# taz.de -- Rückgabe von NS-Raubkunst wird evaluiert: Ist der Welfenschatz Nazi-Diebesgut?
       
       > Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz gibt nach: Kommission entscheidet
       > darüber, ob die sakrale Kunst 1935 jüdischen Händlern entzogen wurde.
       
 (IMG) Bild: Ein Kuppelreliquiar aus dem Welfenschatz wird in einer Ausstellung im kunstgewerbemuseum in berlin gezeigt
       
       Eines der zugleich wertvollsten und berühmtesten Kunstwerke Deutschlands
       wird zu einem Fall von möglicher NS-Raubkunst. Die Stiftung Preußischer
       Kulturbesitz (SPK) hat am Montag zugestimmt, dass die Beratende Kommission
       überprüft, ob der sogenannte [1][Welfenschatz den jüdischen Besitzern im
       Nationalsozialismus] unrechtmäßig entzogen worden ist.
       
       Der Schatz gilt als einer der bedeutendsten Kirchenschätze des Mittelalters
       und wurde 2014 auf einen Wert von 300 Millionen US-Dollar geschätzt. Es
       handelt sich um 42 sakrale Goldschmiedearbeiten aus dem Braunschweiger Dom.
       Weitere Teil befinden sich im Cleveland Museum of Art und dem Art Institute
       of Chicago.
       
       1929 war der Welfenschatz in den Besitz von vier jüdischen Kunsthändler
       gekommen, weil die Vorbesitzer, die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg, in
       Geldnot gekommen waren. 1935 kaufte Preußen unter Ministerpräsident Hermann
       Göring die Kunstgegenstände den Händlern ab. Gestritten wird über die
       Frage, ob dieser Verkauf rechtmäßig oder unter Zwang erfolgte.
       
       [2][2014 hatte die Beratende Kommission NS-Raubkunst] erklärt, es handele
       sich nicht um einen verfolgungsbedingten Verkauf. Doch inzwischen sind neue
       Dokumente aufgetaucht. Danach sollte die jüdische Mitbesitzerin Alice Koch
       vor einer Flucht aus Nazi-Deutschland in die Schweiz 1.155.000 Mark an
       „Reichsfluchtsteuer“ zahlen – Geld, das sie nur durch den Verkauf ihrer
       Anteile aufbringen konnte.
       
       ## Rückgaben voranbringen
       
       Trotzdem weigerte sich sie Preußen-Stiftung zunächst, einer erneuten
       Überprüfung der Besitzverhältnisse zuzustimmen. Die Rede war von „noch
       offenen Fragen“ und „nicht ausreichend“ geklärten Ansprüchen. Wegen dieser
       Blockadehaltung geriet die Stiftung zunehmend unter Druck. Zuletzt hatte
       der Chef der Beratenden Kommission, der ehemalige Verfassungsrichter
       Hans-Jürgen Papier, darauf hingewiesen, dass die Stiftung verpflichtet sei,
       einer Anrufung „unverzüglich“ zuzustimmen. Dem ist die SPK nun
       nachgekommen.
       
       Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) begrüßte die Entscheidung: Aus
       der Geschichte der Verfolgung vor allem jüdischer Menschen im und durch das
       nationalsozialistische Deutschland ergebe sich eine besondere
       Verantwortung, Rückgaben voranzubringen, erklärte sie.
       
       Die Erben der vier jüdischen Kunsthändler reagierten ebenfalls positiv. Ihr
       Rechtsanwalt Markus Stötzel erklärte, man habe Vertrauen in die Kommission
       und erwarte eine faire und gerechte Lösung.
       
       3 Mar 2025
       
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 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
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