# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Länder müssen mehr gegen Nitratbelastung an der Ems tun
> Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben den Grundwasserschutz an der
> Ems vernachlässigt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden.
(IMG) Bild: Ems schlängelt sich durch Ostfriesland
Berlin taz | Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen mehr gegen die
Belastung des Grundwassers im Emsgebiet mit Nitrat zum Beispiel aus Gülle
unternehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden
und verwarf damit die Revision gegen ein Urteil des niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichts, das die [1][Deutsche Umwelthilfe] (DUH) erwirkt
hatte.
Potenziell gesundheitsschädliches Nitrat aus Stickstoffdüngern belastet
Grundwasser, aus dem das meiste Trinkwasser gewonnen wird. In der Umwelt
trägt zu viel Dünger zum Aussterben von Pflanzen- und Tierarten sowie zum
Klimawandel bei.
Im Flussgebiet der Ems werden die erlaubten Höchstwerte für Nitrat an
Grundwassermessstellen vielfach überschritten. Das Umland der Ems ist stark
geprägt durch intensive Tierhaltung, in der viel Gülle anfällt. Diese
bringen die Bauern als Dünger auf die Felder aus. Gleichzeitig können sie
so die Exkremente entsorgen.
In der EU gilt ein sogenanntes Verschlechterungsverbot für die Gewässer.
Zur Beurteilung, wie sich die Situation entwickelt, kommt es auf die Werte
aller Überwachungsstellen an, wie die Bundesrichter mitteilten.
Verschlechtert sich die Lage nur an einer Messstelle, müsse reagiert
werden. Das hätten die Länder in ihrem Maßnahmenprogramm bislang nicht
berücksichtigt.
Zudem schreibt das europäische Wasserrecht vor, dass menschengemachte
Trends steigender Schadstoffkonzentrationen umgekehrt werden müssen. An der
Ems seien zwar nur 2 von 40 Grundwasserkörpern von solchen signifikanten
Trends betroffen. Doch auch das verpflichte zum Handeln.
In einem Punkt hat das Bundesverwaltungsgericht eine Frage zum Europarecht,
die es dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegte. Dieser soll
entscheiden, ob eine Fristverlängerung zur Erreichung des gesetzlich
vorgesehenen Schwellenwerts für Nitrat schon dann unwirksam ist, wenn sie
nicht ausreichend dargelegt und erläutert wurde.
## Niedersachsen will nachbessern
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) kündigte an, sein
Land werde gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen wie vom Gericht gefordert den
„Maßnahmenplan Ems“ nachbessern.
„Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ist ein Signal für
alle Bundesländer“, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der
DUH. „Wir gehen davon aus, dass sich durch dieses bahnbrechende Urteil nun
endlich der Grund- und Trinkwasserschutz in ganz Deutschland maßgeblich
verbessern wird.“ Die DUH fordert „Anreize für mehr Ökolandbau, für
Alternativen zur Massentierhaltung und strengere Regeln und Kontrollen, um
für eine verlustarme Düngung und für sauberes Wasser zu sorgen.“ Der Fall
zeige, wie wichtig das Klagerecht der Umweltverbände sei. (mit dpa/afp)
6 Mar 2025
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