.
       
       „Auch Einsatzkräfte der Polizei dürfen nur in bestimmten Fällen
       Frauenhäuser betreten“, bekräftigt auch ihre Parteikollegin und Sprecherin
       für Rechtspolitik, Petra Vandrey. „Wir fordern einen sensiblen Umgang mit
       Frauenhäusern“, sagte sie. Frauen, die Gewalt erlebt haben, dürften nicht
       retraumatisiert werden.
       
       17 Jun 2025
       
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