# taz.de -- Klage gegen Solidaritätszuschlag: Der Soli bleibt
       
       > Die Abgabe darf auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung bleiben, urteilt
       > das Bundesverfassungsgericht. Die Union fordert nun Steuersenkungen.
       
 (IMG) Bild: Die Richter in Karlsruhe haben entschieden
       
       Karlsruhe (dpa) | – [1][Im Streit über die vollständige Abschaffung des
       Solidaritätszuschlags sind sechs FDP-Politiker in Karlsruhe gescheitert.]
       Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die
       umstrittene Abgabe zurück. Der Bund verzeichne weiterhin einen durch die
       Wiedervereinigung bedingten zusätzlichen Finanzbedarf, so das Gericht. (Az.
       2 BvR 1505/20)
       
       Eine solche Ergänzungsabgabe dürfe jedoch nicht zeitlich unbegrenzt erhoben
       werden, betonte der Senat. Den Gesetzgeber treffe eine
       „Beobachtungsobliegenheit“. Eine solche Abgabe könnte verfassungswidrig
       werden, sobald der zuvor festgestellte Mehrbedarf wegfällt.
       
       Hätten die Karlsruher Richterinnen und Richter gegen den Soli entschieden,
       hätte das für den Bundeshaushalt wohl schwere Konsequenzen gehabt. Denn für
       dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75
       Milliarden Euro fest verplant – die dann womöglich hätten wegfallen müssen.
       Das Bundesverfassungsgericht hätte außerdem entscheiden können, dass der
       Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre
       zurückzahlen muss. Das wären seit 2020 um die 65 Milliarden Euro gewesen.
       
       ## Finanzbedarf durch deutsche Einheit?
       
       Die FDP-Beschwerdeführer hatten argumentiert, der mit den Kosten für die
       Wiedervereinigung begründete Zuschlag sei mit Auslaufen des Solidarpakts II
       Ende 2019 verfassungswidrig geworden. Im Solidarpakt hatte der Bund den
       ostdeutschen Bundesländern besondere Transferleistungen zugewiesen. Zudem
       kritisierten die FDP-Politiker, dass durch den Soli Bezieher
       unterschiedlicher Einkommen ungleich behandelt würden. Auch dies wies das
       Gericht zurück. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liege
       nicht vor.
       
       Seit 2021 müssen nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger
       den Solidaritätszuschlag zahlen, für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde
       er damals abgeschafft. Dem Institut der deutschen Wirtschaft zufolge
       zahlten zuletzt noch rund sechs Millionen Menschen sowie etwa 600.000
       Kapitalgesellschaften den Soli. Er wird als Zuschlag auf die Einkommens-
       und Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent
       der jeweiligen Steuer.
       
       Der Bund hatte den Solidaritätszuschlag in der mündlichen Verhandlung im
       November verteidigt und argumentiert, durch die Folgen der
       Wiedervereinigung ergebe sich noch heute ein erhöhter Finanzbedarf. Die
       Verteidiger des Soli hinterfragten zudem, ob eine Ergänzungsabgabe
       überhaupt zwangsläufig nur der Deckung einer bestimmten, ursprünglich
       definierten Finanzlast dienen darf.
       
       ## Union will Steuern senken
       
       Die Union hält nun nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
       Solidaritätszuschlag Steuerentlastungen dringend für nötig. „Wir
       akzeptieren das Urteil. Gleichwohl bräuchten wir jetzt dringend steuerliche
       Entlastungen für die Unternehmen und für die arbeitende Mitte, damit der
       Standort Deutschland im internationalen Vergleich wieder wettbewerbsfähig
       wird und wir auf einen Wachstumskurs zurückkehren“, sagte
       Haushaltspolitiker Mathias Middelberg (CDU) der Deutschen Presse-Agentur
       (dpa).
       
       CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte der dpa, der Korrekturbedarf
       bei der Einkommens- und Körperschaftsteuer sei nach dem Urteil unverändert
       groß und dringlich. „Jetzt ist die Bundespolitik gefordert, die notwendige
       steuerliche Entlastung auf den Weg zu bringen.“
       
       Die Union hatte im Wahlkampf eine Abschaffung des restlichen
       Solidaritätszuschlags gefordert, der aktuell noch von Besserverdienern und
       vielen Unternehmen gezahlt wird. [2][Zugleich wäre das aber eine große
       Herausforderung für eine schwarz-rote Bundesregierung gewesen] – denn in
       den Koalitionsverhandlungen tun sich die Unterhändler beim Sparen gerade
       ohnehin schwer.
       
       26 Mar 2025
       
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