# taz.de -- Menschenwürde im Zentrum: Wie Grüne lernen, den Verfassungsschutz zu lieben
       
       > Rot-Grün will in Niedersachsen das Verfassungsschutzgesetz novellieren.
       > Dabei soll auch die AfD von der Kontrolle des Dienstes ausgeschlossen
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Will den sogenannten Verfassungsschutz weiter mitkontrollieren: Klaus Wichmann von der AfD
       
       Hannover taz | Ausgerechnet Vosgerau. In Niedersachsen gibt es eine
       Anhörung zur Reform des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes und die
       AfD-Fraktion lässt es sich nicht nehmen, ihren Lieblingsjuristen
       einzuladen. Eben Ulrich Vosgerau, der zwar formal immer noch CDU-Mitglied
       ist, sich aber schon lange gern bei der AfD tummelt. Auch bei dem
       berüchtigten Treffen in Potsdam, nach dem er gegen Nebensätze in der
       Correctiv-Recherche klagte, in denen er sich nicht korrekt wiedergegeben
       sah.
       
       Vosgerau sitzt am Freitag also in Hannover vor dem Ausschuss, wie so häufig
       demonstrativ gut gelaunt, und fordert die Abschaffung des
       Verfassungsschutzes. „Schon bemerkenswert, wie die Kritik hier die Seiten
       gewechselt hat“, bemerkt der grüne Landtagsabgeordnete Michael Lühmann
       spitz. Vor nicht allzu langer Zeit war die Kritik am Verfassungsschutz ein
       Klassiker unter Linken.
       
       Jetzt wiederholt Vosgerau genüsslich die Kritik, unter umgekehrten
       Vorzeichen: Der Landesverfassungsschutz sei eine intransparente,
       weisungsgebundene Behörde, die einzig und allein dazu diene, den
       politischen Gegner zu bekämpfen. Er verweist sogar auf Autoren „aus dem
       linken Lager“ wie Ronen Steinke von der Süddeutschen Zeitung und
       Mecklenburg-Vorpommerns früheren Finanzminister Mathias Brodkorb (SPD), die
       dazu „sehr kluge Dinge aufgeschrieben haben“.
       
       Und die Grünen? Finden sich plötzlich in der Lage, eine Institution
       verteidigen zu müssen, die sie früher immer kritisiert haben.
       
       ## Länder wollen Gesetze harmonisieren
       
       Das Schrauben an den jeweiligen Landesgesetzen für den Verfassungsschutz
       findet gerade in fast allen Bundesländern statt. Verschiedene Urteile des
       Bundesverfassungsgerichtes haben Anpassungen notwendig gemacht, nicht
       zuletzt das Grundsatzurteil aus dem Jahr 2022, in dem das bayerische
       Verfassungsschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde.
       
       Außerdem haben die Innenminister eine Harmonisierung der Landesgesetze
       verabredet – und man muss auf verschiedene neue Herausforderungen
       reagieren, die durch die alte Gesetzgebung noch nicht erfasst sind. Das
       betrifft zum Beispiel die rapide Online-Radikalisierung von Einzeltätern
       oder den Einsatz neuer technischer Mittel wie Drohnen.
       
       Um die Details wird in Niedersachsen noch gerungen, für die Grünen geht es
       aber auch um etwas sehr Grundsätzliches. Sie wünschen sich eine Reform der
       Definition der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) im
       Landesgesetz. Denn auch hier hat sich in der Rechtsprechung des
       Bundesverfassungsgerichtes ein Wandel vollzogen: Vor allem mit dem zweiten
       NPD-Urteil aus dem Jahr 2017 hat das Gericht den umstrittenen FDGO-Begriff
       auf drei Kernbereiche festgelegt: Menschenwürde, Demokratieprinzip und
       Rechtsstaatlichkeit. Das interpretieren die meisten Juristen als Verengung,
       manche kritisieren allerdings auch, dass der Begriff der Menschenwürde
       ziemlich unbestimmt sei.
       
       Eine Rolle spielt das, weil damit die Schutzgüter und damit letztlich die
       Aufgaben des Verfassungsschutzes definiert werden. Wenn es um die Frage
       geht, wer oder was verfassungsfeindlich ist, muss man sich schließlich erst
       einmal darauf einigen, welche Verfassungsgrundsätze geschützt werden sollen
       und wo die legitime Kritik am politischen System aufhört.
       
       In den frühen Parteiverboten aus den 1950er-Jahren spielte beispielsweise
       die Kritik am kapitalistischen Wirtschaftssystem eine wesentliche Rolle –
       wie auch bei der Frage, ob Teile der Klimaschutzbewegung unter Beobachtung
       gehören und als linksextremistisch zu definieren sind.
       
       Bei der AfD-Beobachtung und -einstufung fokussierte sich der
       Bundesverfassungsschutz genauso wie einige Landesverfassungsschutzbehörden
       dagegen eher auf die Angriffe auf die Menschenwürde, die von der Partei
       ausgehen. In der Verächtlichmachung ganzer Bevölkerungsgruppen und der
       Einteilung in Bürger erster und zweiter Klasse sieht man einen Angriff auf
       die Verfassung.
       
       Darüber, ob es notwendig ist, dass Niedersachsen diese FDGO-Definition im
       Landesgesetz vornimmt, gehen die Meinungen allerdings auseinander. Einige
       der angehörten Juristen vertreten die Auffassung, dass hier letztlich das
       Bundesrecht ausschlaggebend ist, eine eigene Definition also überflüssig.
       Die Grünen argumentieren, dass sich so aber durchaus die Schwerpunktsetzung
       und der Ressourceneinsatz steuern lassen.
       
       ## Die AfD soll nicht mehr mitkontrollieren
       
       Parallel zu dieser Debatte wird in Niedersachsen aber noch eine ganz andere
       geführt: Nämlich die darum, wer den Verfassungsschutz eigentlich
       kontrollieren soll. Anders als im Bund und in anderen Bundesländern hat
       Niedersachsen bisher kein eigenes parlamentarisches Kontrollgremium,
       sondern den – meist vertraulich tagenden – „Ausschuss für Angelegenheiten
       des Verfassungsschutzes“ des Landtags, in dem alle Fraktionen entsprechend
       ihrer Stärke vertreten sind. Auch die AfD, die damit an der Kontrolle des
       Verfassungsschutzes mitwirkt, der sie wiederum unter Beobachtung hat.
       
       Das wollen die regierungstragenden Fraktionen SPD und Grünen im
       Einvernehmen mit der CDU nun rasch ändern. Künftig soll das Parlament dann
       über eine unter der Parlamentsmehrheit im Vorfeld abgestimmte Namensliste
       abstimmen.
       
       Kritiker sehen darin eine Aushebelung von Minderheitenrechten, eine „Lex
       AfD“, die aber genauso gut die Linke oder andere Fraktionen treffen könnte,
       wenn sich die Zusammensetzung des Parlaments ändert. Der bisherige
       AfD-Vertreter Klaus Wichmann äußerte sich empört. Er sitze schon seit acht
       Jahren in dem Gremium und nie habe es Grund zur Beanstandung gegeben, sagte
       er verschiedenen Medien. Überhaupt hätte der Verfassungsschutz nie wirklich
       wichtige Informationen mitgeteilt.
       
       18 May 2025
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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