# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Länder müssen mehr gegen Nitratbelastung an der Ems tun
       
       > Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben den Grundwasserschutz an der
       > Ems vernachlässigt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden.
       
 (IMG) Bild: Ems schlängelt sich durch Ostfriesland
       
       Berlin taz | Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen mehr gegen die
       Belastung des Grundwassers im Emsgebiet mit Nitrat zum Beispiel aus Gülle
       unternehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden
       und verwarf damit die Revision gegen ein Urteil des niedersächsischen
       Oberverwaltungsgerichts, das die [1][Deutsche Umwelthilfe] (DUH) erwirkt
       hatte.
       
       Potenziell gesundheitsschädliches Nitrat aus Stickstoffdüngern belastet
       Grundwasser, aus dem das meiste Trinkwasser gewonnen wird. In der Umwelt
       trägt zu viel Dünger zum Aussterben von Pflanzen- und Tierarten sowie zum
       Klimawandel bei.
       
       Im Flussgebiet der Ems werden die erlaubten Höchstwerte für Nitrat an
       Grundwassermessstellen vielfach überschritten. Das Umland der Ems ist stark
       geprägt durch intensive Tierhaltung, in der viel Gülle anfällt. Diese
       bringen die Bauern als Dünger auf die Felder aus. Gleichzeitig können sie
       so die Exkremente entsorgen.
       
       In der EU gilt ein sogenanntes Verschlechterungsverbot für die Gewässer.
       Zur Beurteilung, wie sich die Situation entwickelt, kommt es auf die Werte
       aller Überwachungsstellen an, wie die Bundesrichter mitteilten.
       Verschlechtert sich die Lage nur an einer Messstelle, müsse reagiert
       werden. Das hätten die Länder in ihrem Maßnahmenprogramm bislang nicht
       berücksichtigt.
       
       Zudem schreibt das europäische Wasserrecht vor, dass menschengemachte
       Trends steigender Schadstoffkonzentrationen umgekehrt werden müssen. An der
       Ems seien zwar nur 2 von 40 Grundwasserkörpern von solchen signifikanten
       Trends betroffen. Doch auch das verpflichte zum Handeln.
       
       In einem Punkt hat das Bundesverwaltungsgericht eine Frage zum Europarecht,
       die es dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegte. Dieser soll
       entscheiden, ob eine Fristverlängerung zur Erreichung des gesetzlich
       vorgesehenen Schwellenwerts für Nitrat schon dann unwirksam ist, wenn sie
       nicht ausreichend dargelegt und erläutert wurde.
       
       ## Niedersachsen will nachbessern
       
       Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) kündigte an, sein
       Land werde gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen wie vom Gericht gefordert den
       „Maßnahmenplan Ems“ nachbessern.
       
       „Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ist ein Signal für
       alle Bundesländer“, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der
       DUH. „Wir gehen davon aus, dass sich durch dieses bahnbrechende Urteil nun
       endlich der Grund- und Trinkwasserschutz in ganz Deutschland maßgeblich
       verbessern wird.“ Die DUH fordert „Anreize für mehr Ökolandbau, für
       Alternativen zur Massentierhaltung und strengere Regeln und Kontrollen, um
       für eine verlustarme Düngung und für sauberes Wasser zu sorgen.“ Der Fall
       zeige, wie wichtig das Klagerecht der Umweltverbände sei. (mit dpa/afp)
       
       6 Mar 2025
       
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