# taz.de -- Urteil wegen Verleumdung: Frau Faeser und die Fotomontagen
       
       > Der AfD-nahe Journalist Daniel Bendels verbreitete ein gefaktes Meme mit
       > der Innenministerin und wurde zu sieben Monaten Bewährungsstrafe
       > verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Wurde mit einer Foto-Montage verleumdet: Nancy Faeser (SPD)
       
       BERLIN taz Das Amtsgericht Bamberg hat Daniel Bendels, Chefredakteur der
       sehr AfD-nahen Online-Plattform Deutschland-Kurier, zu einer
       Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Bendels habe
       Innenministerin Nancy Faeser (SPD) mit einer Foto-Montage [1][verleumdet].
       
       Kurz vor dem Holocaust-Gedenktag im Januar 2024 veröffentlichte das
       Innenministerium ein Foto mit Ministerin Nancy Faeser. Sie hält dabei ein
       Schild in die Kamera, auf dem „We remember“ steht. Einen Monat später
       veröffentlichte Bendels das Foto auf der X-Seite des Deutschland-Kuriers.
       Allerdings steht auf dem Schild nun etwas ganz anderes: „Ich hasse die
       Meinungsfreiheit“. Das Meme wurde damals über 13.000 Mal aufgerufen.
       
       Anfang Mai 2024 wurde Ministerin Faeser von der Kriminalpolizei über die
       Foto-Montage informiert. Ende des Monats stellte Faeser einen Strafantrag.
       Zudem bejahte die Staatsanwaltschaft Bamberg, in deren Bezirk Bendels
       wohnt, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, sodass es auf den
       Strafantrag nicht angekommen wäre.
       
       Im November 2024 erließ eine Richterin des Amtsgerichts Bamberg einen
       Strafbefehl wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens nach
       Paragraf 188 Strafgesetzbuch. Bendels habe „bewusst unwahr“ versucht, den
       Eindruck zu erwecken, es gebe ein derartiges Foto. Damit habe er die
       Ministerin diffamiert. Die Amtsrichterin verhängte allerdings nur eine
       Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro (das waren 210 Tagessätze à 50 Euro).
       Bendels hätte aber bereits damit als vorbestraft gegolten.
       
       ## Richter hält Meme für Verleumdung
       
       Auf den EinspruchBendels verhandelte ein anderer Richter an diesem Montag
       über den Vorwurf. Auch er hielt das Meme für eine strafbare
       Politiker-Verleumdung. Den Einwand Bendels, dass es sich um Satire handele,
       ließ der Richter nicht gelten. Weder sei der Deutschland-Kurier ein
       Satire-Magazin, noch sei die Fotomontage ohne weiteres zu erkennen.
       
       Die Strafe fiel aber schärfer aus als im Strafbefehl: Statt einer
       Geldstrafe verhängte der Richter eine siebenmonatige Freiheitsstrafe,
       allerdings ausgesetzt zur Bewährung. Als Bewährungsauflage muss Daniel
       Bendels 1.500 Euro an die Kreisverkehrswacht Bamberg zahlen. Die
       schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
       
       Ein Kommentar in der Springer-Zeitung Die Welt hielt es für [2][„ein
       Erkennungszeichen von Diktaturen“,] wenn „Journalisten für satirische
       Regierungskritik womöglich hinter Gitter müssen.“ AfD-Rechtspolitiker
       Stephan Brander meinte: „Das Gericht sollte sich für dieses Urteil schämen,
       das nur dazu dienen soll, kritische Journalisten mundtot zu machen und
       pointierte Meinungsäußerungen zu kriminalisieren.“ Bendels selbst kündigte
       an: „Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen
       juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen.“
       
       ## Aufhebung in der nächsten Instanz möglich
       
       Bendels hält Paragraf 188 für verfassungswidrig und hatte deshalb eine
       Vorlage des Falls beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Dieser
       Einschätzung folgte das Amtsgericht allerdings nicht und verzichtete auf
       eine Vorlage in Karlsruhe.
       
       Es ist trotzdem gut möglich, dass die auf Paragraf 188 gestützte
       Verurteilung in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Denn das Bayerische
       Oberste Landesgericht hat erst im März eine enge Auslegung der Norm
       angemahnt. Der Paragraf soll nur anwendbar sein, wenn ein „vernünftiger,
       durchschnittlicher Bürger“ aufgrund der Falschdarstellung an der Integrität
       der politischen Person zweifeln wird. Dass Faeser ein Schild mit dem Satz
       „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ in die Kamera hält, wird wohl kein
       vernünftiger Mensch glauben.
       
       Doch auch ohne [3][den strafverschärfenden Paragrafen 188] entfällt nicht
       unbedingt die Strafbarkeit der Fotomontage. Denn die Verleumdung ist gemäß
       Paragraf 187 immer strafbar, auch wenn keine Politiker betroffen sind. Es
       droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
       
       Die Strafbarkeit entfällt nur, wenn die Meinungs- oder Kunstfreiheit
       überwiegt. Dies könnte hier jedoch gut möglich sein, weil die
       kommunikativen Grundrechte ja nicht zuletzt der „Machtkritik“ dienen, so
       das Bundesverfassungsgericht. Ob die Kritik berechtigt oder gar geistreich
       ist, spielt juristisch keine Rolle.
       
       Anmerkung der Redaktion: In einer vorigen Version dieses Textes war der
       Name des Journalisten Daniel Bendels falsch geschrieben. Das ist
       korrigiert.
       
       9 Apr 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nancy-faeser-afd-naher-journalist-david-bendels-wegen-verleumdung-zu-freiheitsstrafe-verurteilt-a-87085d7d-53c3-4a72-ba14-1a31e43a58f8
 (DIR) [2] https://www.welt.de/debatte/plus255891078/Haftstrafe-fuer-Faeser-Meme-Ein-Urteil-wie-aus-einer-Diktatur.html
 (DIR) [3] /Rentner-beleidigt-Habeck/!6046988
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
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